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Arbeitssicherheit in der Planungsphase von Gebäuden und Einrichtungen

Bild zeigt eine comic figur mit weißer Kappe, die mit grinsend-freundlichem Gesicht auf den Betrachter blickt. Links im Bild ein Malerpinsel, von einer Hand hochgereckt gehalten.

Bauherren und Architekten, Immobilienverwaltungen und Ingenieurbüros nutzen die Expertise von Arbeitssicherheit Hillebrand.

Die wichtigsten acht Punkte bei der Beratung aus Arbeitssicherheitsperspektive:

  1. Gefährdungsbeurteilung: Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Bewertung der Arbeitsbedingungen, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.
  2. Ergänzende Gefährdungsbeurteilung: Die Bedingungen und Gefahrpotentiale sind bei jedem Projekt verschieden. Mit einer ergänzenden Checkliste wird sichergestellt, dass auch in der Hektik des Alltags alle Aspekte des Arbeitsschutzes beachtet und dokumentiert werden.
  3. Schutzausrüstung: Schutzausrüstung wie Helme, Handschuhe und Sicherheitsschuhe können dazu beitragen, Verletzungen auf der Baustelle zu vermeiden.
  4. Sicherheitspläne: Sicherheitspläne sollten erstellt werden, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten auf der Baustelle über die Risiken und Sicherheitsmaßnahmen informiert sind.
  5. Schulungen: Baustellenbezogene Einweisungen zum Arbeitsschutz müssen für alle Mitarbeiter auf der Baustelle nachgewiesen werden, um sicherzustellen, dass sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um sicher zu arbeiten.
  6. Sicherheitsausrüstung: Sicherheitsausrüstung wie Feuerlöscher und Notfallausrüstung sollten auf der Baustelle vorhanden sein, um im Notfall schnell reagieren zu können.
  7. Arbeitsplatzgestaltung: Die Gestaltung des Arbeitsplatzes muss so organisiert werden, dass die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet ist.
  8. Kommunikation: Eine offene Kommunikation zwischen allen Beteiligten auf der Baustelle trägt dazu bei, potenzielle Gefahren zu identifizieren und zu beseitigen.