Organisation der Ersten Hilfe

Das Foto zeigt einen Erste-Hilfe-Koffer auf dem Boden stehend, dahinter hockt eine Person, deren zwei Hände den Verschluss des Kastens öffnen wird.

Jeder Betrieb ist verpflichtet, zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stellen.

(§ 24 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention).

Wie organisiere ich die Ausbildung der Beschäftigten zu Betrieblichen Ersthelfern?

  1. Ermitteln der erforderlichen Anzahl an Ersthelfern.
  2. Information der Beschäftigten, um sie für die Ausbildung zum Ersthelfer zu gewinnen.
  3. Anlegen der Namensliste der Teilnehmer am Erste-Hilfe-Kurs.
  4. Klärung mit der Ausbildungsstelle, ob ein inhouse-Kurs möglich ist.
  5. Klärung der Kostenübernahme mit der Berufsgenossenschaft.
  6. Information der potentiellen Teilnehmer über den konkreten Ablauf der Ausbildung.
  7. Unterschrift der Teilnehmer für das Abrechnungsformular besorgen.
  8. Teilnehmer mit unterschriebenem Abrechnungsformular zum Kurs schicken.

Wo finde ich konkrete Informationen / Dokumente?

  1. Quelle: § 26 DGUV V1, in den meisten Fällen gilt:
    > Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,
    > bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,
  2. Internes Schreiben (Textvorschlag)
  3. Interne Namensliste 
  4. Ausbildungsstellen (Kontakte, z.B. Rotes Kreuz täglich bayernweit, oder Privatdienstleister für inhouse-Kurse auch in englischer Sprache)
  5. Telefonanruf bei Berufsgenossenschaft, z.B. VBG Tel. 040 – 5146-0, E-Mail: kundendialog@vbg.de
  6. Internes Schreiben (Textvorschlag)
  7. Kostenübernahme mittels Abrechnungsformular (Foto)
  8. Internes Schreiben (Textvorschlag).

 

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