Für die Branche des Personalverleih von Helferpersonal sind zusätzlich zu der
Mindestausstattung an Gefährdungsbeurteilungen
und den
grundlegenden Anforderungen an Führungskräfte im Hinblick auf den Arbeitsschutz
weitere branchenspezifische Aspekte zu beachten.
Diese Punkte sollen Führungskräften helfen, ein sicheres und unterstützendes Arbeitsumfeld in der Branche
Personalverleih von Helfern
zu gewährleisten:
Einführung einer Organisation des Arbeitsschutzes mit Augenmaß:
- Informationsgespräche Verleiher und Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Integration der Arbeitssicherheit in den Verantwortungsbereich der Leitungsebene des Verleihers
- Zusammenarbeit von Verleiher und Entleiher mit Begehung der Arbeitsplätze
- Bearbeitung der zahlreichen branchenbezogenen Gefährdungsbeurteilungen
- Vereinbarung der CHECK-Liste „Ergänzende Risikobeurteilung auf Baustelle“ mit Einsatz vor Starttermin
- Umsetzung von erforderlichen Schutzmaßnahmen
- Abgleich der Notfallorganisation beim Entleiher (Ausrüstung, Schulung der Ersthelfer und Brandschutzhelfer)
Zur Dokumentation der Zusammenarbeit von Verleiher und Entleiher werden die Unterstützungsaufgaben im Arbeitsschutz schriftlich vereinbart. Dabei werden die folgenden Aspekte praxisorientiert und präzise beschrieben:
- Verantwortung: Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Arbeitsschutzgesetzen
- Gefährdungsbeurteilung: Durchführung und Dokumentation von Risikoanalysen
- Schulung: Regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten in Sicherheitsfragen
- Vorsorge: Teilnahme der Beschäftigten an erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen
Branchenspezifische Gefährdungsanalysen
Werden im Zuge der Gefährdungsermittlung Schwachstellen beim Arbeitsschutz erkannt, muss bei der Festlegung von Arbeitsschutzmassnahmen das T-O-P-Prinzip eingehalten werden.
T=Technische Maßnahmen haben absoluten Vorrang. Nur falls nicht verfügbar oder (vorerst) wirtschaftlich nicht vertretbar, sind …
O=Organisatorische Maßnahmen zu definieren (Beispiel: Belastungsdauer reduzieren / fachliche Qualifizierung). Falls die Tätigkeit bzw. die Vorschriften wie z.B. Sicherheitsdatenblätter dies erfordern, sind …
P=Persönliche Schutz Ausrüstung PSA zu beschaffen und zu tragen (z.B. Schutzkleidung / Schuhe, Helme, Brille, Handschuhe etc.).
- CHECK-Liste für jeden Auftrag: „Ergänzende Risikobeurteilung auf Baustelle“ mit Einsatz vor Starttermin
- Hautschutz (Feuchtearbeit / Schutz vor Gefahrstoffen)
- Gefahrstoffe (Liste / Kennzeichnung / Ersatzprodukte / PSA)
- Geräte, Maschinen, Handwerkzeuge
- Schutz vor Absturzgefahren
- Brandschutz
- Gasgeräte und -anlagen
- Technik / Werkstatt / Entsorgung
- Logistik
Tätigkeitsbezogene arbeitsmedizinische Vorsorgen
- Angebots- bzw. Pflicht-Vorsorge „Haut“ (Details siehe hier)
- Angebots-Vorsorge nach AMR 3.3 bei „wesentlich erhöhter“ oder „hoher“ Belastung durch Heben, Tragen, Halten
- Wunsch-Vorsorge bei Interesse eines Beschäftigten (AMR 3.3).