Für die Branche Soziale Dienste, Schulung und Erwachsenen-Beratung sind zusätzlich zu der
Mindestausstattung an Gefährdungsbeurteilungen
und den
grundlegenden Anforderungen an Führungskräfte im Hinblick auf den Arbeitsschutz
weitere branchenspezifische Aspekte zu beachten.
Diese Punkte sollen Führungskräften helfen, ein sicheres und unterstützendes Arbeitsumfeld in der Branche
Soziale Dienste, Schulung und Erwachsenen-Beratung
zu gewährleisten:
Einführung einer einrichtungsbezogenen Organisation des Arbeitsschutzes:
- Informationsgespräche Schulungsleiter und Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Integration der Arbeitssicherheit in den Verantwortungsbereich der Leiter
- Begehung der Einrichtung gemeinsam mit den betrieblichen Sicherheitsbeauftragten (ab 20 Mitarbeiter)
- Festlegung der erforderlichen Themenfelder für Gefährdungsbeurteilungen
- Jede Abteilung organisiert ihre Ersthelfer und Brandschutzhelfer
Jeder Einrichtungs- /Schulungsleiter vereinbart eine schriftliche Festlegung seiner Unterstützungsaufgaben im Arbeitsschutz. Dabei werden die folgenden Aspekte praxisorientiert und präzise beschrieben:
- Verantwortung: Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Arbeitsschutzgesetzen
- Gefährdungsbeurteilung: Durchführung und Dokumentation von Risikoanalysen
- Schulung: Regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten in Sicherheitsfragen
- Vorsorge: Teilnahme der Beschäftigten an erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen