Betriebsbegehungen im Arbeitsschutz: Warum sie unverzichtbar sind

Das Foto zeigt zwei Männer mit Schutzhelm im Inneren eines im Bau befindlichen Gebäudes, wobei der eine Mann dem anderen Mann etwas zeigt und erläutert.

Arbeitsschutz findet im Betrieb statt

Eine Betriebsbegehung im Arbeitsschutz zeigt, ob Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und festgelegte Schutzmaßnahmen in der betrieblichen Praxis tatsächlich funktionieren.

Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Prüfprotokolle sind wichtige Bestandteile einer funktionierenden Arbeitsschutzorganisation. Ob die festgelegten Maßnahmen in der betrieblichen Praxis tatsächlich funktionieren, zeigt sich jedoch häufig erst vor Ort.

Deshalb gehören regelmäßige Betriebsbegehungen zu den zentralen Instrumenten der sicherheitstechnischen Betreuung. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen, festgestellte Mängel mitzuteilen, Maßnahmen zu ihrer Beseitigung vorzuschlagen und auf deren Umsetzung hinzuwirken. Eine allgemeine gesetzliche Vorgabe „einmal jährlich“ besteht dagegen nicht. 

Wie oft sollte eine Betriebsbegehung stattfinden?

Der erforderliche Turnus hängt von den betrieblichen Verhältnissen ab. Gefährdungspotenzial, Betriebsgröße, Tätigkeiten, Veränderungen, Unfallgeschehen und Erkenntnisse aus früheren Begehungen können häufigere Begehungen erforderlich machen.

Für viele kleinere und mittlere Unternehmen ist eine jährliche Betriebsbegehung ein sinnvoller Grundturnus. Sie schafft einen regelmäßigen Anlass, den betrieblichen Arbeitsschutz gemeinsam mit dem Arbeitgeber auf Aktualität zu überprüfen. Bei besonderen Gefährdungen oder wesentlichen betrieblichen Veränderungen können zusätzliche Begehungen erforderlich sein.

Eine gesetzliche allgemeine Jahresfrist sollte daraus jedoch nicht abgeleitet werden: Das ASiG spricht bewusst von „regelmäßigen Abständen“

Mehr als ein Kontrollgang

Eine gute Betriebsbegehung ist keine bloße Suche nach Mängeln. Sie ist zugleich ein regelmäßiges Arbeits- und Beratungsgespräch zwischen Unternehmen und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Sie bietet Gelegenheit, Veränderungen seit dem letzten Termin zu besprechen: Wurden Arbeitsplätze umgebaut? Gibt es neue Maschinen oder Arbeitsmittel? Haben sich Tätigkeiten oder Arbeitsabläufe verändert? Sind neue Beschäftigte hinzugekommen? Gab es Unfälle oder Beinaheunfälle? Haben sich Verantwortlichkeiten geändert?

Damit ist die Begehung auch ein wichtiger Bestandteil der Kontaktpflege zwischen Arbeitgeber, Führungskräften und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Gerade in kleineren Unternehmen ohne regelmäßige ASA-Sitzungen schafft sie einen verlässlichen persönlichen Anknüpfungspunkt für die laufende Betreuung.

Bei Unternehmen mit Arbeitsschutzausschuss können Begehung und ASA dagegen sinnvoll miteinander verzahnt werden. Die aktuelle DGUV-Systematik zählt unter anderem die direkte persönliche Beratung des Arbeitgebers, die Mitwirkung an betrieblichen Besprechungen und den ständigen Kontakt mit Führungskräften zu den Aufgaben der Betreuung. 

Die Begehung als regelmäßiger „Arbeitsschutz-Check“

Neben dem Rundgang durch den Betrieb sollte die Begehung Gelegenheit bieten, die organisatorische Seite des Arbeitsschutzes gemeinsam durchzugehen:

Sind die Gefährdungsbeurteilungen aktuell? Haben die jährlichen Unterweisungen stattgefunden? Sind Ersthelfer und Brandschutzhelfer ausreichend vorhanden und geschult? Welche Prüfungen von Arbeitsmitteln oder technischen Anlagen stehen an? Ist arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich? Welche Maßnahmen aus der letzten Begehung sind noch offen?

