Der CHECK Arbeitsmedizinische Vorsorge unterstützt Unternehmen dabei, die gesetzlich erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge systematisch zu organisieren und bestehende Defizite zu erkennen. Entscheidend ist nicht allein, ob ein Betriebsarzt bestellt wurde, sondern ob Vorsorgeanlässe erkannt, Pflicht- und Angebotsvorsorgen rechtzeitig organisiert und erforderliche Folgetermine zuverlässig überwacht werden.
In diesem Beitrag
01 – Was überprüft der CHECK?
Der digitale CHECK erfasst die wesentlichen organisatorischen Anforderungen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Dazu gehören insbesondere:
Ermittlung der Vorsorgeanlässe auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilungen
Beauftragung einer geeigneten Betriebsärztin oder eines geeigneten Betriebsarztes
Organisation der erforderlichen Pflichtvorsorge
Rechtzeitiges und wiederholtes Angebot der Angebotsvorsorge
Ermöglichung der Wunschvorsorge
Führung der Vorsorgekartei und Überwachung der Folgetermine
Anpassung der Vorsorgeorganisation bei veränderten Tätigkeiten oder Gefährdungen
Dabei werden die betrieblichen Abläufe überprüft, nicht die medizinischen Befunde einzelner Beschäftigter.
02 – Welche gesetzlichen Anforderungen sind maßgeblich?
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) unterscheidet drei Vorsorgearten:
Pflichtvorsorge: Der Arbeitgeber muss diese bei entsprechenden Vorsorgeanlässen vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend regelmäßig veranlassen.
Angebotsvorsorge: Der Arbeitgeber muss sie rechtzeitig anbieten. Die Beschäftigten entscheiden selbst, ob sie daran teilnehmen.
Wunschvorsorge: Beschäftigten ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen arbeitsmedizinische Vorsorge auf eigenen Wunsch zu ermöglichen.
Welche Vorsorge erforderlich ist, ergibt sich aus den tatsächlichen Arbeitsbedingungen und den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilungen.
03 – Vom CHECK zur Verbesserung der betrieblichen Organisation
Der CHECK wird mit einer geeigneten betrieblichen Ansprechperson bearbeitet, die über die Organisation des Arbeitsschutzes und der arbeitsmedizinischen Vorsorge informiert ist.
Die Antworten zeigen, ob die erforderlichen organisatorischen Abläufe bestehen und wo weiterer Handlungsbedarf vorliegt.
Darauf aufbauend werden notwendige Maßnahmen festgelegt, Verantwortlichkeiten und Termine bestimmt sowie die Umsetzung kontrolliert.
Wichtig: Der CHECK ist ein Instrument zur strukturierten Bestandsaufnahme. Er ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Betriebsärztliche Betreuung und Beschäftigtenzahl
Die Pflicht zur betriebsärztlichen Betreuung besteht grundsätzlich bereits bei kleinen Unternehmen. Die erforderliche Betreuungsform richtet sich unter anderem nach der Beschäftigtenzahl und der zuständigen DGUV Vorschrift 2. Arbeitsmedizinische Vorsorge wird dagegen insbesondere durch Tätigkeiten und Gefährdungen ausgelöst.
Organisation in der Praxis
Wie die arbeitsmedizinische Vorsorge anschließend im betrieblichen Alltag organisiert wird – von der Ermittlung der Vorsorgeanlässe bis zur Überwachung der Folgetermine –, erläutert unser ergänzender Fachbeitrag zum Vorsorge-Workflow.
04 – Einblick in unseren digitalen CHECK Arbeitsmedizinische Vorsorge
Unser digitaler CHECK unterstützt die strukturierte Überprüfung der betrieblichen Vorsorgeorganisation. Er erfasst, ob Vorsorgeanlässe erkannt, die erforderlichen Vorsorgen organisiert und Folgetermine zuverlässig überwacht werden.
Der Fragebogen wird im Rahmen unserer Arbeitsschutzberatung mit geeigneten betrieblichen Ansprechpersonen eingesetzt. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die anschließende fachliche Bewertung und erforderliche Verbesserungsmaßnahmen.
CHECK Arbeitsmedizinische Vorsorge – digitales Instrument zur Überprüfung der betrieblichen Vorsorgeorganisation.