Anforderungen an die Arbeitssicherheit in der Branche Hotellerie

Das Foto zeigt eine von unten gegen den Himmel fotografierte Gebäudefassade mit der senkrecht montierten Leuchtschrift "HOTEL".

Für die Branche der Hotellerie sind zusätzlich zu der

Mindestausstattung an Gefährdungsbeurteilungen

und den

grundlegenden Anforderungen an Führungskräfte im Hinblick auf den Arbeitsschutz

weitere branchenspezifische Aspekte zu beachten.

Diese Punkte sollen Führungskräften helfen, ein sicheres und unterstützendes Arbeitsumfeld in der Branche

Hotellerie

 zu gewährleisten:

Einführung einer Organisation des Arbeitsschutzes mit Augenmaß:

  1. Informationsgespräche Abteilungsleiter und Fachkraft für Arbeitssicherheit
  2. Integration der Arbeitssicherheit in den Verantwortungsbereich der Leitungsebene
  3. Begehung der Einrichtung gemeinsam mit den betrieblichen Sicherheitsbeauftragten (ab 20 Mitarbeiter)
  4. Bearbeitung der zahlreichen branchenbezogenen Gefährdungsbeurteilungen
  5. Umsetzung von erforderlichen Schutzmaßnahmen
  6. Benennung und Schulung der Ersthelfer und Brandschutzhelfer

Jeder Betriebsleiter vereinbart eine schriftliche Festlegung seiner Unterstützungsaufgaben im Arbeitsschutz. Dabei werden die folgenden Aspekte praxisorientiert und präzise beschrieben:

Branchenspezifische Gefährdungsanalysen

Werden im Zuge der Gefährdungsermittlung Schwachstellen bei Arbeitsschutz erkannt, muss bei der Festlegung von Arbeitsschutzmassnahmen das T-O-P-Prinzip eingehalten werden.

T=Technische Maßnahmen haben absoluten Vorrang. Nur falls nicht verfügbar oder (vorerst) wirtschaftlich nicht vertretbar, sind …

O=Organisatorische Maßnahmen zu definieren (Beispiel: Belastungsdauer reduzieren / fachliche Qualifizierung). Falls die Tätigkeit bzw. die Vorschriften wie z.B. Sicherheitsdatenblätter dies erfordern, sind …

P=Persönliche Schutz Ausrüstung PSA zu beschaffen und zu tragen (z.B. Schutzkleidung / Schuhe, Helme, Brille, Handschuhe etc.). 

  1. Hautschutz (Feuchtearbeit / Schutz vor Gefahrstoffen)
  2. Gefahrstoffe (Liste / Kennzeichnung / Ersatzprodukte / PSA)
  3. Küchenspezifischer Brandschutz
  4. Küchen (Geräte, Maschinen / Schutzmaßnahmen / Betriebsanweisungen / Verhaltenstraining)
  5. Schankanlagen, CO2-Systeme
  6. Gasgeräte und -anlagen
  7. Housekeeping (Heben-Tragen-Halten / Reinigen)
  8. Haustechnik / Werkstatt / Entsorgung
  9. Logistik
  10. Aufzüge
  11. Hygiene
  12. Versammlungsstättenrecht

Tätigkeitsbezogene arbeitsmedizinische Vorsorgen

  1. Angebots- bzw. Pflicht-Vorsorge „Haut“ (Details siehe hier)
  2. Angebots-Vorsorge nach AMR 3.3 bei „wesentlich erhöhter“ oder „hoher“ Belastung durch Heben, Tragen, Halten
  3. Wunsch-Vorsorge bei Interesse eines Beschäftigten (AMR 3.3).