Projektbericht | Evakuierung Kletterhalle
Bei der Evakuierung einer Kletterhalle mit mehreren Geschossen müssen die notwendige Treppe, die unterschiedlichen Mobilitätsmöglichkeiten der Nutzer und die betriebliche Evakuierungsorganisation gemeinsam beurteilt werden.
01 | Ausgangssituation
Die mehrgeschossige Kletterhalle befand sich zum Zeitpunkt der Untersuchung noch im Rohbau. Die notwendige Treppenanlage war bereits Gegenstand der baulichen Planung. Da die Einrichtung ausdrücklich für Menschen mit und ohne Behinderungen vorgesehen war, stellte sich die Frage, ob die geplante Treppe eine sichere Evakuierung aller Nutzer ermöglichen würde.
Zu den möglichen Nutzern gehörten Personen mit Einschränkungen der Mobilität, des Seh- oder Hörvermögens sowie weiteren Beeinträchtigungen.
Die architektonische Planung sah eine Treppenanlage mit mehreren Läufen und Zwischenpodesten vor. Für die sicherheitstechnische Bewertung waren deshalb sowohl die baulichen Gegebenheiten als auch die vorgesehene Betriebsorganisation zu berücksichtigen.
02 | Aufgabenstellung
Ausgangspunkt war eine Anfrage des Planers zur notwendigen Treppe und zu den besonderen Anforderungen an die Evakuierung von Menschen mit Behinderungen.
Arbeitssicherheit Hillebrand sollte die geplante Treppenanlage unter arbeitsschutzfachlichen Gesichtspunkten beurteilen. Dabei waren insbesondere die Treppenbreite, die unterschiedlichen Mobilitätsmöglichkeiten der Nutzer und die Voraussetzungen für eine sichere Räumung zu berücksichtigen.
Im Verlauf der Untersuchung zeigte sich, dass zusätzlich die betrieblich festzulegende Höchstzahl gleichzeitig anwesender Personen und die organisatorischen Voraussetzungen der Evakuierung geklärt werden mussten.
03 | Fachliche Untersuchung
Die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigte die vorliegenden Planungsunterlagen, die Betriebsbeschreibung und die bis dahin erfolgten Abstimmungen mit den Fachplanern.
Dabei wurden wesentliche offene Punkte festgestellt:
Die zulässige beziehungsweise tatsächlich vorgesehene Anzahl gleichzeitig anwesender Personen war nicht verbindlich festgelegt.
Eine technische Zugangszählung und Begrenzung war nicht vorgesehen.
Ein ausreichend konkretisiertes Flucht- und Evakuierungskonzept fehlte.
Die Auswirkungen unterschiedlicher Bewegungsgeschwindigkeiten auf die Evakuierungszeit waren nicht untersucht.
Die notwendige Unterstützung von Personen mit Behinderungen war organisatorisch noch nicht ausreichend geregelt.
Für die langen Öffnungszeiten war keine verbindliche Mindestbesetzung mit eingewiesenem Personal nachgewiesen.
Besonders bedeutsam war das Zusammenwirken dieser Faktoren. Eine Treppe kann nicht allein anhand ihrer geometrischen Abmessungen beurteilt werden, wenn zugleich die Nutzerzahl, die individuellen Evakuierungsbedürfnisse und die personellen Hilfsmöglichkeiten ungeklärt sind. Für die sichere Evakuierung der Kletterhalle mussten deshalb bauliche und organisatorische Maßnahmen gemeinsam betrachtet werden.
04 | Ergebnis und empfohlene Maßnahmen
Aus der Gefährdungsbeurteilung wurden konkrete Anforderungen an die weitere Planung und Betriebsorganisation abgeleitet.
Dazu gehörten eine technisch unterstützte Zugangszählung und Personenbegrenzung, eine verbindlich geregelte Personalbesetzung während der Öffnungszeiten und die dokumentierte Einweisung der Beschäftigten in die Evakuierung von Menschen mit unterschiedlichen Unterstützungsbedürfnissen.
Außerdem wurde empfohlen, geeignete Evakuierungshilfsmittel – beispielsweise einen Evakuierungsstuhl – praktisch zu erproben und dafür geschulte Helfer vorzusehen.
Ein zentraler Bestandteil der Empfehlung war die Durchführung dokumentierter Evakuierungsversuche vor der Betriebseröffnung. Dabei sollten mögliche Defizite erkannt, bewertet und durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden.
Das Evakuierungskonzept war mit den Anforderungen des Brandschutzes, des Bauordnungsrechts und den betrieblichen Abläufen abzustimmen.
05 | Nutzen für den Auftraggeber
Die Gefährdungsbeurteilung machte deutlich, dass die sichere Nutzung einer mehrgeschossigen Kletterhalle nicht allein durch die bauliche Treppenplanung gewährleistet werden kann.
Die Untersuchung erweiterte die ursprüngliche Fragestellung zur Treppenanlage um wesentliche betriebliche Anforderungen. Insbesondere wurden die Notwendigkeit einer verbindlichen Personenbegrenzung, einer geeigneten Personalbesetzung und einer praktisch überprüften Evakuierungsorganisation aufgezeigt. Damit erhielt der Auftraggeber bereits während der Bauphase konkrete fachliche Empfehlungen für die weitere Planung und die Vorbereitung des späteren Betriebs.
Die zentrale Erkenntnis: Eine inklusive Nutzung verlangt auch eine inklusive Evakuierungsplanung. Personenbegrenzung, Fluchtwege, technische Hilfsmittel und geschultes Personal müssen gemeinsam betrachtet und praktisch auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
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