Für die Branche der Hotellerie sind zusätzlich zu der
Mindestausstattung an Gefährdungsbeurteilungen
und den
grundlegenden Anforderungen an Führungskräfte im Hinblick auf den Arbeitsschutz
weitere branchenspezifische Aspekte zu beachten.
Diese Punkte sollen Führungskräften helfen, ein sicheres und unterstützendes Arbeitsumfeld in der Branche
Hotellerie
zu gewährleisten:
Einführung einer Organisation des Arbeitsschutzes mit Augenmaß:
- Informationsgespräche Abteilungsleiter und Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Integration der Arbeitssicherheit in den Verantwortungsbereich der Leitungsebene
- Begehung der Einrichtung gemeinsam mit den betrieblichen Sicherheitsbeauftragten (ab 20 Mitarbeiter)
- Bearbeitung der zahlreichen branchenbezogenen Gefährdungsbeurteilungen
- Umsetzung von erforderlichen Schutzmaßnahmen
- Benennung und Schulung der Ersthelfer und Brandschutzhelfer
Jeder Betriebsleiter vereinbart eine schriftliche Festlegung seiner Unterstützungsaufgaben im Arbeitsschutz. Dabei werden die folgenden Aspekte praxisorientiert und präzise beschrieben:
- Verantwortung: Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Arbeitsschutzgesetzen
- Gefährdungsbeurteilung: Durchführung und Dokumentation von Risikoanalysen
- Schulung: Regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten in Sicherheitsfragen
- Vorsorge: Teilnahme der Beschäftigten an erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen
Branchenspezifische Gefährdungsanalysen
Werden im Zuge der Gefährdungsermittlung Schwachstellen bei Arbeitsschutz erkannt, muss bei der Festlegung von Arbeitsschutzmassnahmen das T-O-P-Prinzip eingehalten werden.
T=Technische Maßnahmen haben absoluten Vorrang. Nur falls nicht verfügbar oder (vorerst) wirtschaftlich nicht vertretbar, sind …
O=Organisatorische Maßnahmen zu definieren (Beispiel: Belastungsdauer reduzieren / fachliche Qualifizierung). Falls die Tätigkeit bzw. die Vorschriften wie z.B. Sicherheitsdatenblätter dies erfordern, sind …
P=Persönliche Schutz Ausrüstung PSA zu beschaffen und zu tragen (z.B. Schutzkleidung / Schuhe, Helme, Brille, Handschuhe etc.).
- Hautschutz (Feuchtearbeit / Schutz vor Gefahrstoffen)
- Gefahrstoffe (Liste / Kennzeichnung / Ersatzprodukte / PSA)
- Küchenspezifischer Brandschutz
- Küchen (Geräte, Maschinen / Schutzmaßnahmen / Betriebsanweisungen / Verhaltenstraining)
- Schankanlagen, CO2-Systeme
- Gasgeräte und -anlagen
- Housekeeping (Heben-Tragen-Halten / Reinigen)
- Haustechnik / Werkstatt / Entsorgung
- Logistik
- Aufzüge
- Hygiene
- Versammlungsstättenrecht
Tätigkeitsbezogene arbeitsmedizinische Vorsorgen
- Angebots- bzw. Pflicht-Vorsorge „Haut“ (Details siehe hier)
- Angebots-Vorsorge nach AMR 3.3 bei „wesentlich erhöhter“ oder „hoher“ Belastung durch Heben, Tragen, Halten
- Wunsch-Vorsorge bei Interesse eines Beschäftigten (AMR 3.3).