Jeder Betrieb ist verpflichtet, zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stellen.
(§ 24 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention).
Wie organisiere ich die Ausbildung der Beschäftigten zu Betrieblichen Ersthelfern?
- Ermitteln der erforderlichen Anzahl an Ersthelfern.
- Information der Beschäftigten, um sie für die Ausbildung zum Ersthelfer zu gewinnen.
- Anlegen der Namensliste der Teilnehmer am Erste-Hilfe-Kurs.
- Klärung mit der Ausbildungsstelle, ob ein inhouse-Kurs möglich ist.
- Klärung der Kostenübernahme mit der Berufsgenossenschaft.
- Information der potentiellen Teilnehmer über den konkreten Ablauf der Ausbildung.
- Unterschrift der Teilnehmer für das Abrechnungsformular besorgen.
- Teilnehmer mit unterschriebenem Abrechnungsformular zum Kurs schicken.
Wo finde ich konkrete Informationen / Dokumente?
- Quelle: § 26 DGUV V1, in den meisten Fällen gilt:
> Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,
> bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, - Internes Schreiben (Textvorschlag)
- Interne Namensliste
- Ausbildungsstellen (Kontakte, z.B. Rotes Kreuz täglich bayernweit, oder Privatdienstleister für inhouse-Kurse auch in englischer Sprache)
- Telefonanruf bei Berufsgenossenschaft, z.B. VBG Tel. 040 – 5146-0, E-Mail: kundendialog@vbg.de
- Internes Schreiben (Textvorschlag)
- Kostenübernahme mittels Abrechnungsformular (Foto)
- Internes Schreiben (Textvorschlag).
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