Für die Branche Labor sind zusätzlich zu der
Mindestausstattung an Gefährdungsbeurteilungen
und den
grundlegenden Anforderungen an Führungskräfte im Hinblick auf den Arbeitsschutz
weitere branchenspezifische Aspekte zu beachten.
Diese Punkte sollen Führungskräften helfen, ein sicheres und unterstützendes Arbeitsumfeld in der Branche
Labor
zu gewährleisten:
Einführung einer Organisation des Arbeitsschutzes mit Augenmaß:
- Informationsgespräche mit Laborleiter zur Identifikation von Risikoaspekten
- Integration der Arbeitssicherheit in den Verantwortungsbereich der Leitungsebene des Labors
- Erstellen des Gefahrstoffkatasters
- Bearbeitung der tätigkeits- und gefahrstoffbezogenen Gefährdungsbeurteilung
- Umsetzung von erforderlichen Schutzmaßnahmen
Jede Führungskraft im Labor vereinbart eine schriftliche Festlegung seiner Unterstützungsaufgaben im Arbeitsschutz. Dabei werden die folgenden Aspekte praxisorientiert und präzise beschrieben:
- Verantwortung: Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Arbeitsschutzgesetzen
- Gefährdungsbeurteilung: Durchführung und Dokumentation von Risikoanalysen
- Schulung: Regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten in Sicherheitsfragen
- Vorsorge: Teilnahme der Beschäftigten an erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen
Laborspezifische Gefährdungsanalysen
Werden im Zuge der Gefährdungsermittlung Schwachstellen beim Arbeitsschutz erkannt, muss bei der Festlegung von Arbeitsschutzmassnahmen das T-O-P-Prinzip eingehalten werden.
T=Technische Maßnahmen haben absoluten Vorrang. Nur falls nicht verfügbar oder (vorerst) wirtschaftlich nicht vertretbar, sind …
O=Organisatorische Maßnahmen zu definieren (Beispiel: Belastungsdauer reduzieren / fachliche Qualifizierung). Falls die Tätigkeit bzw. die Vorschriften wie z.B. Sicherheitsdatenblätter dies erfordern, sind …
P=Persönliche Schutz Ausrüstung PSA zu beschaffen und zu tragen (z.B. Schutzkleidung / Schuhe, Helme, Brille, Handschuhe etc.).
- Gefahrstoffe auflisten und in einem Kataster dokumentieren
- Arbeitsabläufe und Tätigkeiten beschreiben
- Verknüpfen von Tätigkeit und verwendeten Gefahrstoffen, Schutzmaßnahmen notieren
- Dokumentation der tätigkeitsbezogenen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz aushängen
- Betriebsanweisungen für die verwendeten prominenten Gefahrstoffe erstellen
- Mitarbeiter regelmäßig zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen verpflichten
Tätigkeitsbezogene arbeitsmedizinische Vorsorgen
- Pflichtvorsorgen gemäß Gefahrstoffliste im Anhang zur ArbMedVV veranlassen
- Angebots- bzw. Pflichtvorsorge “Haut” (Details siehe hier)
- Wunsch-Vorsorge bei Interesse eines Beschäftigten (AMR 3.3).