FAQ-Center

Hier im FAQ-Center finden Sie zahlreiche Antworten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Arbeitssicherheit Hillebrand.

Arbeitssicherheit Hillebrand bietet die Leistung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit an für eine

  • Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten bzw.
  • Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten.

Diese Regelbetreuung ist in der DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 bzw. Anlage 1 geregelt.

Der Umfang der Regelbetreuung wird betriebsbezogen in einem Dienstleistungsvertrag zwischen Betrieb und Arbeitssicherheit Hillebrand vereinbart.

Ja, in jedem Betrieb müssen die Beschäftigten informiert sein, welcher Betriebsarzt und welche Fachkraft für Arbeitssicherheit anzusprechen ist. Infolgedessen ist ein Dienstleistungsvertrag üblich.

Ja, es gibt eine Ausnahme von der Regelbetreuung, die sog. arbeitssicherheitstechnische bedarfsorientierte Betreuung nach dem Unternehmermodell (DGUV Vorschrift 2 Anlage 3).

Diese Ausnahme ist möglich für Betriebe bis zu 30 Beschäftigte bei erhöhter Gefährdung und für Betriebe bis zu 50 Beschäftigte bei sonstigen Betrieben.

Beim Unternehmermodell muss der Unternehmer:

  • Persönlich aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sein,
  • Persönlich an Motivations- und Informationsseminaren sowie Fortbildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft teilnehmen und
  • Eine bedarfsorientierte Betreuung mit einer Fachkraft für Arbbeitssicherheit und einem Betriebsarzt vereinbaren.

 

Beim Unternehmermodell kann der Unternehmer über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden.

Eine bedarfsorientierte Betreuung erfolgt auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung.

Typischerweise können folgende Anlässe für eine externe Betreuung auftreten:

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen), insbesondere
    • Organisation der Arbeitssicherheit
    • Brandschutz und Evakuierungsübung
    • Bildschirmarbeitsplätze, Ergonomie
    • Arbeitsstättenverordnung und ASRen
    • Psychische Beeinträchtigung am Arbeitsplatz
    • Mutterschutz
  • Begehungen der Arbeitsplätze, Vorschläge zur Mängelbeseitigung und Hinwirkung auf zeitnahe Mängelbeseitigung.
  • Unterstützung beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes.
  • Erstellung von Dokumentationen und Protokollen.
  • Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen.

Alle benötigten Gefährdungsbeurteilungen bestehen aus vorgefertigten, betriebs- und tätigkeitsspezifisch angepassten FORMS- oder EXCELL-Formularen.

Die Festlegung des erforderlichen Themenspektrums und die spezifische Feinjustierung der Formulare obliegt der sachlichen Verantwortung von Arbeitssicherheit Hillebrand.

Sie erhalten alle benötigten Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitssicherheit Hillebrand.

Wenden Sie sich zur Klärung an Arbeitssicherheit Hillebrand. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügt über die notwendige Ausbildung und Berufs- sowie Branchenerfahrung.

Ja, alle FORMS-Formulare sind auf die alternative Verwendung mit den gängigen Displayformaten abgestimmt.

Die Formulare (CHECKs und UMFRAGEN) sowie die Vorlagen für Unterweisungen stehen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung, bei Bedarf auch in weiteren Sprachen.

Ja, FORMS, EXCELL, POWERPOINT und PDF laufen auf allen Betriebssystemen.

Ja.

Weisen Sie bitte bei der Weiterleitung an Mitarbeiter und bei der Veröffentlichung im Intranet ausdrücklich auf das Copyright von Arbeitssicherheit Hillebrand hin.

Eine Verwendung der Formulare und Vorlagen von Personen oder Organisationen außerhalb der Kundenbetriebe ist nicht statthaft.

Ja, UMFRAGEN und CHECK können intern an die Nutzer weitergegeben werden.

Mithilfe der Formulartitel wird unterschieden, wer das Formular ausfüllen soll:

UMFRAGEN    -> Mitarbeiter

CHECK             -> Betrieb

SIFA-CHECK   -> Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mit „ABSENDEN“ gelangen Ihre Antworten automatisch und anonym zu unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ulrich Hillebrand, und dem Arbeitssicherheitsteam.
Eine Rückverfolgung auf den Absender ist technisch nicht möglich, das verwendete Tool „microsoft forms“ erzeugt aus den Daten ausschließlich zusammengefasste Auswertungen.

Die Mailadressen der Formular-Nutzer werden vom microsoft server nicht weitergegeben, dieses Datenfeld wird in den Antworten mit „anonym“ beschriftet.

Der Dienstleistungsvertrag für die Regelbetreuung von Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten ist verknüpft mit einer Preisliste. Die Preiskomponenten bestehen aus

  • pauschalen Beträgen für Beratung und Begehung sowie für Mitarbeiter-Trainings in Brandschutz, Evakuierungsübung und Arbeitsschutz
  • Einzelpreisen für jedes erforderliche Formular mit einem einheitlichen Stückpreis pro Mitarbeiter, gestaffelt in die drei Preisgruppen bis zu 3, bis zu 6 und bis zu 10 Mitarbeiter.

Die Rechnung wird jährlich oder halbjährlich im Voraus zur Zahlung fällig.

Der Dienstleistungsvertrag für die Regelbetreuung von Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten weist die gemäß DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ Anlage 2 festgestellten jährlichen Einsatzzeiten aus, die mit einem fixen Stundensatz in Rechnung gestellt werden. 

