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Begehung des Betriebes

Das Foto zeigt zwei Männer mit Schutzhelm im Inneren eines im Bau befindlichen Gebäudes, wobei der eine Mann dem anderen Mann etwas zeigt und erläutert.

Laut dem Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber regelmäßig Betriebsbegehungen durchführen, um die Wirksamkeit der getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen zu prüfen und kontinuierlich zu verbessern.

Eine Betriebsbegehung ist eine systematische Überprüfung aller Bereiche eines Unternehmens auf die einwandfreie, vollständige sowie gesetzes- und normkonforme Umsetzung aller Arbeitschutzmaßnahmen. Sie ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen und gibt ein umfassendes und realistisches Bild von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen im Betrieb. Es gibt keine konkreten zeitlichen Vorgaben für die Durchführung einer Betriebsbegehung, jedoch sollten sie regelmäßig stattfinden.

Arbeitssicherheit Hillebrand protokolliert die Begehung mit einer CHECKLISTE „Begehung“.