Die Mindestausstattung an Gefährdungsbeurteilungen für jeden Betrieb

Bild beschreibt die Arbeitsschritte der Gefährdungsbeurteilung, von Ermittlung, Analyse, Massnahmenfestlegung, Umsetzung und Wirkungskontrolle.

Für alle Betriebe gilt diese Mindestausstattung mit CHECK-Formularen und UMFRAGEN zur Ermittlung von Gefährdungen:

1) CHECK: Organisation der Arbeitssicherheit und der arbeitsmedizinischen Vorsorge

  • Regelung der betriebsinternen Aufgabenfelder und Zuweisung zu geeigneten Beschäftigten.
  • Pflichtenübertragung an Abteilungs- / Projektleiter
  • Koordination der Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
  • Planung und prozessorientierte Durchführung aller Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterweisungen aller Beschäftigten bei Eintritt und jährlich wiederkehrend
  • Begehung der Arbeitsplätze und Dokumentation aller Aktivitäten
  • Information aller Beschäftigten und Einbeziehung in die Aktivitäten
  • Aufklärung über die arbeitsmedizinischen Vorsorgen

2) CHECK: Brandschutz, Fluchtwege, Evakuierungsübung, Notfallmanagement

  • Statusanalyse technischer Brandschutz (Alarmierung, Löschsysteme)
  • Klärung Fluchtwege und Fluchtwegekennzeichnung
  • Unterstützung organisatorischer Brandschutz (Brandschutzhelfer, Unterweisungen)
  • Evakuierungsübung
  • Notfallmanagement (Information, Dokumentation, Unterweisung)

3) UMFRAGE: Bildschirmarbeitsplätze, Ergonomie, Homeoffice

  • Unterstützung der Vorbereitung und Durchführung dieser Gefährdungsbeurteilung „Bildschirm“
  • Unterstützung der Planung, Einrichtung und Überprüfung von Bildschirmarbeitsplätzen
  • Empfehlungen zur Umsetzung der Grundsätze für ergonomische Arbeitsplätze
  • Individuelles Coaching zur Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Information an die Beschäftigten zur sicheren Gestaltung der Arbeitsumgebung im Homeoffice
  • Dokumentation

4) CHECK: Umsetzung der Anforderungen aus Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinien

  • Ermittlung und Dokumentation zu den Anforderungen aus Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien
  • Analyse und gutacherliche Stellungnahme zu betriebsbezogenen Fragen zu den Arbeitsstättenrichtlinien
  • Hinweise auf praxisorientierte Lösungsalterntiven

5) UMFRAGE: Psychische Beeinträchtigung am Arbeitsplatz und im Arbeitsumfeld

  • Unterstützung der Vorbereitung und Durchführung dieser Gefährdungsbeurteilung „Psyche“
  • Erläuterung weiterer Arbeitsschritte (Information aller Mitarbeitenden, Moderation von Kleingruppen zur Interpretation und Lösungsfindung etc.)
  • Unterstützung bei der Findung und Umsetzung konkreter Aktionen zur Belastungsminderung
  • Dokumentation

6) CHECK: Mutterschutz und Informationsgespräch mit Schwangerer

  • Unterstützung bei der Belastungsanalyse im Hinblick auf den Schutz von Schwangeren und Stillenden
  • Dokumentation der Ermittlung und Maßnahmenfestlegung
  • Formulargestütztes Informationsgespräch nach Schwangerschaftsmitteilung

7) CHECK: Arbeitszeitmanagement und Zeiterfassung

  • Statusabklärung zur betrieblichen Organisation des Arbeitszeitmanagements
  • Aufklärung über die Zulässigkeit von Notfallarbeiten
  • Unterstützung bei der Einführung von Zeiterfassungssystemen

Weitere Informationen...

Frage: Wo erhalte ich diese Mindestausstattung?

Antwort: Bei Arbeitssicherheit Hillebrand.

Frage: Ist diese Mindestausstattung Bestandteil des Leistungsspektrums von Arbeitssicherheit Hillebrand?

Antwort: Ja. Mit einem Betreuungsvertrag für Betriebe über 10 Beschäftigte erhalten Sie von Arbeitssicherheit Hillebrand diese Mindestausstattung.