Die Rechnungen werden in Abhängigkeit von der Betriebsgröße monatlich, quartalsweise oder halbjährlich erstellt und sind im Voraus zur Zahlung fällig.

Die Verträge beginnen jeweils zu einem Quartalsbeginn bei unbegrenzter Laufzeit.

Die Verträge können mit einer Frist von 3 Monaten zu jedem Vertragsjahresende gekündigt werden.

FAQs zur Arbeitssicherheit

Ermittlung der störenden Einflüsse, z.B. durch Begehung / Beobachtung, durch Einsatz einer UMFRAGE z.B. „psychische Belastungen am Arbeitsplatz, im Arbeitsbereich“ oder „Bildschirmarbeitsplatz“.

Vertiefende Analyse und Dokumentation z.B. durch fachkundige Akustikmessungen.

Definition von Lösungsansätzen in Bezug auf die Ergebnisse der Ermittlungen.

Ist-Analyse der subjektiven Belastungen und der betrieblichen Anforderungen. Einsatz von Expertenbefragungen. UMFRAGEN bei verschiedenen Rollenträgern, z.B. Projekt-/Abteilungsleitern sowie bei Teammitgliedern. Moderierte Gespräche unter Führung externer Experten. Organisation von Kleingruppenarbeit.

Die Ausstattung des Arbeitsplatzes zuhause oder im mobile working ist aus technischer und praktischer Sicht Sache des Beschäftigten.

Der Arbeitgeber ist neuerdings verpflichtet, die Mitarbeiter ausführlich über die ergonomischen Anforderungen zu informieren. Dazu geeignet ist die UMFRAGE „Homeoffice“.

Analyse von vorliegenden Plänen oder von Beobachtungen aus Gesprächen und Begehungen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit der Arbeitsstättenverordnung und den diversen Arbeitsstättenrichtlinien.

Formulierung einer Stellungnahme.

Für Ingenieurbüros wurden eine „Allgemeine Gefährdungsbeurteilung“ sowie mehrere „Ergänzende Gefährdungsbeurteilungen“ entwickelt.

Informationsmaterial zur internen Unterweisung von Führungskräften. Durchführung von Management-Info-Meetings. Abklärung von ausgewogenen Formulierungen und Festlegungen und schriftliche Vereinbarung zur Übernahme von Verantwortlichkeiten mittels Verpflichtungserklärung.

Die CHECKs und UMFRAGEN auf Basis von FORMS sind sehr einfach in der Handhabung, sie lassen sich in wenigen Minuten bedienen und beantworten, auf Handy, Tablet und Laptop.

Diese Formulare werden standardmäßig in deutsch / englisch eingesetzt, bei Bedarf können mit überschaubarem Aufwand weitere Übersetzungen in zahlreichen Sprachen erstellt werden.

Es handelt sich um eine EXCELL-basierte Checkliste im Umfang von 8 Seiten.

Im ersten Schritt muss das Themenfeld der Begehung abgesteckt werden. Aus den vorhandenen CHECKs bietet sich zunächst „Bildschirmarbeitsplätze“ oder „Brandschutz“ an. Möglicherweise ist zusätzlich die EXCELL-basierte GfB „BetrSichV“ geeignet.

Einrichten von jour-fixe, etwa monatlich. Durchführung der ASA-Meetings. Qualifizierung durch Seminarbesuch „Betriebliche Sicherheitsbeauftragte“.

Formulierung und Abstimmung klarer Rollen- und Aufgabenverteilung.

Ergänzung durch Organisation von Pflichtenübertragungen mit dem Management.

Arbeitssicherheit Hillebrand rezipiert umgehend neue Techniken und Prozesse, dokumentiert die Ist-Situation und formuliert Maßnahmen und Formulare zur Integration in die betriebliche Praxis der Arbeitssicherheit.

Seit 2020 hat sich der Arbeitsmarkt zu einem Nachfragemarkt entwickelt, d.h. die Nachfrage nach (qualifiziertem) Personal übersteigt das Angebot an Arbeitssuchenden.

Firmen und Betriebe sind deswegen vielfach darauf angewiesen, Mitarbeiter gezielt durch Attraktivität zu halten und zu gewinnen.

Arbeitssicherheit Hillebrand kann aufgrund der Erfahrungen im Personalbereich und mithilfe moderner UMFRAGE-Formulare die Entwicklung geeigneter Personalbindungsstrategien unterstützen.

Das Aufdecken von versteckten Gefährdungen gelingt durch einen Mix aus Beobachten, Begehungen, Gesprächen, UMFRAGEN und einem Informationsaustausch mit den Beschäftigten z.B. anläßlich von Unterweisungen.

Kinder zählen in Kindertageseinrichtungen wie Erzieher, Pädagogen, Helfer etc. zu den „Versicherten“ im Unfallversicherungsrecht.

Bei der Feststellung der Zahl Versicherter zwecks Bestimmung der Zahl von Sicherheitsbeauftragten sind Kinder mitzuzählen.

Im Ergebnis dürften wohl alle Kita-Angestellten ein Seminar „Sicherheitsbeauftragte“ bei der Berufsgenossenschaft absolvieren müssen.

Die Gefährdungsbeurteilung bzw. der FORMS-CHECK „Psychische Belastungen am Arbeitsplatz“ thematisiert die Frage, ob der Arbeitgeber gut „performt“, also die Arbeitsbedingungen so organisiert und ausstattet, dass Beeinträchtigungen nicht notiert werden.

Hierzu gibt es die „Leitmerkmalmethode“ und die FORMS-UMFRAGE „Tragen, Heben, Transportieren“.