Logo-Arbeitssicherheit_Ulrich_Hillebrand

Anforderungen an die Arbeitssicherheit in der Branche Geräte- und Maschinenbau

Das Foto zeigt eine mechanische Werkstatt mit einer Standbohrmaschine.

Für die Branche Geräte- und Maschinenbau sind zusätzlich zu der

Mindestausstattung an Gefährdungsbeurteilungen

und den

grundlegenden Anforderungen an Führungskräfte im Hinblick auf den Arbeitsschutz

weitere branchenspezifische Aspekte zu beachten.

Diese Punkte sollen Führungskräften helfen, ein sicheres und unterstützendes Arbeitsumfeld in der Branche

Geräte- und Maschinenbau

 zu gewährleisten:

Einführung einer abteilungsbezogenen Organisation des Arbeitsschutzes:

  1. Informationsgespräche Abteilungsleiter und Fachkraft für Arbeitssicherheit
  2. Integration der Arbeitssicherheit in den Verantwortungsbereich der Abteilungsleiter
  3. Begehung des Betriebes gemeinsam mit den betrieblichen Sicherheitsbeauftragten (ab 20 Mitarbeiter)
  4. Festlegung der erforderlichen Themenfelder für Gefährdungsbeurteilungen
  5. Jede Abteilung organisiert seine Ersthelfer und Brandschutzhelfer

Jeder Abteilungsleiter vereinbart eine schriftliche Festlegung seiner Unterstützungsaufgaben im Arbeitsschutz. Dabei werden die folgenden Aspekte praxisorientiert und präzise beschrieben: