Regelbetreuung für kleine und große Unternehmen

Persönlich, transparent und passend zu Ihrem Betrieb

Regelbetreuung Arbeitssicherheit

Regelbetreuung im Arbeitsschutz bedeutet: Sie erhalten genau die sicherheitstechnische Betreuung, die zu Ihrem Unternehmen passt. Kleine Unternehmen betreue ich individuell nach Bedarf, größere Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Regelbetreuung nach Einsatzzeiten.

Kleine Unternehmen

Große Unternehmen

bis 20 Beschäftigte

ab 21 Beschäftigte

Individuelle Betreuung nach Bedarf

Regelbetreuung nach  Einsatzzeiten

ab 40 € monatlich

individuell berechnet

Persönliche Erstaufnahme / Betriebsbegehung

Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung

Unterstützung bei Gefährdungs-beurteilungen

Umfang abhängig von Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe

Anlassbezogene Beratung

Persönliche und digitale Betreuung

Sie möchten mehr über unsere Betreuung erfahren?

Von der Erstaufnahme über die Betriebsbegehung bis zur laufenden Beratung: Erfahren Sie, wie wir die Betreuung Ihres Unternehmens organisieren.

Kleine Unternehmen

bis 20 Beschäftigte

Individuelle Betreuung nach Bedarf

ab 40 € monatlich

Persönliche Erstaufnahme / Betriebsbegehung

Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen

Anlassbezogene Beratung

Große Unternehmen

ab 21 Beschäftigte

Regelbetreuung nach Einsatzzeiten

individuell berechnet

Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung

Umfang abhängig von Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe

Persönliche und digitale Beratung

Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten

Anlassbezogene Betreuung

Die Regelbetreuung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten erfolgt nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 1.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt dabei, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

Bei besonderen betrieblichen Veränderungen oder neuen Gefährdungen ist fachkundige Beratung erforderlich – zum Beispiel bei neuen Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren, Betriebsanlagen oder Gefahrstoffen. 

Hautschutz
Gefahrstoffe
Gefahrstoff-Kataster
Heben-Tragen-Transport
Montagearbeiten
Werkstätten
Einsatz von Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen
Bau-Nebengewerbe
Elektroinstallation
Events, Veranstaltungen
Personalverleih

Eine vollständige Auflistung der (obligatorischen) Anlässe für eine „anlassbezogene Betreuung“ finden Sie auf der Webseite > DGUV Vorschrift 2 Anlage 1.

Regelbetreuung für Betriebe ab 21 Beschäftigte

Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung

Die Regelbetreuung von Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten erfolgt nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 2.

Grundbetreuung
Feste Einsatzzeiten nach Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe.

Betriebsspezifische Betreuung
Zusätzlicher Betreuungsbedarf entsprechend den besonderen Gefährdungen und Anforderungen des Betriebes.

Der erforderliche Umfang richtet sich insbesondere nach Betriebsart, Beschäftigtenzahl und den betrieblichen Erfordernissen.

Hinweis zur neuen DGUV Vorschrift 2

Die neue DGUV Vorschrift 2 wird von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen schrittweise in trägerspezifischen Fassungen in Kraft gesetzt. Maßgeblich ist daher die jeweils gültige Fassung des für Ihr Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträgers.

Welche Form der Betreuung passt zu Ihrem Unternehmen?

Neben der Regelbetreuung sieht die DGUV Vorschrift 2 weitere Betreuungsmodelle vor. Welches Modell infrage kommt, hängt unter anderem von Betriebsgröße und Voraussetzungen des Unternehmens ab.

Sie möchten ein konkretes Angebot für Ihr Unternehmen?

Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen. Ich melde mich persönlich bei Ihnen.