Projektberatung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die Drehscheibe für konkrete Aufgaben, Fachgutachten und Praxisprojekte
Arbeitsschutzfragen entstehen häufig außerhalb der laufenden sicherheitstechnischen Betreuung. Bei Bauvorhaben, der Umgestaltung von Arbeitsstätten, der Anschaffung oder Veränderung von Maschinen sowie bei besonderen betrieblichen Gefährdungen werden konkrete fachliche Bewertungen benötigt.
Arbeitssicherheit Hillebrand unterstützt Unternehmen, Planer und Betreiber bei solchen Aufgaben mit projektbezogener Beratung, Gefährdungsbeurteilungen und fachlichen Stellungnahmen.
Im Mittelpunkt steht dabei eine klare Frage: Welche Gefährdungen bestehen – und welche Maßnahmen sind erforderlich, damit die geplante oder bestehende Nutzung sicher gestaltet werden kann?
01 | Wann ist eine projektbezogene Arbeitsschutzberatung sinnvoll?
Nicht jede Arbeitsschutzaufgabe lässt sich mit einer allgemeinen Gefährdungsbeurteilung oder im Rahmen der regelmäßigen Betreuung abschließend bearbeiten.
Eine eigenständige Projektberatung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn:
Arbeitsstätten neu geplant, erweitert oder umgenutzt werden,
Fluchtwege, Notausgänge oder Evakuierungsbedingungen zu beurteilen sind,
Maschinen und technische Anlagen verändert oder unter besonderen Bedingungen eingesetzt werden,
neue Arbeitsverfahren oder ungewöhnliche Gefährdungssituationen entstehen,
Montagearbeiten auf wechselnden Baustellen vorbereitet werden müssen,
unterschiedliche technische, bauliche und organisatorische Anforderungen zusammenwirken.
Häufig ist eine fachliche Entscheidung bereits in der Planungsphase erforderlich. In anderen Fällen geben festgestellte Sicherheitsmängel oder ungeklärte Betriebsbedingungen den Anlass für eine Untersuchung.
02 | Welche Leistungen umfasst die Projektberatung?
Gefährdungsbeurteilungen
Systematische Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen bei besonderen Tätigkeiten, Arbeitsmitteln, Anlagen oder baulichen Veränderungen. Dazu gehören die Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen und die Festlegung der erforderlichen weiteren Schritte.
Arbeitsschutzfachliche Stellungnahmen
Schriftliche Beurteilung konkreter Fragestellungen, beispielsweise zur Nutzung von Arbeitsräumen, zur Gestaltung von Fluchtwegen oder zur sicherheitstechnischen Eignung geplanter Arbeitsverfahren.
Prüfung von Planungs- und Betriebsunterlagen
Arbeitsschutzfachliche Bewertung von Bauplänen, Nutzungskonzepten, Betriebsbeschreibungen und technischen Unterlagen. Ziel ist es, sicherheitsrelevante Anforderungen frühzeitig zu erkennen und in die weitere Planung einzubringen.
Entwicklung betrieblicher Schutzmaßnahmen
Erarbeitung praktikabler technischer und organisatorischer Lösungen, einschließlich Verantwortlichkeiten, Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Wirksamkeitskontrollen.
Begleitung der Umsetzung
Fachliche Unterstützung bei der Abstimmung mit Planern, betrieblichen Verantwortlichen und weiteren Beteiligten sowie bei der Überprüfung der vorgesehenen Maßnahmen.
03 | Praxisprojekte: Arbeitsschutz konkret umgesetzt
Die folgenden Projektberichte zeigen ausgewählte Aufgabenstellungen aus der Beratungspraxis von Arbeitssicherheit Hillebrand.
Sie beschreiben die jeweilige Ausgangssituation, die fachliche Untersuchung und die daraus entwickelten Entscheidungen und Schutzmaßnahmen.
Arbeitsstätten und Bauplanung
Fluchtwege in Sportanlagen – warum die Öffnungsrichtung von Türen bereits in der Planung entscheidend ist
Bei der Planung zweier Freisportanlagen waren Notausgangstüren mit einer Öffnungsrichtung nach innen vorgesehen. Die arbeitsschutzfachliche Prüfung ergab, dass diese Türen nach außen öffnen müssen und die angrenzenden Verkehrsflächen entsprechend sicher zu gestalten sind.
Schwerpunkte: Arbeitsstättenrecht · Notausgänge · Bauplanung
Arbeitsräume im Untergeschoss – wie Nutzung, Aufenthaltsdauer und Tageslicht fachlich bewertet werden
Zwei Projekte in sozialen Einrichtungen betrafen die Nutzung von Räumen im Untergeschoss. Untersucht wurden die tatsächlichen Tätigkeiten, die zeitliche Nutzung und die Anforderungen an Tageslicht, Beleuchtung und Sichtverbindung.
Schwerpunkte: Arbeitsstättenplanung · Tageslicht · Raumnutzung
Fluchtwege und Evakuierung
Evakuierung in einer Kletterhalle – Sicherheit für Menschen mit unterschiedlichen Mobilitätsmöglichkeiten
Bei der Planung einer inklusiv genutzten Kletterhalle waren die Treppenanlage und die Evakuierungsbedingungen zu beurteilen. Die Untersuchung zeigte, dass bauliche Fluchtwege, Personenbegrenzung und betriebliche Evakuierungsorganisation gemeinsam betrachtet werden müssen.
