Ein guter Jahresbericht Arbeitssicherheit zeigt nicht nur, welche Leistungen im betrieblichen Arbeitsschutz erbracht wurden. Er macht sichtbar, welche Fortschritte erreicht wurden und wo weiterhin Handlungsbedarf besteht.
Im Laufe eines Jahres entstehen zahlreiche Dokumente und Erkenntnisse: Gefährdungsbeurteilungen werden erstellt oder fortgeschrieben, Betriebsbegehungen durchgeführt, ASA-Sitzungen abgehalten und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit vereinbart.
Der Jahresbericht führt diese Aktivitäten zusammen. Er dokumentiert die Leistungen der sicherheitstechnischen Betreuung und gibt dem Arbeitgeber einen strukturierten Überblick über den Stand des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Besonders aussagekräftig wird der Bericht, wenn die dokumentierten Aktivitäten systematisch ausgewertet werden. Ein betrieblicher Arbeitsschutz-Score kann dabei helfen, den dokumentierten Stand und dessen Entwicklung sichtbar zu machen. Ergänzend werden die wichtigsten Verbesserungspotenziale und Aufgaben für das kommende Jahr benannt.
So wird aus einem Tätigkeitsnachweis ein Instrument zur Bewertung und Steuerung des betrieblichen Arbeitsschutzes.
In diesem Beitrag
01 – Warum ein Jahresbericht im Arbeitsschutz sinnvoll ist
Der Jahresbericht ist mehr als eine Zusammenstellung erledigter Aufgaben.
Er zeigt dem Arbeitgeber, welche Leistungen im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung erbracht wurden, welche Erkenntnisse daraus entstanden sind und wo weiterhin Handlungsbedarf besteht.
Dabei unterscheiden wir zwischen den rechtlichen Berichtspflichten der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem zusätzlichen Nutzen eines strukturierten Jahresberichts für die Unternehmensleitung.
Ein Jahresbericht sollte nicht nur vergangene Tätigkeiten dokumentieren. Er sollte dem Arbeitgeber zeigen, wo sein Unternehmen im Arbeitsschutz steht und welche Aufgaben als Nächstes anstehen.
02 – Welche rechtlichen Anforderungen gelten für den Jahresbericht?
Die regelmäßige Berichterstattung gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Grundlage bildet § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der jeweils geltenden DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert die Anforderungen an die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung. Dazu gehört auch, dass die erbrachten Leistungen und wesentlichen Ergebnisse der Betreuung nachvollziehbar dokumentiert werden.
Gesetzliche Berichtspflicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Nach § 5 ASiG hat der Arbeitgeber die Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung ihrer Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten.
Die Berichterstattung soll insbesondere erkennen lassen,
- welche sicherheitstechnischen Betreuungsleistungen erbracht wurden,
- welche wesentlichen Feststellungen und Beratungsergebnisse vorliegen,
- welche Maßnahmen empfohlen oder begleitet wurden,
- welche Aufgaben und Verbesserungspotenziale weiterhin bestehen.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Berichterstattung bedeutet allerdings nicht, dass für sämtliche Unternehmen ein identisches Jahresberichtsformular vorgeschrieben ist.
Anforderungen der DGUV Vorschrift 2
Die DGUV Vorschrift 2 enthält ergänzende Regelungen zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Die konkrete Ausgestaltung hängt unter anderem vom gewählten beziehungsweise vorgeschriebenen Betreuungsmodell ab.
Bei der Regelbetreuung von Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sind insbesondere die Leistungen der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zu berücksichtigen.
Für kleinere Betriebe und alternative Betreuungsmodelle können abweichende Regelungen gelten.
Maßgeblich ist die jeweils für das Unternehmen geltende Fassung der DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Was bedeutet das für die betriebliche Praxis?
Ein sinnvoll aufgebauter Jahresbericht verbindet die erforderliche Tätigkeitsdokumentation mit einer fachlichen Bewertung des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Er sollte nicht lediglich auflisten, welche Termine stattgefunden haben. Entscheidend ist vielmehr, dass der Arbeitgeber erkennen kann, welche Leistungen erbracht wurden, welche Ergebnisse daraus entstanden sind und welche Aufgaben noch offenstehen.
