Projektbericht | Fluchtwege in zwei Freisportanlagen
Die arbeitsschutzfachliche Prüfung der Gebäudeplanung ergab, dass die vorgesehenen Notausgangstüren nach außen öffnen müssen. Zugleich waren die angrenzenden Verkehrsflächen sicher zu gestalten.
01 | Ausgangssituation
Bei der Planung zweier Freisportanlagen in München mussten die Fluchtwege in Sportanlagen hinsichtlich der Öffnungsrichtung der unmittelbar ins Freie führenden Türen beurteilt werden. Die ursprüngliche Planung sah eine Öffnungsrichtung nach innen vor.
Die Gebäude umfassten unter anderem Umkleide-, Sanitär-, Geräte- und weitere Funktionsräume. Die ursprüngliche Türplanung warf die Frage auf, ob die vorgesehenen Flucht- und Notausgänge den Anforderungen des Arbeitsstättenrechts entsprachen.
Eine Änderung der Türöffnungsrichtung musste zugleich bei der Gestaltung der Außenbereiche und Verkehrswege berücksichtigt werden.
02 | Aufgabenstellung
Das Baureferat München beauftragte Arbeitssicherheit Hillebrand mit der sicherheitstechnischen Prüfung der vorliegenden Planungen für zwei Freisportanlagen.
Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die nach innen öffnenden Türen mit § 3a Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung vereinbar waren und die Arbeitsstätten damit so eingerichtet und betrieben werden konnten, dass Gefährdungen für Beschäftigte möglichst vermieden werden.
Der Auftrag umfasste die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und einer arbeitsschutzfachlichen Stellungnahme.
03 | Fachliche Untersuchung
Die Untersuchung konzentrierte sich auf die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an die Fluchtwege in Sportanlagen, insbesondere auf die Öffnungsrichtung der unmittelbar ins Freie führenden Notausgangstüren.
Ausgewertet wurden insbesondere die Arbeitsstättenverordnung, insbesondere Anhang Nummer 2.3 Absatz 2 ArbStättV und die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge. Ergänzend wurden europarechtliche Vorgaben, fachliche Auslegungen und einschlägigeRechtsprechung.
Ein wesentlicher Gesichtspunkt war die Unterscheidung zwischen einer Gefährdungsbeurteilung, die konkrete Schutzmaßnahmen bestimmt, und einer verbindlichen rechtlichen Mindestanforderung, die nicht allein aufgrund einer günstig erscheinenden Gefährdungsbewertung außer Acht gelassen werden darf.
Für die als Notausgänge zu bewertenden Türen ergab sich die Anforderung, dass sie nach außen öffnen müssen.
Gleichzeitig war zu berücksichtigen, dass nach außen aufschlagende Türflügel keine zusätzlichen Gefährdungen für Personen auf den angrenzenden Verkehrsflächen verursachen dürfen.
04 | Ergebnis und empfohlene Maßnahmen
Die abschließende Stellungnahme vom 26. Mai 2023 kam zu dem Ergebnis, dass die vorgesehene Öffnungsrichtung nach innen für die betreffenden Notausgangstüren nicht den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen entsprach.
Die Beantragung einer Ausnahme nach § 3a Abs. 3 ArbStättV wurde im konkreten Fall als wenig aussichtsreich und wirtschaftlich nicht sinnvoll bewertet.
Arbeitssicherheit Hillebrand empfahl deshalb zwei miteinander verbundene Planungsmaßnahmen:
Umplanung der betreffenden Türen mit einer rechtskonformen Öffnungsrichtung nach außen.
Anpassung der Außenbereiche, damit die nach außen öffnenden Türflügel keine Gefährdungen für vorbeigehende oder sich dort aufhaltende Personen verursachen.
Die Empfehlungen betrafen damit nicht nur die Türen selbst, sondern auch die sichere Gestaltung der unmittelbar anschließenden Verkehrsflächen.
05 | Nutzen für den Auftraggeber
Die Stellungnahme lieferte dem Auftraggeber eine eindeutige fachliche Entscheidungsgrundlage für die weitere Gebäudeplanung.
Anstelle einer fortgesetzten Abwägung über die ursprünglich vorgesehene Türöffnungsrichtung konnten die notwendigen baulichen Anpassungen konkret benannt werden.
Die zentrale Erkenntnis: Die sichere Gestaltung von Notausgängen endet nicht an der Türschwelle. Die erforderliche Öffnungsrichtung und die Sicherheit der angrenzenden Verkehrsflächen müssen gemeinsam geplant werden.
Die frühzeitige arbeitsschutzfachliche Prüfung ermöglichte es, die Anforderungen bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen.
Sie planen eine Sportanlage, ein Betriebsgebäude oder einen Umbau und benötigen eine arbeitsschutzfachliche Bewertung von Fluchtwegen und Notausgängen?