Schwerpunkte: Evakuierung · Barrierefreiheit · Fluchtwegplanung
Maschinen und technische Anlagen
Maschinensicherheit im U-Bahn-Tunnel – Gefährdungsbeurteilung einer mobilen Arbeitsbühne
Bei der Bauwerksprüfung im U-Bahn-Bereich wurden erhebliche Sicherheitsdefizite im Zusammenwirken von Arbeitsbühne, Fahrgestell und Akkulokomotive festgestellt. Auf eine erste sicherheitstechnische Stellungnahme folgte eine vertiefte Gefährdungsbeurteilung mit konkreten Schutzmaßnahmen.
Schwerpunkte: Maschinensicherheit · Betriebssicherheitsverordnung · Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsschutz bei der Modernisierung einer technischen Werkstatt
Ein Werkstattumbau erforderte die gemeinsame Betrachtung von Brandschutz, Verkehrswegen und mechanischen Gefährdungen. Die Gefährdungsbeurteilung lieferte konkrete Maßnahmenvorschläge für die weitere Planung.
Schwerpunkte: Werkstattplanung · Maschinensicherheit · Brandschutz
Montagearbeiten und besondere Gefährdungen
Photovoltaik sicher montieren – baustellenspezifische Gefährdungsbeurteilungen für Dach- und Elektroarbeiten
Für Montageunternehmen wurden ergänzende Gefährdungsbeurteilungen entwickelt, die vor jedem Auftrag eingesetzt werden können. Sie unterstützen die Prüfung der örtlichen Gefährdungen, die Festlegung von Schutzmaßnahmen und die Unterweisung der Beschäftigten.
Schwerpunkte: Absturzschutz · Elektrosicherheit · Baustellenorganisation
04 | Wie läuft ein Beratungsprojekt ab?
Die Vorgehensweise richtet sich nach der jeweiligen Aufgabenstellung. Bewährt hat sich eine strukturierte Abfolge:
1. Aufgabenstellung klären
Welche Entscheidung wird benötigt? Welche Nutzung, Tätigkeit oder technische Veränderung soll untersucht werden?
2. Informationen und Gefährdungen ermitteln
Auswertung vorhandener Unterlagen, Gespräche mit Verantwortlichen und bei Bedarf Besichtigung der Arbeitsstätte oder Anlage.
3. Anforderungen prüfen und Gefährdungen bewerten
Abgleich der tatsächlichen oder geplanten Bedingungen mit den einschlägigen Arbeitsschutzanforderungen und den anerkannten Regeln der Technik.
4. Schutzmaßnahmen entwickeln
Erarbeitung geeigneter technischer, organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen unter Beachtung ihrer gesetzlichen Rangfolge.
5. Ergebnisse dokumentieren
Zusammenfassung der Feststellungen und Empfehlungen in einer Gefährdungsbeurteilung, fachlichen Stellungnahme oder einem projektbezogenen Maßnahmenplan.
6. Umsetzung und Wirksamkeit begleiten
Bei Bedarf Unterstützung bei der Umsetzung und Überprüfung, ob die festgelegten Maßnahmen die angestrebte Schutzwirkung erreichen.
Das Ergebnis ist keine bloße Sammlung von Vorschriften, sondern eine nachvollziehbare Grundlage für konkrete betriebliche Entscheidungen.
05 | Wie hängt die Projektberatung mit anderen Arbeitsschutzthemen zusammen?
Projektbezogene Aufgaben greifen häufig auf mehrere Fachgebiete zurück.
Weiterführende Informationen finden Sie in unseren Themendrehscheiben:
Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz – Gefährdungen systematisch ermitteln, bewerten und Maßnahmen ableiten.
Organisation des Arbeitsschutzes – Verantwortlichkeiten, betriebliche Abläufe und Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
Unterweisungen im Arbeitsschutz – Beschäftigte auf konkrete Tätigkeiten und Gefährdungen vorbereiten.
Dokumentation im Arbeitsschutz – Ergebnisse, Verantwortlichkeiten und Wirksamkeitskontrollen nachvollziehbar festhalten.
Brandschutz im Unternehmen – Fluchtwege, Evakuierung und organisatorischer Brandschutz.
Die Projektberatung kann als eigenständiger Auftrag erfolgen. Eine bestehende regelmäßige sicherheitstechnische Betreuung durch Arbeitssicherheit Hillebrand ist dafür nicht erforderlich.
Projektberatung oder regelmäßige Betreuung?
Eine Projektberatung löst konkrete, zeitlich oder fachlich abgegrenzte Aufgaben. Benötigt ein Unternehmen dagegen eine dauerhafte sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, kommt die Regelbetreuung infrage. Arbeitssicherheit Hillebrand erläutert die Leistungen und Betreuungsmodelle für kleine und größere Unternehmen.
06 | Ihr Projekt – unsere arbeitsschutzfachliche Unterstützung
Sie planen einen Umbau, möchten ein besonderes Arbeitsverfahren beurteilen lassen oder benötigen eine unabhängige arbeitsschutzfachliche Stellungnahme?
Auch bei konkreten Problemen im laufenden Betrieb – etwa zu Fluchtwegen, Absturzgefährdungen, Maschinen oder Arbeitsstätten – unterstützt Arbeitssicherheit Hillebrand mit einer fachlichen Bewertung und praktikablen Schutzmaßnahmen.
Schildern Sie mir Ihre Aufgabenstellung. Im ersten Gespräch klären wir gemeinsam, welche fachliche Unterstützung sinnvoll ist.