03 – Welche Leistungen gehören in einen Jahresbericht Arbeitssicherheit?
Der Jahresbericht soll nachvollziehbar darstellen, welche Aufgaben die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Berichtsjahr wahrgenommen hat. Dabei geht es nicht nur um die Anzahl durchgeführter Termine, sondern insbesondere um die erbrachten Beratungsleistungen, wesentlichen Erkenntnisse und daraus entstandenen Maßnahmen.
Die konkreten Inhalte richten sich nach den betrieblichen Tätigkeiten, Gefährdungen und dem vereinbarten beziehungsweise vorgeschriebenen Betreuungsumfang.
Welche Tätigkeiten werden dokumentiert?
Zu den typischen Leistungen der sicherheitstechnischen Betreuung gehören insbesondere:
- Betriebsbegehungen: Besichtigungen von Arbeitsplätzen und Arbeitsbereichen, Feststellungen zu Gefährdungen sowie Empfehlungen für Schutzmaßnahmen.
- Gefährdungsbeurteilungen: Beratung bei der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen, Festlegung von Schutzmaßnahmen und Überprüfung ihrer Wirksamkeit.
- Arbeitsschutzausschuss (ASA): Teilnahme an Sitzungen, fachliche Beratung und Begleitung vereinbarter Maßnahmen.
- Unterweisungen: Unterstützung bei der Planung, inhaltlichen Gestaltung und Durchführung betrieblicher Unterweisungen.
- Arbeitsmedizinische Zusammenarbeit: Abstimmung mit dem Betriebsarzt, insbesondere bei Fragen zu Arbeitsbedingungen und arbeitsmedizinischer Vorsorge.
- Arbeitsstätten und Arbeitsmittel: Beratung zur sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsverfahren und technischen Einrichtungen.
- Unfälle und besondere Ereignisse: Mitwirkung bei der Untersuchung von Arbeitsunfällen und der Entwicklung geeigneter Präventionsmaßnahmen.
- Betriebliche Veränderungen: Beratung bei Neuplanungen, Umbauten, neuen Arbeitsverfahren und organisatorischen Veränderungen.
- Maßnahmenverfolgung: Fachliche Begleitung der Umsetzung und Überprüfung vereinbarter Arbeitsschutzmaßnahmen.
Nicht nur Tätigkeiten zählen – Ergebnisse sind entscheidend
Eine reine Aufzählung von Aktivitäten reicht für einen aussagekräftigen Jahresbericht nicht aus.
Entscheidend ist, welche Erkenntnisse aus der Betreuung gewonnen wurden und welche Konsequenzen sich daraus ergeben haben.
Beispielsweise kann eine Betriebsbegehung mehrere Mängel aufdecken. Für den Jahresbericht ist deshalb nicht allein die durchgeführte Begehung relevant, sondern auch, welche Maßnahmen daraus entstanden sind und ob diese inzwischen umgesetzt wurden.
Gleiches gilt für Gefährdungsbeurteilungen, ASA-Sitzungen und andere Beratungsleistungen.
HILLEBRAND-PRAXISHINWEIS
Ein guter Jahresbericht dokumentiert nicht nur Aktivitäten, sondern macht deren Ergebnisse und den weiteren Handlungsbedarf sichtbar.
Die laufende Dokumentation der sicherheitstechnischen Betreuung bildet dafür die Grundlage. Werden Tätigkeiten, Feststellungen und Maßnahmen während des Jahres systematisch erfasst, können sie am Jahresende strukturiert ausgewertet werden.
So entsteht aus einzelnen Beratungsleistungen ein nachvollziehbares Gesamtbild des betrieblichen Arbeitsschutzes.
04 – Wie werden Arbeitsschutzaktivitäten systematisch dokumentiert?
Ein aussagekräftiger Jahresbericht entsteht nicht erst am Ende des Berichtsjahres. Seine Grundlage bildet die laufende Dokumentation der sicherheitstechnischen Betreuung.
Betriebsbegehungen, ASA-Sitzungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und weitere Beratungsleistungen erzeugen unterschiedliche Dokumente und Ergebnisse. Damit daraus ein nachvollziehbarer Jahresbericht entstehen kann, müssen diese Informationen systematisch erfasst und geordnet werden.
Die digitale Arbeitsschutzakte als Datenbasis
Arbeitssicherheit Hillebrand verwendet für die Dokumentation der sicherheitstechnischen Betreuung eine digitale, kundenbezogene Dokumentenablage auf Basis von Nextcloud.
Dort werden die im Verlauf des Jahres entstandenen Dokumente strukturiert abgelegt. Dazu gehören beispielsweise Begehungsberichte, ASA-Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen, Beratungsunterlagen und weitere Nachweise.
Die Dokumente werden zusätzlich mit geeigneten Schlagworten versehen. Diese ermöglichen es, die unterschiedlichen Aktivitäten thematisch zuzuordnen und später gezielt auszuwerten.
So entsteht eine fortlaufend gepflegte Dokumentationsbasis, die nicht nur der Aufbewahrung von Nachweisen dient, sondern auch die Auswertung der geleisteten Arbeit unterstützt.
Von der Dokumentenablage zur Jahresauswertung
Für die Erstellung des Jahresberichts werden die dokumentierten Aktivitäten anhand ihrer Schlagworte ermittelt und numerisch ausgewertet.
Die Ergebnisse werden anschließend in einer strukturierten Excel-Auswertung zusammengeführt.
Dadurch lässt sich beispielsweise erkennen:
- In welchen Themenbereichen Leistungen erbracht wurden.
- Welche Arbeitsschutzaktivitäten im Berichtsjahr besonders häufig vorkamen.
- Welche Aufgaben und Beratungsleistungen dokumentiert sind.
- Wie sich die Aktivitäten auf unterschiedliche Bereiche des betrieblichen Arbeitsschutzes verteilen.
- Welche Entwicklungen gegenüber früheren Berichtszeiträumen erkennbar werden.
Die numerische Auswertung schafft zunächst einen quantitativen Überblick über die dokumentierten Leistungen.
Sie ersetzt jedoch nicht die fachliche Bewertung der Ergebnisse.
Dokumentierte Aktivitäten und tatsächlicher Handlungsbedarf
Die Anzahl der Dokumente oder Aktivitäten allein sagt noch nicht aus, wie gut der betriebliche Arbeitsschutz organisiert ist.
Ein Unternehmen kann zahlreiche Begehungsberichte besitzen und dennoch erhebliche Defizite bei der Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen aufweisen.
Umgekehrt kann eine vergleichsweise geringe Anzahl dokumentierter Aktivitäten durchaus angemessen sein, wenn die betrieblichen Gefährdungen überschaubar sind und die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zuverlässig umgesetzt werden.
Deshalb verbindet der Jahresbericht die quantitative Auswertung der dokumentierten Leistungen mit einer fachlichen Bewertung des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Erst diese Verbindung ermöglicht es, Fortschritte sichtbar zu machen und weiteren Handlungsbedarf zu erkennen.
HILLEBRAND-PRAXISHINWEIS
Eine digitale Dokumentenablage wird besonders wertvoll, wenn ihre Inhalte nicht nur gespeichert, sondern systematisch ausgewertet werden.
Die Kombination aus kundenbezogener Nextcloud-Dokumentation, thematischen Schlagworten und einer strukturierten Excel-Auswertung schafft eine nachvollziehbare Grundlage für den Jahresbericht.
Dabei gilt:
Die Anzahl der dokumentierten Aktivitäten beschreibt den Umfang der geleisteten Arbeit. Die fachliche Bewertung zeigt, welche Fortschritte erreicht wurden und wo weiterer Handlungsbedarf besteht.
05 – Wie macht der Hillebrand-Score Fortschritte und Handlungsbedarf sichtbar?
Ein Jahresbericht sollte nicht nur zeigen, welche Arbeitsschutzaktivitäten durchgeführt wurden. Für den Arbeitgeber ist vor allem interessant, wie gut der betriebliche Arbeitsschutz organisiert ist, welche Fortschritte erreicht wurden und wo weiterhin Handlungsbedarf besteht.
Arbeitssicherheit Hillebrand verwendet dafür ein eigenes Bewertungssystem: den Hillebrand-Score.
Er ergänzt die Dokumentation der erbrachten Leistungen um eine strukturierte Einschätzung des erreichten Bearbeitungs- und Umsetzungsstand der Arbeitsschutzaufgaben.
Vom Tätigkeitsnachweis zur Bewertung
Die Anzahl durchgeführter Betriebsbegehungen, ASA-Sitzungen oder Gefährdungsbeurteilungen ist für sich genommen noch kein ausreichender Maßstab für die Qualität des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Entscheidend ist vielmehr, ob die erforderlichen Arbeitsschutzaufgaben erkannt, organisiert und wirksam umgesetzt werden.
Der Hillebrand-Score betrachtet deshalb den dokumentierten Stand wesentlicher Arbeitsschutzaufgaben und macht ihn anhand einer einheitlichen Bewertungssystematik sichtbar.
Dabei können beispielsweise folgende Themen berücksichtigt werden:
- Organisation des Arbeitsschutzes: Sind Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Betreuungsstrukturen geregelt?
- Gefährdungsbeurteilungen: Sind die erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen vorhanden, aktuell und werden die daraus abgeleiteten Maßnahmen verfolgt?
- Unterweisungen: Werden die Beschäftigten entsprechend ihren Tätigkeiten unterwiesen und die Unterweisungen dokumentiert?
- Arbeitsmedizinische Vorsorge: Sind die erforderlichen Vorsorgen organisiert und entsprechende Nachweise vorhanden?
- Betriebsbegehungen und ASA-Sitzungen: Finden die notwendigen Beratungs- und Kontrollaktivitäten statt und werden ihre Ergebnisse bearbeitet?
- Maßnahmenverfolgung: Werden erkannte Mängel systematisch beseitigt und die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft?
Die Bewertung orientiert sich an den tatsächlichen betrieblichen Anforderungen. Nicht jedes Unternehmen benötigt dieselben Maßnahmen oder dieselbe organisatorische Struktur.
Fortschritte im Jahresvergleich erkennen
Besonders aussagekräftig wird der Score, wenn die Bewertung über mehrere Berichtsjahre hinweg nach einer vergleichbaren Systematik erfolgt. Voraussetzung für einen aussagekräftigen Jahresvergleich ist, dass die Bewertungsgrundlagen vergleichbar bleiben oder Veränderungen bei der Anzahl und Zuordnung der erfassten Aufgaben berücksichtigt werden.
Dadurch lässt sich erkennen, in welchen Bereichen sich die Arbeitsschutzorganisation verbessert hat und wo Aufgaben weiterhin offen sind.
Der Jahresbericht kann somit nicht nur den aktuellen Stand darstellen, sondern auch Entwicklungen und Fortschritte im betrieblichen Arbeitsschutz sichtbar machen.
Dabei ist der Score keine behördliche Bewertung und kein Nachweis dafür, dass sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Er dient als internes Steuerungsinstrument, das die fachliche Beratung unterstützt und dem Arbeitgeber eine übersichtliche Orientierung ermöglicht.
Beispiel eines Hillebrand-Jahresberichts: Der Bewertungsscore zeigt den Stand des betrieblichen Arbeitsschutzes. Ergänzend werden unter „Besonderes Potenzial“ wichtige Verbesserungsaufgaben für das kommende Jahr benannt.
Besonderes Potenzial – die wichtigsten Aufgaben für das kommende Jahr
Neben dem Score enthält der Jahresbericht einen weiteren wichtigen Bestandteil: die Rubrik „Besonderes Potenzial“.
Hier werden ausgewählte Themen benannt, bei denen aus fachlicher Sicht ein besonderer Verbesserungsbedarf oder eine sinnvolle Entwicklungsmöglichkeit besteht.
Das können beispielsweise noch ausstehende Gefährdungsbeurteilungen, Verbesserungen bei der Organisation von Unterweisungen oder die konsequentere Verfolgung vereinbarter Maßnahmen sein.
Die Auswahl erfolgt nicht allein anhand numerischer Bewertungen. Berücksichtigt werden auch die Erkenntnisse aus der laufenden Betreuung, aus Betriebsbegehungen, Beratungen und Gesprächen mit den betrieblichen Verantwortlichen.
Damit wird aus der rückblickenden Bewertung eine konkrete Orientierung für die weitere Arbeit.
Der Arbeitgeber erkennt auf einen Blick, welche Themen im kommenden Berichtsjahr besondere Aufmerksamkeit verdienen.
HILLEBRAND-PRAXISHINWEIS
Ein guter Jahresbericht verbindet drei Perspektiven: Leistungen, Bewertung und Handlungsbedarf.
Die dokumentierten Aktivitäten zeigen, welche Leistungen erbracht wurden.
Der Hillebrand-Score macht den erreichten Stand des betrieblichen Arbeitsschutzes und dessen Entwicklung sichtbar.
Die Rubrik „Besonderes Potenzial“ benennt ausgewählte Aufgaben, bei denen weitere Verbesserungen sinnvoll oder erforderlich sind.
Dokumentieren → Bewerten → Verbesserungspotenzial erkennen → Maßnahmen vereinbaren → Fortschritte überprüfen
So wird der Jahresbericht zu einem praktischen Instrument für die regelmäßige Beratung des Arbeitgebers und die kontinuierliche Weiterentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes.
06 – Wie werden aus dem Jahresbericht konkrete Verbesserungsmaßnahmen?
Ein Jahresbericht erfüllt seinen praktischen Zweck erst dann vollständig, wenn die darin dokumentierten Erkenntnisse und Bewertungen für die weitere Arbeit genutzt werden.
Der Hillebrand-Score zeigt den dokumentierten Bearbeitungs- und Umsetzungsstand der erfassten Arbeitsschutzaufgaben. Die Rubrik „Besonderes Potenzial“ benennt ergänzend ausgewählte Themen, bei denen Verbesserungen erforderlich oder sinnvoll sind.
Damit ist der Handlungsbedarf beschrieben. Im nächsten Schritt muss geklärt werden, welche Maßnahmen daraus entstehen und wie ihre Umsetzung organisiert wird.
Vom Verbesserungspotenzial zum Maßnahmenplan
Nicht jede im Jahresbericht angesprochene Aufgabe kann sofort erledigt werden. Manche Maßnahmen lassen sich kurzfristig umsetzen, andere erfordern organisatorische Entscheidungen, finanzielle Mittel oder eine weitergehende fachliche Prüfung.
Deshalb sollten die wesentlichen Verbesserungsvorschläge gemeinsam mit dem Arbeitgeber beraten und priorisiert werden.
Für jede vereinbarte Maßnahme sind insbesondere vier Fragen zu klären:
- Was ist zu tun? Die erforderliche Maßnahme wird möglichst konkret beschrieben.
- Wer ist verantwortlich? Eine zuständige Person wird für die Umsetzung benannt.
- Bis wann? Ein realistischer Termin wird festgelegt.
- Wie wird die Wirksamkeit überprüft? Es wird geklärt, woran die erfolgreiche Umsetzung erkennbar ist.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt diesen Prozess beratend. Die Verantwortung für die Entscheidung und Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen verbleibt beim Arbeitgeber beziehungsweise den hierfür verantwortlichen Führungskräften.
Maßnahmen nicht nur vereinbaren, sondern nachverfolgen
Ein Maßnahmenplan ist nur dann wirksam, wenn die vereinbarten Aufgaben anschließend weiterverfolgt werden.
Dazu gehört, den Bearbeitungsstand regelmäßig zu überprüfen und festzustellen, ob Maßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden.
Eine erledigte Aufgabe ist dabei nicht automatisch eine wirksame Schutzmaßnahme. Entscheidend ist, ob die angestrebte Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit tatsächlich erreicht wurde.
Die Ergebnisse dieser Überprüfung fließen wiederum in die laufende Arbeitsschutzdokumentation ein.
So entsteht ein kontinuierlicher Prozess, bei dem die Erkenntnisse eines Berichtsjahres die Grundlage für die Arbeit im folgenden Jahr bilden.
Der Jahresbericht als Ausgangspunkt für die Jahresplanung
Die im Jahresbericht festgestellten Verbesserungspotenziale können unmittelbar für die Planung der sicherheitstechnischen Betreuung im kommenden Jahr genutzt werden.
Beispielsweise können daraus Schwerpunkte für Betriebsbegehungen, die Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen, die Organisation von Unterweisungen oder die Beratung im Arbeitsschutzausschuss (ASA) abgeleitet werden.
Damit verbindet der Jahresbericht den Rückblick auf die geleistete Arbeit mit einer vorausschauenden Planung.
Der Jahresbericht ist nicht der Abschluss der Arbeitsschutzaktivitäten eines Jahres. Er ist zugleich eine Grundlage für die systematische Weiterentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes.
HILLEBRAND-PRAXISHINWEIS
Aus einer Feststellung wird erst dann eine wirksame Verbesserung, wenn die erforderliche Maßnahme organisiert, umgesetzt und ihre Wirksamkeit überprüft wird.
Die Rubrik „Besonderes Potenzial“ im Hillebrand-Jahresbericht dient dazu, ausgewählte Verbesserungsschwerpunkte für den Arbeitgeber sichtbar zu machen.
Sie ersetzt keinen Maßnahmenplan. Vielmehr bildet sie eine Grundlage dafür, konkrete Aufgaben mit Verantwortlichkeiten und Terminen zu vereinbaren und deren Bearbeitung systematisch nachzuverfolgen.
Handlungsbedarf erkennen → Maßnahmen festlegen → Verantwortlichkeit und Termin bestimmen → Umsetzung verfolgen → Wirksamkeit kontrollieren
So wird der Jahresbericht zu einem Instrument, das nicht nur über den betrieblichen Arbeitsschutz informiert, sondern dessen kontinuierliche Verbesserung unterstützt.
07 – Fazit: Der Jahresbericht als Instrument zur Steuerung des Arbeitsschutzes
Ein guter Jahresbericht verbindet drei wesentliche Aufgaben: Leistungen dokumentieren, Fortschritte bewerten und weiteren Handlungsbedarf erkennen.
Er zeigt dem Arbeitgeber, welche Leistungen im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung erbracht wurden, welche Ergebnisse vorliegen und welche Aufgaben noch offen sind.
Arbeitssicherheit Hillebrand ergänzt die Dokumentation der erbrachten Leistungen durch den Hillebrand-Score. Dieser macht den dokumentierten Bearbeitungs- und Umsetzungsstand der erfassten Arbeitsschutzaufgaben sichtbar und ermöglicht bei vergleichbarer Bewertungsgrundlage einen Jahresvergleich.
Die Rubrik „Besonderes Potenzial“ benennt darüber hinaus ausgewählte Verbesserungsschwerpunkte, die bei der weiteren Planung berücksichtigt werden sollten.
So entsteht aus der gesetzlich vorgesehenen Berichterstattung ein zusätzliches Instrument für die betriebliche Arbeitsschutzorganisation.
Der Jahresbericht blickt nicht nur zurück. Er schafft Orientierung für die nächsten Schritte und unterstützt die kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Jahresbericht Arbeitssicherheit – Leistungen auswerten und Verbesserungen planen
Arbeitssicherheit Hillebrand unterstützt Unternehmen bei der systematischen Dokumentation und Auswertung ihrer Arbeitsschutzaktivitäten. Grundlage sind die laufend gepflegte digitale Arbeitsschutzakte, die Bewertung des Bearbeitungs- und Umsetzungsstands sowie die fachliche Einschätzung bestehender Verbesserungspotenziale.
Der Hillebrand-Score macht den dokumentierten Stand der Arbeitsschutzaufgaben sichtbar. Im Jahresbericht werden daraus konkrete Schwerpunkte für die weitere Arbeit abgeleitet.
Sie möchten Ihre Arbeitsschutzorganisation systematisch bewerten und die nächsten Verbesserungen gezielt planen?