Arbeitssicherheit lebt von Beratung und von betriebsinterner Kommunikation
Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft prüfen die Protokolle des ASA
(ASA = Abkürzung für Arbeitsausschuß)
Das verlangt der Gesetzgeber:
§ 11 Arbeitsschutzausschuß
Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus:
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
- Betriebsärzten,
- Fachkräften für Arbeitssicherheit und
- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
Der Arbeitsschutzausschuß hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuß tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Quelle: ArbSiG Arbeitssicherheitsgesetz
Sinn und Zweck des ASA ist ein Kommunikationsnetzwerk aller relevanten Arbeitsschutzspezialisten und Entscheidungsträger zu schaffen und damit einen regelmäßigen Austausch über alle arbeitsschutzrelevanten Themen zu ermöglichen. Diese können z.B. sein
- Sicherheit und Gesundheit bei Neuanschaffungen bzw. bei Änderungen im Fertigungsablauf
- Analyse des Unfall- und Berufskrankheitengeschehens
- Ableitung von Maßnahmen zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und deren Nachverfolgung
- Festlegung von Maßnahmen auf Grund weiterführender Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Planung und Ergebnisbesprechung von Messungen
- Hinweise der Mitarbeiter auf Verbesserungspotential im Bereich Sicherheit und Gesundheit
- und weitere Themen
Ziel ist es, über einen regelmäßigen Austausch die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit weiterzuentwickeln und insbesondere Fehler schon in der Planungsphase auszuschließen.
Quelle: BGHM