Was macht eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Arbeitgeber dabei, den Arbeitsschutz im Unternehmen rechtskonform, wirksam und praxisgerecht zu organisieren und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Dabei ist eine Unterscheidung besonders wichtig: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt nicht die Verantwortung des Arbeitgebers. Sie berät und unterstützt ihn dabei, seine gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz zu erfüllen.

Genau darin liegt ihre zentrale Aufgabe.

Arbeitsschutz bleibt Aufgabe des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist für Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten bei der Arbeit verantwortlich. Er muss den Arbeitsschutz organisieren, Gefährdungen beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen festlegen, deren Wirksamkeit überprüfen und die erforderlichen Nachweise führen.

Dabei muss er sich fachkundig beraten lassen. Das Arbeitssicherheitsgesetz sieht deshalb die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit vor.

Ihre gesetzliche Aufgabe besteht darin, den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.

Die Fachkraft ist damit Berater und fachlicher Begleiter des Arbeitgebers – sie ersetzt ihn jedoch nicht.

Welche Aufgaben übernimmt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Aufgaben ergeben sich insbesondere aus § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). In der betrieblichen Praxis gehören dazu unter anderem:

Beratung und Organisation
Die Fachkraft berät den Arbeitgeber bei der Gestaltung und Organisation des Arbeitsschutzes. Sie unterstützt dabei, Verantwortlichkeiten, Abläufe und notwendige Maßnahmen sinnvoll festzulegen.

Gefährdungsbeurteilungen
Sie unterstützt bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz und bei der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen. Dabei geht es nicht nur um offensichtliche Unfallgefahren, sondern beispielsweise auch um ergonomische, elektrische, chemische oder psychische Belastungen.

Betriebsbegehungen
Bei regelmäßigen Begehungen betrachtet die Fachkraft Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe aus sicherheitstechnischer Sicht. Sie erkennt Schwachstellen, bewertet Handlungsbedarf und schlägt konkrete Verbesserungen vor.

Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren
Bereits bei der Planung oder Veränderung von Arbeitsplätzen, Betriebsanlagen, Maschinen und Arbeitsverfahren kann die Fachkraft beratend einbezogen werden. Dadurch können Gefährdungen möglichst früh erkannt und vermieden werden.

Unterweisungen und sicherheitsgerechtes Verhalten
Beschäftigte müssen über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen informiert und unterwiesen werden. Die Fachkraft unterstützt Arbeitgeber und Führungskräfte bei der fachgerechten Gestaltung dieser Unterweisungen und wirkt auf sicherheitsgerechtes Verhalten im Betrieb hin.

Unfälle und sicherheitsrelevante Ereignisse
Auch Arbeitsunfälle und andere sicherheitsrelevante Ereignisse werden betrachtet. Ziel ist es, Ursachen zu erkennen und Maßnahmen zu entwickeln, mit denen vergleichbare Ereignisse künftig verhindert werden können.

Beraten und unterstützen – aber nicht die Verantwortung übernehmen

Dieser Unterschied ist für Arbeitgeber besonders wichtig.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann Gefährdungen erkennen, auf Mängel hinweisen, Maßnahmen empfehlen, Lösungen entwickeln und deren Umsetzung begleiten.

Die unternehmerische Entscheidung und die Verantwortung für die Umsetzung bleiben jedoch grundsätzlich beim Arbeitgeber.

Arbeitsschutz lässt sich deshalb nicht einfach mit der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit „abgeben“.

Eine gute sicherheitstechnische Betreuung funktioniert vielmehr als Zusammenarbeit: Der Arbeitgeber kennt sein Unternehmen, seine Beschäftigten und seine betrieblichen Abläufe. Die Fachkraft bringt die notwendige sicherheitstechnische Fachkunde und Erfahrung ein.

Intern oder extern – wo liegt der Unterschied?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann im Unternehmen beschäftigt oder als externe Fachkraft beauftragt werden.

An ihrer gesetzlichen Aufgabe ändert das grundsätzlich nichts. Sowohl interne als auch externe Fachkräfte beraten und unterstützen den Arbeitgeber auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes und der für das Unternehmen geltenden Unfallverhütungsvorschriften.

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist jedoch nicht dauerhaft Teil der betrieblichen Organisation. Sie betreut das Unternehmen als externer Berater und bringt dabei häufig Erfahrungen aus unterschiedlichen Unternehmen und Branchen mit.

Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen kann dies eine wirtschaftliche und organisatorisch sinnvolle Form der sicherheitstechnischen Betreuung sein.

Wie sieht die externe Betreuung in der Praxis aus?

Eine gute Betreuung besteht nicht darin, einmal im Jahr einen Ordner mit Formularen zu übergeben.

Sie beginnt damit, das Unternehmen und seine tatsächlichen Arbeitsbedingungen kennenzulernen: Welche Tätigkeiten werden ausgeführt? Wo bestehen Gefährdungen? Welche gesetzlichen Anforderungen sind bereits erfüllt? Wo besteht Handlungsbedarf?

Darauf aufbauend kann die Fachkraft Betriebsbegehungen durchführen, Gefährdungsbeurteilungen begleiten, Maßnahmen empfehlen, bei Unterweisungen unterstützen und gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine nachvollziehbare Arbeitsschutzorganisation entwickeln.

Entscheidend ist dabei die Praxis:

Arbeitsschutz soll nicht nur dokumentiert werden – er muss im Betrieb funktionieren.

Umgekehrt genügt es aber auch nicht, Arbeitsschutz lediglich zu praktizieren. Die wesentlichen Maßnahmen und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Ein bewährter Grundsatz aus der betrieblichen Praxis bringt es auf den Punkt:

„Was nicht dokumentiert ist, lässt sich im entscheidenden Moment nur schwer nachweisen.“

Deshalb gehören praktische Umsetzung und nachvollziehbare Dokumentation im Arbeitsschutz zusammen.

Was bringt eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit dem Unternehmen?

Eine gute externe Betreuung schafft zunächst Orientierung. Der Arbeitgeber erhält einen fachkundigen Ansprechpartner, der gesetzliche Anforderungen in konkrete betriebliche Maßnahmen übersetzt. Risiken und organisatorische Schwachstellen werden frühzeitig erkannt, notwendige Maßnahmen priorisiert und deren Umsetzung nachvollziehbar dokumentiert.

Damit verfolgt die sicherheitstechnische Betreuung noch ein weiteres wichtiges Ziel: Haftungs- und Organisationsrisiken des Arbeitgebers zu minimieren.

Besondere Bedeutung bekommt dies, wenn der betriebliche Arbeitsschutz auf den Prüfstand gestellt wird – beispielsweise bei einer behördlichen Kontrolle oder insbesondere nach einem schweren Arbeitsunfall.

Dann genügt es nicht, lediglich zu erklären, dass Arbeitsschutz im Unternehmen wichtig genommen wurde. Es muss nachvollziehbar dargelegt werden können, wie der Arbeitsschutz organisiert war, welche Gefährdungen beurteilt wurden, welche Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt wurden, welche Unterweisungen stattgefunden haben und wie die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten dokumentiert wurde.

Guter Arbeitsschutz schützt deshalb doppelt: Er soll Unfälle und Gesundheitsgefahren verhindern und zugleich dem Arbeitgeber ermöglichen, die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Pflichten nachvollziehbar nachzuweisen.

Arbeitsschutz organisieren, dokumentieren – und Bürokratie begrenzen

Dokumentation darf allerdings nicht zum Selbstzweck werden.

Gerade kleine und mittelständische Unternehmen benötigen keine unnötigen Papierberge, sondern eine Arbeitsschutzorganisation, die verständlich, aktuell und mit vertretbarem Aufwand geführt werden kann.

Deshalb gehört zu einer zeitgemäßen sicherheitstechnischen Betreuung auch die Digitalisierung der erforderlichen Dokumentation. Informationen, Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmen und Nachweise sollen strukturiert verfügbar sein, ohne den Arbeitgeber mit vermeidbarer Bürokratie zu belasten.

Der Anspruch lautet deshalb:

So viel Arbeitsschutz und Dokumentation wie erforderlich – und so wenig bürokratischer Aufwand wie möglich.

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in München

Arbeitssicherheit Hillebrand unterstützt Unternehmen bei der laufenden sicherheitstechnischen Betreuung sowie bei einzelnen Projekten und konkreten Fragestellungen des Arbeitsschutzes.

Im Mittelpunkt stehen die persönliche Beratung, die tatsächlichen Bedingungen im Unternehmen und konkrete Lösungen, die sich in der betrieblichen Praxis umsetzen lassen.

Dabei werden Organisation, praktische Umsetzung und Dokumentation zusammengeführt. Ziel ist ein Arbeitsschutz, der nicht nur auf dem Papier besteht, sondern im Unternehmen funktioniert – und dessen ordnungsgemäße Organisation im entscheidenden Moment auch nachgewiesen werden kann.

Sie möchten wissen, welche sicherheitstechnische Betreuung Ihr Unternehmen benötigt?
Dann können wir gemeinsam klären, welche Form der Betreuung zu Ihrem Unternehmen, Ihrer Betriebsgröße und Ihrer Gefährdungssituation passt.