Führungskräfte mit Weisungsbefugnis übernehmen Pflichten des Arbeitgebers
Potenziell alle Führungskräfte (zumindest solche mit Weisungsbefugnis) müssen wissen, dass sie als weitere verantwortliche Personen im Sinne des § 13 ArbSchG Pflichten im Arbeitsschutz wahrnehmen müssen.
Fünfzehn Punkte, die die grundlegenden Anforderungen an Führungskräfte im Hinblick auf den Arbeitsschutz in Deutschland beschreiben:
Diese Punkte sollen Führungskräften helfen, ein sicheres und unterstützendes Arbeitsumfeld in sozialen Beratungsbetrieben zu gewährleisten.
- Sicherheitskultur etablieren: Schaffung eines Bewusstseins für die Bedeutung von Sicherheit und Gesundheit.
- Risikomanagement: Identifikation und Bewertung von Risiken, insbesondere psychosozialer Art.
- Präventive Maßnahmen: Entwicklung von Strategien zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
- Gesetzeskonformität: Sicherstellung der Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften.
- Mitarbeiterschulung: Organisation von regelmäßigen Schulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
- Notfallpläne: Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Notfall- und Evakuierungsplänen.
- Gefährdungsbeurteilungen: Durchführung von Beurteilungen zur Identifikation von Gefährdungen am Arbeitsplatz.
- Kommunikation fördern: Gewährleistung eines offenen Dialogs über Sicherheits- und Gesundheitsfragen.
- Unterstützung anbieten: Bereitstellung von sozialer Unterstützung und Ressourcen für Mitarbeiter.
- Arbeitsumgebung gestalten: Schaffung einer sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumgebung.
- Dokumentation führen: Protokollierung aller sicherheitsrelevanten Vorgänge und Schulungen.
- Verantwortung übertragen: Delegation von Sicherheitsaufgaben an qualifizierte Mitarbeiter.
- Gesundheitsförderung: Implementierung von Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit.
- Beratung und Betreuung: Bereitstellung von Beratungsangeboten für Mitarbeiter mit psychischen Belastungen.
- Kontinuierliche Verbesserung: Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen.