Für die Branche Geräte- und Maschinenbau sind zusätzlich zu der
Mindestausstattung an Gefährdungsbeurteilungen
und den
grundlegenden Anforderungen an Führungskräfte im Hinblick auf den Arbeitsschutz
weitere branchenspezifische Aspekte zu beachten.
Diese Punkte sollen Führungskräften helfen, ein sicheres und unterstützendes Arbeitsumfeld in der Branche
Geräte- und Maschinenbau
zu gewährleisten:
Einführung einer abteilungsbezogenen Organisation des Arbeitsschutzes:
- Informationsgespräche Abteilungsleiter und Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Integration der Arbeitssicherheit in den Verantwortungsbereich der Abteilungsleiter
- Begehung des Betriebes gemeinsam mit den betrieblichen Sicherheitsbeauftragten (ab 20 Mitarbeiter)
- Festlegung der erforderlichen Themenfelder für Gefährdungsbeurteilungen
- Jede Abteilung organisiert seine Ersthelfer und Brandschutzhelfer
Jeder Abteilungsleiter vereinbart eine schriftliche Festlegung seiner Unterstützungsaufgaben im Arbeitsschutz. Dabei werden die folgenden Aspekte praxisorientiert und präzise beschrieben:
- Verantwortung: Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Arbeitsschutzgesetzen
- Gefährdungsbeurteilung: Durchführung und Dokumentation von Risikoanalysen
- Schulung: Regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten in Sicherheitsfragen
- Vorsorge: Teilnahme der Beschäftigten an erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen