Logo-Arbeitssicherheit_Ulrich_Hillebrand

Whistleblower und Hinweisgeberschutzgesetz

Das Bild zeigt eine 3D-Grafik eines Labyrinths mit einem riesigen schwarzen Loch in der Mitte, ähnlich eines Eingangs zu einem dunklen Tunnel. Davor steht ein Mann, mit dem Rücken zum Betrachter, mit Blick in dieses schwarze Loch. Das Bild drückt etwas Bedrohliches aus.

Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG

Überblick zum HinSchG

Der gesetzliche Hinweisgeberschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zielt darauf ab, Personen zu schützen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Es verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten, und verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern). Dieser Schutz ist ein wesentlicher Aspekt des Arbeitsschutzes, da er die Sicherheit und Integrität am Arbeitsplatz fördert.

Verstöße, die man melden kann

Es gibt verschiedene Arten von Verstößen, die gemeldet werden können. Hier sind einige Beispiele:

  1. Sicherheitsverletzungen am Arbeitsplatz: Dies können unsichere Arbeitsbedingungen, fehlende Schutzausrüstung oder mangelnde Sicherheitsvorkehrungen sein.

  2. Diskriminierung und Belästigung: Wenn jemand aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, sexueller Orientierung oder anderer persönlicher Merkmale diskriminiert oder belästigt wird, sollte dies gemeldet werden.

  3. Verstöße gegen Umweltvorschriften: Wenn ein Unternehmen gegen Umweltgesetze oder -vorschriften verstößt, kann dies gemeldet werden.

  4. Finanzbetrug oder Korruption: Wenn es Hinweise auf finanzielle Unregelmäßigkeiten, Betrug oder Korruption gibt, sollten diese gemeldet werden.

  5. Verstöße gegen Arbeitszeitregelungen: Wenn Arbeitgeber gegen Arbeitszeitvorschriften verstoßen, wie z. B. Überstunden ohne Ausgleich oder unzulässige Arbeitszeiten, ist dies ein meldepflichtiger Verstoß.

  6. Missbrauch von Macht oder Position: Wenn Vorgesetzte ihre Macht missbrauchen, um Mitarbeiter zu schikanieren oder zu benachteiligen, sollte dies gemeldet werden.

Pflichten für Betriebe laut HinSchG

Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten (gezählt nach Köpfen) haben seit dem 2. Juli 2023 die Pflicht, einen sogenannten Hinweisgeberschutz einzurichten.

Pflichten laut HinSchG im Überblick

  1. Interne Meldestellen: Unternehmen müssen interne Meldestellen einrichten, an die Hinweisgeber Verstöße melden können. Diese Stellen dienen als Anlaufpunkt für Mitarbeiter, um Missstände zu melden.

  2. Schutz vor Benachteiligung: Unternehmen dürfen Hinweisgeber nicht benachteiligen oder repressiv behandeln, wenn sie Verstöße melden. Dies schließt Maßnahmen wie Kündigung, Abmahnung oder Versetzung aus.

  3. Vertraulichkeit und Identitätsschutz: Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Identität von Hinweisgebern geschützt bleibt und ihre Meldungen vertraulich behandelt werden.

  4. Information der Beschäftigten: Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter über den Hinweisgeberschutz informieren und auf die internen Meldestellen hinweisen.

  5. Dokumentation und Berichterstattung: Unternehmen sollten die Meldungen dokumentieren und gegebenenfalls Berichte erstellen, um die Einhaltung des Gesetzes zu überprüfen.

Es ist wichtig, dass Unternehmen diese Pflichten ernst nehmen, um die Rechte von Hinweisgebern zu schützen und eine ethische Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Hinweisgeberschutz in der betrieblichen Praxis

Unterstützung durch Software-Tools

Beispiel

Marktführer bei Software-Tools:

https://whistleblowersoftware.com/de

Preisstruktur von Software-Tools: 

https://whistleblowersoftware.com/de/preisgestaltung

Nachteil von Software-Tools bei Hinweisgebersystemen

  • Wenn Sie lediglich ein Hinweisgebersystem (z.B. Software-as-a-Service) in Ihrem Unternehmen installieren, dann müssten Sie zusätzlich auch entsprechende eigene Fachkompeztenz bei Ihren Mitarbeitern herstellen.
  • Teuer für “cleane” Firmen mit geringem Meldeaufkommen.

Realisierung des Hinweisgeberschutzes mit einer Anwaltskanzlei

Ein Beispiel für eine Anwaltskanzlei für Whistleblower-Schutz: 

https://anwaltliche-meldestelle.de/

Preisstruktur im Beispiel Anwaltskanzlei: 

https://anwaltliche-meldestelle.de/preise/

Vorteil der Einbindung einer Rechtsanwaltskanzlei

  • kein Aufbau eigener Fachkompetenz nötig
  • Kompetente Trennung der “Spreu vom Weizen”. Identifikation der gesetzliche zulässigen Meldegründe.

Risiko bei mangelhaftem Hinweisgeberschutz

Sie verantworten eine Firma mit mehr als 50 Beschäftigten (gezählt nach Köpfen)?

Falls Sie keine “interne” Meldestelle betreiben, bleibt einem Hinweisgeber (Whistleblower) nur die Möglichkeit, sich an das BfJ Bundesamt für Justiz zu wenden. Das BfJ wird in den meisten Fällen die Staatsanwaltschaft einschalten, um Hinweisen nachzugehen.

Externe Online-Meldestelle:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Information der IHK München

Gesetzestext Hinweisgeberschutzgesetz

Mein Fazit zur Umsetzung des Whistleblower Hinweisgeberschutzes

Eine “interne” Meldestelle, die über eine Anwaltskanzlei betrieben wird, ist auch für das Unternehmen von Vorteil, da nicht sofort staatliche Ermittlungen in Gang gesetzt werden. 

Meine Preis-Recherche Hinweisgeberschutz:

Software versus Anwaltskanzlei
Kosten netto pro Jahr

 

Beispiel (1) 50-100 Beschäftigte

Softwaretool 960,00€

Anwaltskanzlei 300,00€ plus 25,00€ pro Fall, gesamt maximal 600,00€

 

Beispiel (2) 101-150 Beschäftigte

Softwaretool 960,00€

Anwaltskanzlei 400,00€ plus 25,00€ pro Fall, gesamt maximal 800,00€

_____

Hinweis: Es gibt in diesem Markt eine Vielzahl von Anbietern. Dies ist keine Produktplatzierung.

Meine Angaben geben einen groben Orientierungsrahmen.

Recherchieren und finden Sie die für Ihren Betrieb passende Lösung.