Wer trägt welche Verantwortung?

Das Bild zeigt das mit Kreide auf eine schwarze Tafel geschriebene Wort LEADERSHIP.

Arbeitsschutz ist Aufgabe des Arbeitgebers

Fünf Punkte, die die Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz in Deutschland beschreiben:

  1. Der Arbeitgeber ist in erster Linie für die Einhaltung des Arbeitsschutzes im Betrieb verantwortlich.
  2. Der Arbeitgeber muss eine geeignete Organisation aufbauen und die erforderlichen Mittel bereitstellen, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten .
  3. Die Verantwortung des Arbeitgebers zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit steigt mit der Anzahl der Beschäftigten.
  4. Der Arbeitgeber muss Führungskräfte einsetzen, die Weisungsbefugnis haben und für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verantwortlich sind.
  5. Der Arbeitgeber muss Personen beauftragen, die ihn und die ihm unterstellten Führungskräfte zu allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz beraten und unterstützen.
Screenshot von www.karrierebibel das zeigt die Worte "Verantwortung übernehmen" und zwei Personen mit den Sprechblasen "Wer war das?" sowie "Dafür bin ich verantwortlich"

© karrierebibel

Verantwortung bei Arbeitgeber und bei Fachkraft für Arbeitssicherheit verschieden

 

VERANTWORTUNG DES ARBEITGEBERS 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. (Arbeitsschutzgeeetz)

Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. (Arbeitssicherheitsgesetz)

Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf

  • die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,
  • die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft,
  • die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen,
  • die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes.


AUFGABEN DER FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere

  1. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei
    a)  der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
    b)  der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
    c)  der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
    d)  der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
    e)  der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
  2. die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen,
  3. die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
  4. a)  die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
  5. b)  auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
  6. c)  Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,
  7. darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.