Machen Sie sich hier schlau.
Sie erfahren hier konkret, wonach die Gewerbeaufsicht und ihre Berufgsgenossenschaft bei einem Besuch fragen.
Mit diesen Informationen sind Sie gerüstet, um Schwachstellen zu beseitigen.
Das Vorgehen bei behördlichen Kontrollbesuchen der Betriebe ist in dem Dokument LASI LV 54 genau festgelegt.
Die behördliche Systemkontrolle stellt das Instrumentarium dar, mit dem die zuständige Arbeitsschutzbehörde das Vorhandensein und das Funktionieren einer systematischen Arbeitsschutzorganisation hinsichtlich ihrer Eignung im Sinne des § 3 ArbSchG überprüft. Werden Defizite festgestellt, wirkt die zuständige Arbeitsschutzbehörde auf eine geeignete betriebliche Organisation hin.
Eine geeignete Organisation muss sicherstellen, dass:
- die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden,
Mängel im Arbeitsschutz festgestellt und beseitigt werden, - Schwachstellen in der Arbeitsschutzorganisation einschließlich der organisatorischen Ursachen konkreter Arbeitsschutzdefizite analysiert sowie Korrektur- und Verbesse- rungsmaßnahmen durchgeführt werden,
- die innerbetriebliche Kommunikation und die Zusammenarbeit sowie der innerbetrieb- liche Erfahrungsaustausch im Arbeitsschutz unter Einbeziehung aller Hierarchieebe- nen erfolgt,
- die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten nachhaltig verbessert werden,
- sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten dauerhaft ermöglicht und gefördert wird.
Zusatzelement
Betriebliche Sicherheitsbeauftragte
Regelungen und Maßnahmen bzgl. der
Benennung und Seminarschulung bei Berufsgenossenschaft
- Aufgaben im Betrieb (Hinweise an Arbeitgeber geben; keine rechtliche Verantwortung)
Bewertungssystematik