Die ArbmedVV (Arbeitsmedizinische Versorgungsverordnung) regelt, bei welchen Gefährdungen und auf welche Art und Weise Vorsorgen beim Betriebsarzt seitens des Arbeitgebers zu veranlassen sind.
Grundlage einer geeigneten Vorgehensweise sind die Gefährdungsbeurteilungen.
Arbeitssicherheit Hillebrand unterstützt den Arbeitgeber durch eine CHECKLISTE „Arbeitsmedizinische Vorsorge“.
![Der creenshot zeigt den Kopf des Formulars "Arbeitsmedizinische Vorsorge".Diese CHECKLISTE dient dem Arbeitgeber zur Klärung und Dokumentation der aktuell im Betrieb realisierten arbeitsmedizinischen Vorsorge.](https://arbeitssicherheit-hillebrand-muenchen.de/wp-content/uploads/2024/01/Bildschirmfoto-2024-01-16-um-22.33.39.png)
Die ArbMedVV (2019) im Original