Umfang abhängig von Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe
Anlassbezogene Beratung
Persönliche und digitale Betreuung
Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten
Anlassbezogene Betreuung
Anlassbezogene Betreuung Bei besonderen betrieblichen Veränderungen oder neuen Gefährdungen ist fachkundige Beratung erforderlich – zum Beispiel bei neuen Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren, Betriebsanlagen oder Gefahrstoffen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt dabei, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Hautschutz
Gefahrstoffe
Gefahrstoff-Kataster
Heben-Tragen-Transport
Montagearbeiten
Werkstätten
Einsatz von Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen
Bau-Nebengewerbe
Elektroinstallation
Events, Veranstaltungen
Personalverleih
Eine vollständige Auflistung der (obligatorischen) Anlässe für eine „anlassbezogene Betreuung“ finden Sie auf der Webseite > DGUV Vorschrift 2 Anlage 1.
Regelbetreuung in Betrieben ab 21 Beschäftigte
Regelbetreuung
Die Regelbetreuung von Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten erfolgt nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 2.
Sie besteht aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung.
Grundbetreuung Feste Einsatzzeiten nach Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe.
Betriebsspezifische Betreuung Zusätzlicher Betreuungsbedarf entsprechend den besonderen Gefährdungen und Anforderungen des Betriebes.
Der erforderliche Umfang richtet sich insbesondere nach Betriebsart, Beschäftigtenzahl und den betrieblichen Erfordernissen.