Jeder Arbeitgeber muss – aus Sicht des Arbeitsschutzes – zwei Formulare vorweisen:
- Seine Gefährdungsbeurteilung „Mutterschutz“, bezogen auf die konkrete Tätigkeit im Betrieb, z.B. einmal für Bürotätigkeiten und ein weiteres Mal für Werkstatttätigkeiten,
- Seine vorbereitete Schwangeren-Information.
Die Gewerbeaufsicht ist hierfür das führende Aufsichtsorgan.
Mutterschutz ist "anlasslos" zu dokumentieren
Diese Dokumente sind auch dann zu erarbeiten, wenn derzeit keine Frauen beschäftigt werden. Sie sind erforderlich, um im Anwendungsfall mit vorbereiteten Maßnahmen Schwangere vor etwaigen „unverantwortbare Gefährdungen“ zu schützen.

stellt diese beiden Formulare zur Verfügung.