Regelbetreuung für kleine und große Unternehmen

Persönlich, transparent und passend zu Ihrem Betrieb

Regelbetreuung im Arbeitsschutz bedeutet: Sie erhalten die sicherheitstechnische Betreuung, die zu Ihrem Unternehmen passt.

Für Betriebe bis 20 Beschäftigte erfolgt die Betreuung nach Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2.

Bei größeren Betrieben umfasst sie die Grundbetreuung nach Einsatzzeiten und die zusätzliche betriebsspezifische Betreuung nach Anlage 2.

Regelbetreuung richtig organisieren

Welche Aufgaben übernehmen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit? Welche Pflichten verbleiben beim Arbeitgeber?

Kleine Unternehmen

Bis 20 Beschäftigte

Regelbetreuung nach Anlage 1

Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen und anlassbezogene Betreuung

ab 40 € monatlich

Unterstützung bei Gefährdungs-beurteilungen

Anlassbezogene Beratung

Große Unternehmen

Mehr als 20 Beschäftigte

Regelbetreuung nach Anlage 2

Grundbetreuung nach Einsatzzeiten + betriebsspezifische Betreuung

individuell berechnet

Grundbetreuung nach Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe; zusätzliche betriebsspezifische Betreuung nach Bedarf.

Persönliche und digitale Betreuung

Sie möchten wissen, wie die Regelbetreuung im Detail funktioniert?

Welche Aufgaben übernehmen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit? Wie werden die externen Fachleute beauftragt und welche weiteren Pflichten muss der Arbeitgeber erfüllen?

Unser Fachbeitrag erklärt die gesetzlichen Grundlagen und zeigt, wie Unternehmen ihre Arbeitsschutzorganisation praktisch aufbauen.

Welche Form der Betreuung passt zu Ihrem Unternehmen?

Neben der Regelbetreuung sieht die DGUV Vorschrift 2 weitere Betreuungsmodelle vor. Welches Modell infrage kommt, hängt unter anderem von Betriebsgröße und Voraussetzungen des Unternehmens ab.

Sie möchten eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen?

Arbeitssicherheit Hillebrand übernimmt die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens. Schildern Sie mir kurz Ihren Betrieb und Ihren Betreuungsbedarf.