Arbeitssicherheit braucht die Gefährdungsbeurteilung Hautschutz

Das Foto zeigt Dekollete, Hals und linke Schulterpartie einer jungen Frau, deren sonnenverwöhnte braune Haut von der Hand einer weiteren Frau mit einer Sonnenschutzlotion eingerieben wird.

Die neuen Bestimmungen zum Hautschutz in der Arbeitssicherheit in Deutschland zielen darauf ab, die Haut von Arbeitnehmern vor gesundheitsgefährdenden Einflüssen zu schützen.

Die Haut ist bei der Arbeit vielfältigen Belastungen ausgesetzt, wie

  • Feuchtarbeit,
  • Tätigkeiten mit Lösemitteln oder Kühlschmierstoffen,
  • Verwendung stark scheuernder oder lösemittelhaltiger Hautreinigungsmittel,
  • häufiger Umgang mit scharfkantigen Teilen oder Metallspänen,
  • häufiger mechanischer Belastung derselben Hautpartien, z. B. durch sich ständig wiederholende Handgriffe sowie
  • Hitzeeinwirkung.

 

Viele Hautprobleme lassen sich vermeiden, wenn Hautgefährdungen in der Gefährdungsbeurteilung angemessen berücksichtigt, geeignete Schutzmaßnahmen festgesetzt, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit geprüft werden.

Es ist die Aufgabe der Vorgesetzten, zusammen mit der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, eine Beurteilung der am Arbeitsplatz auftretenden Hautbelastungen durchzuführen. Wenn nach Substitutionsprüfung sowie der Umsetzung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik noch Gefährdungen am Arbeitsplatz bestehen, sind geeignete Schutzhandschuhe als persönliche Schutzmaßnahme auszuwählen und bereitzustellen.

Wenn Schutzhandschuhe nicht getragen werden können oder dürfen, z.B. bei Tätigkeiten an sich drehenden Maschinenteilen mit Einzugsgefahr, können spezifische Hautschutzmittel die Hautgefährdung verringern. Der Einsatz von Hautschutzmitteln ist jedoch Tätigkeiten mit schwach hautschädigenden Arbeitsstoffen wie Wasser, Detergenzien, wassergemischten Kühlschmierstoffen und anderen nicht kennzeichnungspflichtige Lösungen in Anwendungskonzentrationen vorbehalten.

Die konsequente Anwendung der Schutzmaßnahmen im Betrieb ist verpflichtend für die Beschäftigten und auch maßgeblich für die Prävention von Hauterkrankungen.

Diese CHECKLISTE dient dem Arbeitgeber zur Klärung und Dokumentation des aktuell im Betrieb realisierten Hautschutzes.

Der screenshot zeigt den Kopf des Formulars zur Ermittlung und Bewertung der Hautschutzrisiken im Betrieb. Diese CHECKLISTE dient dem Arbeitgeber zur Klärung und Dokumentation des aktuell im Betrieb realisierten Hautschutzes.