Arbeitszeit ist Thema der Arbeitssicherheit!
Das Arbeitszeitgesetz (AZG) ist ein Schutzgesetz ist, also ein Baustein des Arbeitsschutzes. Und dieses AZG regelt die zeitlichen Grenzen, in denen Arbeitgeber ihre Beschäftigten einsetzen dürfen.
Das deutsche Arbeitsschutzsystem ist durch eine duale Struktur gekennzeichnet. Es besteht aus dem staatlichen Arbeitsschutz (Bund und Länder) und den selbstverwalteten Unfallversicherungsträgern.
Die staatliche Seite (Bund und Länder) erlässt Gesetze, Verordnungen und Regeln staatlicher Ausschüsse.
Prüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt bei Auffälligkeit
Die Ländern überwachen mit ihren Gewerbeaufsichtsämtern die Einhaltung der Vorschriften des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit.
Nach meiner Erfahrung prüft das GAA bei einem Besuch mindestens drei wesentliche Themen, das sind
- Zeiterfassung
- Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
- Gefährdungsbeurteilung Psychische Beeinträchtigung am Arbeitsplatz bzw. im Arbeitsumfeld.
Um eine behördliche Auflage mit Terminsetzung zu vermeiden, empfehle ich als proaktive Maßnahme die Befassung mit dem Thema Zeiterfassung.
Nach meiner Erfahrung erwägen viele Kunden – zumindest im Raum München – die Umstellung oder die zusätzliche Nutzung der Zeiterfassung von PERSONIO.
https://www.personio.de/funktionen/arbeitszeiterfassung/
Im Dezember 2020 wurde das ArbZG zuletzt geändert.
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Verpflichtung der Arbeitgeber, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren.
Diese Regelung soll dazu beitragen, dass Arbeitnehmer ihre Rechte auf Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften besser durchsetzen können.
Die Arbeitszeitdokumentation muss mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Arbeitszeitgrenzen:
- Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten und kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
- Die Ruhepausen müssen mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden betragen.
- Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.
Die Arbeitszeitregelungen gelten nicht für alle Arbeitnehmer. Ausgenommen sind unter anderem leitende Angestellte, Familienangehörige, die im Betrieb mitarbeiten, und Personen, die in der Landwirtschaft tätig sind.
Rechtssicherheit durch Arbeitszeiterfassung
Bei Unsicherheit mit der Rechtslage, orientieren Sie sich zunächst mit den untenstehenden Erläuterungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Klären Sie unbedingt, ob Ihr Betrieb bei der Arbeitszeiterfassung rechtliche Schwachstellen hat.
Die Ländern überwachen mit ihren Gewerbeaufsichtsämtern die Einhaltung der Vorschriften des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit.
Nach meiner Erfahrung prüft das GAA bei einem Besuch mindestens drei wesentliche Themen, das sind
- Zeiterfassung
- Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
- Gefährdungsbeurteilung Psychische Beeinträchtigung am Arbeitsplatz bzw. im Arbeitsumfeld.
Um eine behördliche Auflage mit Terminsetzung zu vermeiden, empfehle ich als proaktive Maßnahme die Befassung mit dem Thema Zeiterfassung.