Persönlich, transparent und passend zu Ihrem Betrieb
Regelbetreuung Arbeitssicherheit
Regelbetreuung im Arbeitsschutz bedeutet: Sie erhalten genau die sicherheitstechnische Betreuung, die zu Ihrem Unternehmen passt. Kleine Unternehmen betreue ich individuell nach Bedarf, größere Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Regelbetreuung nach Einsatzzeiten.
Kleine Unternehmen
Große Unternehmen
bis 20 Beschäftigte
ab 21 Beschäftigte
Individuelle Betreuung nach Bedarf
Regelbetreuung nach Einsatzzeiten
ab 40 € monatlich
individuell berechnet
Persönliche Erstaufnahme / Betriebsbegehung
Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung
Unterstützung bei Gefährdungs-beurteilungen
Umfang abhängig von Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe
Anlassbezogene Beratung
Persönliche und digitale Betreuung
Sie möchten mehr über unsere Betreuung erfahren?
Von der Erstaufnahme über die Betriebsbegehung bis zur laufenden Beratung: Erfahren Sie, wie wir die Betreuung Ihres Unternehmens organisieren.
Umfang abhängig von Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe
Persönliche und digitale Beratung
Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten
Anlassbezogene Betreuung
Die Regelbetreuung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten erfolgt nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 1.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt dabei, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Bei besonderen betrieblichen Veränderungen oder neuen Gefährdungen ist fachkundige Beratung erforderlich – zum Beispiel bei neuen Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren, Betriebsanlagen oder Gefahrstoffen.
Hautschutz
Gefahrstoffe
Gefahrstoff-Kataster
Heben-Tragen-Transport
Montagearbeiten
Werkstätten
Einsatz von Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen
Bau-Nebengewerbe
Elektroinstallation
Events, Veranstaltungen
Personalverleih
Eine vollständige Auflistung der (obligatorischen) Anlässe für eine „anlassbezogene Betreuung“ finden Sie auf der Webseite > DGUV Vorschrift 2 Anlage 1.
Regelbetreuung für Betriebe ab 21 Beschäftigte
Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung
Die Regelbetreuung von Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten erfolgt nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 2.
Grundbetreuung Feste Einsatzzeiten nach Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe.
Betriebsspezifische Betreuung Zusätzlicher Betreuungsbedarf entsprechend den besonderen Gefährdungen und Anforderungen des Betriebes.
Der erforderliche Umfang richtet sich insbesondere nach Betriebsart, Beschäftigtenzahl und den betrieblichen Erfordernissen.
Hinweis zur neuen DGUV Vorschrift 2
Die neue DGUV Vorschrift 2 wird von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen schrittweise in trägerspezifischen Fassungen in Kraft gesetzt. Maßgeblich ist daher die jeweils gültige Fassung des für Ihr Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Welche Form der Betreuung passt zu Ihrem Unternehmen?
Neben der Regelbetreuung sieht die DGUV Vorschrift 2 weitere Betreuungsmodelle vor. Welches Modell infrage kommt, hängt unter anderem von Betriebsgröße und Voraussetzungen des Unternehmens ab.