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Anforderungen an die Arbeitssicherheit in der Branche Soziale Dienste, Schulung, Erwachsenen-Beratung

Foto einer Fensterfassade bei Nacht mit der Fensterbeschriftung VOLKS Akademy.

Für die Branche Soziale Dienste, Schulung und Erwachsenen-Beratung sind zusätzlich zu der

Mindestausstattung an Gefährdungsbeurteilungen

und den

grundlegenden Anforderungen an Führungskräfte im Hinblick auf den Arbeitsschutz

weitere branchenspezifische Aspekte zu beachten.

Diese Punkte sollen Führungskräften helfen, ein sicheres und unterstützendes Arbeitsumfeld in der Branche

Soziale Dienste, Schulung und Erwachsenen-Beratung

 zu gewährleisten:

Einführung einer einrichtungsbezogenen Organisation des Arbeitsschutzes:

  1. Informationsgespräche Schulungsleiter und Fachkraft für Arbeitssicherheit
  2. Integration der Arbeitssicherheit in den Verantwortungsbereich der Leiter
  3. Begehung der Einrichtung gemeinsam mit den betrieblichen Sicherheitsbeauftragten (ab 20 Mitarbeiter)
  4. Festlegung der erforderlichen Themenfelder für Gefährdungsbeurteilungen
  5. Jede Abteilung organisiert ihre Ersthelfer und Brandschutzhelfer

Jeder Einrichtungs- /Schulungsleiter vereinbart eine schriftliche Festlegung seiner Unterstützungsaufgaben im Arbeitsschutz. Dabei werden die folgenden Aspekte praxisorientiert und präzise beschrieben: