Ersthelfer und Brandschutzhelfer müssen in jedem Unternehmen organisiert werden. Was zunächst nach zusätzlicher Bürokratie klingt, lässt sich in der Praxis jedoch vergleichsweise einfach lösen – wenn man die richtige Reihenfolge kennt.
Bei den Ersthelfern übernehmen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen grundsätzlich die Lehrgangsgebühren für die erforderliche Ausbildung. Wichtig ist, zunächst das Verfahren zur Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu klären und erst anschließend einen geeigneten Ausbildungsanbieter und Termin auszuwählen.
Auch die Ausbildung von Brandschutzhelfern muss nicht unnötig kompliziert organisiert werden. Gerade in normalen Büro- und Verwaltungsbetrieben lässt sich die erforderliche theoretische Unterweisung mit einer praktischen Feuerlöschübung verbinden. Sinnvoll ist außerdem, die betriebliche Evakuierungsorganisation gleich mit einzubeziehen.
Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie Ersthelfer, Brandschutzhelfer und die betriebliche Evakuierung pragmatisch und regelkonform organisieren.
01 – Wie viele Ersthelfer braucht ein Unternehmen?
Die erforderliche Anzahl richtet sich danach, wie viele Beschäftigte beziehungsweise Versicherte im Betrieb tatsächlich anwesend sind und um welche Art von Betrieb es sich handelt.
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten muss mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten gelten grundsätzlich folgende Richtwerte:
- Verwaltungs- und Handelsbetriebe: mindestens 5 Prozent,
- sonstige Betriebe: mindestens 10 Prozent der anwesenden Versicherten.
Die reine Berechnung reicht allerdings nicht aus. Urlaub, Krankheit, Homeoffice, Außendienst, Schichtbetrieb oder mehrere Betriebsstätten müssen berücksichtigt werden. Deshalb ist es häufig sinnvoll, mehr Personen ausbilden zu lassen, als sich aus der rechnerischen Mindestzahl ergibt.
02 – Ersthelfer ausbilden: Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Lehrgangsgebühren
Was viele Unternehmen nicht wissen: Die Lehrgangsgebühren für die erforderliche Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer werden grundsätzlich vom zuständigen Unfallversicherungsträger getragen.
Der praktische Ablauf sollte deshalb nicht damit beginnen, irgendeinen Erste-Hilfe-Kurs zu buchen. Zunächst sollte das Unternehmen bei seiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse klären, welches Verfahren zur Kostenübernahme gilt und für wie viele Ersthelfer Lehrgangsgebühren übernommen werden.
Gerade wenn ein Unternehmen bewusst mehr Ersthelfer ausbilden möchte als rechnerisch mindestens erforderlich, empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung. Der zusätzliche Bedarf kann beispielsweise durch mehrere Etagen oder Standorte, häufige Abwesenheiten oder die betriebliche Organisation begründet sein.
Erst danach wird eine ermächtigte Ausbildungsstelle ausgewählt und der passende Termin vereinbart. Das können beispielsweise Hilfsorganisationen oder andere von der gesetzlichen Unfallversicherung ermächtigte Ausbildungsstellen sein.
Bei einer ausreichenden Teilnehmerzahl kann die Ausbildung häufig direkt im Unternehmen stattfinden. Ein guter Dienstleister übernimmt dabei einen großen Teil der organisatorischen Abwicklung. Das ist gerade für größere Unternehmen oftmals wesentlich einfacher, als Beschäftigte einzeln zu externen Lehrgängen zu schicken.
Kurz gesagt: Erst Kostenübernahme und Verfahren klären – dann Teilnehmer und Termin organisieren – anschließend Ausbildung durchführen und dokumentieren.
03 – Brandschutzhelfer: Ausbildung passend zum Betrieb organisieren
Auch Brandschutzhelfer müssen für ihre Aufgabe fachkundig unterwiesen werden. Dabei sollte die Ausbildung zur tatsächlichen Brandgefährdung des Unternehmens passen.
Die DGUV sieht für Betriebe mit normaler Brandgefährdung – beispielsweise typische Bürobereiche – als Grundlage mindestens zwei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten für die fachkundigen Inhalte sowie eine praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vor.
Bei Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung, besonderen Produktionsverfahren, Gefahrstoffen oder anderen komplexen Verhältnissen kann eine umfangreichere Ausbildung erforderlich sein.
Für einen normalen Büro- oder Verwaltungsbetrieb bedeutet das aber auch: Aus der Brandschutzhelfer-Ausbildung muss kein unnötig kompliziertes Schulungsprojekt werden. Entscheidend ist, dass die erforderlichen Inhalte vermittelt werden und jeder Brandschutzhelfer den praktischen Umgang mit einem Feuerlöscher übt.
04 – Brandschutz und Evakuierung gemeinsam trainieren
In der betrieblichen Praxis bietet es sich an, die Ausbildung der Brandschutzhelfer mit der Evakuierungsorganisation des Unternehmens zu verbinden.
Beschäftigte mit entsprechenden Aufgaben sollten wissen, wie sie sich bei einem Brand verhalten, wie ein Alarm ausgelöst wird, welche Fluchtwege und Sammelstellen vorgesehen sind und wie eine geordnete Räumung unterstützt werden kann. Dabei sind auch betriebliche Besonderheiten und Personen zu berücksichtigen, die im Evakuierungsfall Unterstützung benötigen.
Arbeitssicherheit Hillebrand führt solche Unterweisungen insbesondere für Büro- und Verwaltungsbetriebe auch direkt vor Ort durch. Theorie, betriebliche Gegebenheiten, praktische Feuerlöschübung und die Organisation einer Evakuierung können dabei sinnvoll miteinander verbunden werden.
So wird aus einer formalen Pflicht eine praktische Übung: Die Beschäftigten wissen nicht nur, dass es einen Feuerlöscher, einen Fluchtweg und einen Sammelplatz gibt – sie wissen im Ernstfall auch, was zu tun ist.
05 – Ausbildung und Organisation einfach lösen
Sie müssen Ersthelfer oder Brandschutzhelfer für Ihr Unternehmen ausbilden?
Die Organisation muss nicht kompliziert sein. Bei der Erste-Hilfe-Ausbildung können geeignete Ausbildungsstellen einen großen Teil der Abwicklung übernehmen. Bei Brandschutzhelfern und Evakuierungsübungen unterstütze ich Sie insbesondere in Büro- und Verwaltungsbetrieben auch direkt vor Ort.
Kleiner Praxistipp für die Erste-Hilfe-Ausbildung
Erste-Hilfe-Ausbildung vor Ort organisieren
Für die betriebliche Ersthelfer-Ausbildung arbeite ich mit einer erfahrenen Ausbildungsstelle zusammen, die auf Wunsch auch Inhouse-Schulungen direkt im Unternehmen organisiert und einen großen Teil der organisatorischen Abwicklung übernimmt.
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