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Arbeitssicherheit & Aufschlagrichtung von Fluchttüren

Foto zeigt ein Fluchtwege Kennzeichen, ein Piktogramm mit einer nach rechts laufenden Figur und mit einem nach rechts weisenden Pfeil.

Bei Notausgangstüren schwirren die Meinungen wild durcheinander!

“Türe muss nach aussen aufgehen”

“Das Gebäude ist älter als zwanzig Jahre, da gibt es Bestandsschutz”

“Wir kennen uns hier gut aus, wir haben keinen Publikumsverkehr”

“Für die paar Leute, die hier arbeiten, muss die Türe doch nicht nach aussen öffnen”

“Da gibt es doch die Ausnahmeregelung im Arbeitsstättenrecht, das kommt uns entgegen”

“Diese gute Türe wurde doch erst vor kurzem eingebaut, der Türbauer ist der Fachmann”

“Wissen Sie was der Umbau kostet!”

“Wir sind hier nur Mieter, das Thema Aufschlagrichtung muss vom Vermieter geklärt werden”

Korrekt ist nur eines:

Ausnahmslos müssen Türen, die im Verlaufe von Fluchtwegen in einen gesicherten Bereich oder ins Freie führen, in Fluchtrichtung nach aussen öffnen.

Sie erhalten meine kompetente Stellungnahme, präzise auf die Lage vor Ort abgestimmt, von Arbeitssicherheit Hillebrand.