Ein betriebsbezogener Fristenmonitor kann dabei helfen, wiederkehrende Aufgaben, Prüfungen und Termine strukturiert zu besprechen und den nächsten Handlungsbedarf festzulegen.

Was gehört zu einer Betriebsbegehung?

Prüffeld

Typische Themen bei der Begehung

Arbeitsplätze und Arbeitsstätte

Arbeitsplatzgestaltung, Bewegungsflächen, Beleuchtung, Raumklima, Ergonomie, Abstände

Verkehrs- und Laufwege

freie und sichere Verkehrswege, Stolperstellen, Kennzeichnungen, Treppen

Flucht- und Rettungswege

Freihaltung, Kennzeichnung, Notausgänge, Fluchttüren, Rettungspläne

Brandschutz

Feuerlöscher, Brandschutztüren, Brandlasten, Brandschutzhelfer, Räumungs-/Evakuierungsorganisation

Absturzgefahren

Treppen, Podeste, Öffnungen, Dächer, Laderampen, Absturzkanten

Arbeitsmittel und Maschinen

sicherer Zustand, Schutzeinrichtungen, Prüfkennzeichnungen, bestimmungsgemäße Verwendung

Elektrische Sicherheit

elektrische Betriebsmittel, erkennbare Beschädigungen, Prüforganisation

Gefahrstoffe

Lagerung, Kennzeichnung, Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter, Schutzmaßnahmen

Erste Hilfe

Ersthelfer, Verbandmaterial, Kennzeichnung und Meldewege

Persönliche Schutzausrüstung

Erfordernis, Zustand, Bereitstellung und tatsächliche Benutzung

Ordnung und Sauberkeit

Lagerung, zugestellte Verkehrswege, Stolper- und Rutschgefahren

Gefährdungsbeurteilungen

Aktualität, neue Tätigkeiten oder Arbeitsmittel, Wirksamkeit festgelegter Maßnahmen

Unterweisungen

Durchführung, Aktualität, Dokumentation und erforderliche besondere Unterweisungen

Prüf- und Wartungsfristen

elektrische Betriebsmittel, Leitern, Tore, Aufzüge, Druckanlagen, Lüftung usw., soweit im Betrieb vorhanden

Offene Maßnahmen

Stand der Maßnahmen aus früheren Begehungen, Unfällen oder behördlichen Prüfungen

Praxisempfehlung: Betriebsbegehungen sollten grundsätzlich dokumentiert werden. Ein kurzes Begehungsprotokoll mit Datum, Teilnehmern, Feststellungen, vereinbarten Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und gegebenenfalls Terminen schafft einen nachvollziehbaren Nachweis und ermöglicht die Kontrolle der Umsetzung.

Und was passiert bei einer Kontrolle durch BG oder Gewerbeaufsicht?

Bei Betriebsbesichtigungen können staatliche Arbeitsschutzbehörden und Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger die betriebliche Arbeitsschutzorganisation überprüfen und erforderliche Unterlagen einsehen. Zu den typischen Prüffeldern gehören insbesondere Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, arbeitsmedizinische Vorsorge, Erste Hilfe und die Organisation der sicherheitstechnischen Betreuung. Ein aktuelles Begehungsprotokoll ist dabei ein hilfreicher Nachweis dafür, dass der Arbeitsschutz nicht nur formal organisiert, sondern regelmäßig praktisch überprüft und weiterentwickelt wird.

Wann fand Ihre letzte Betriebsbegehung statt?

Regelmäßige Betriebsbegehungen sind ein wichtiger Bestandteil einer wirksamen sicherheitstechnischen Betreuung. Ich unterstütze Sie dabei, den Arbeitsschutz Ihres Unternehmens vor Ort zu überprüfen, Veränderungen zu erkennen, offene Maßnahmen zu besprechen und wiederkehrende Aufgaben und Fristen im Blick zu behalten.