Arbeitsschutz durch Sehtest und Bildschirmbrille

Knapp 70 Prozent der 25- bis 54-jährigen und rund 60 Prozent der über 55-jährigen Deutschen verbringen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes jeden Tag Zeit vor dem Computerbildschirm – Schwerstarbeit für unsere Augen!

01 – Bildschirmarbeit beginnt mit der Gefährdungsbeurteilung

Wer regelmäßig an Bildschirmgeräten arbeitet, ist nicht nur ergonomischen Belastungen durch Arbeitsplatz, Bildschirm, Beleuchtung oder Software ausgesetzt. Auch das Sehen gehört zur Gefährdungsbeurteilung der Bildschirmarbeit.

Deshalb sollte bei der Ermittlung geklärt werden, ob Beschäftigte Beschwerden beim Sehen haben, ob bereits eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten wurde und ob eine vorhandene Sehhilfe für die tatsächlichen Sehabstände am Arbeitsplatz geeignet ist.

Ein CHECK oder eine UMFRAGE kann dabei beispielsweise zeigen:

Wurde Ihnen eine arbeitsmedizinische Vorsorge für Ihre Bildschirmtätigkeit angeboten? Haben Sie dieses Angebot wahrgenommen? Treten beim Arbeiten am Bildschirm Sehbeschwerden auf? Ist Ihre vorhandene Brille für die Sehentfernungen an Ihrem Arbeitsplatz geeignet?

Eine verneinte oder auffällige Antwort ist zunächst ein Hinweis aus der Gefährdungsermittlung. Daraus entsteht eine Aufgabe für den Arbeitgeber.

02 – Der Arbeitgeber muss die Vorsorge anbieten und organisieren

Bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten muss der Arbeitgeber den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Dieses Angebot ist vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend regelmäßig zu wiederholen. Auch wenn Beschäftigte das Angebot zunächst nicht wahrnehmen, entfällt die Verpflichtung zum erneuten Angebot nicht. 

Die Vorsorge ist dabei keine Eignungsuntersuchung. Sie dient der individuellen Beratung und der Beurteilung der Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit. 

Für den Betrieb bedeutet das: Es genügt nicht, irgendwo allgemein auf einen „Sehtest“ hinzuweisen. Das Angebot muss organisatorisch Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge sein.

03 – Was macht der Betriebsarzt?

Die Angebotsvorsorge bei Bildschirmtätigkeiten umfasst das Angebot einer angemessenen Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Die AMR 14.1 konkretisiert diese Untersuchung. 

Der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin verbindet die Untersuchung mit der arbeitsmedizinischen Beratung. Ergibt sich daraus, dass eine augenärztliche Untersuchung erforderlich ist, muss diese ermöglicht werden. 

Entscheidend ist also nicht einfach die Frage:

„Braucht der Beschäftigte eine Brille?“

Sondern:

„Kann der Beschäftigte mit einer normalen Sehhilfe unter den konkreten Bedingungen seiner Bildschirmarbeit angemessen sehen – oder ist hierfür eine spezielle Sehhilfe erforderlich?“

04 – Wann wird eine Bildschirmbrille erforderlich?

Eine Bildschirmbrille ist nicht automatisch erforderlich, nur weil jemand am Bildschirm arbeitet oder privat bereits eine Brille trägt.

Eine spezielle Sehhilfe für die Bildschirmarbeit kommt dann ins Spiel, wenn das Ergebnis der Angebotsvorsorge zeigt, dass sie für die Bildschirmarbeit notwendig ist und eine normale Sehhilfe dafür nicht geeignet ist. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die spezielle Sehhilfe im erforderlichen Umfang zur Verfügung stellen. 

Hier können wir dann deine sehr gute vorhandene Grafik über Nahbereich – Bildschirmdistanz – weitere Entfernung einsetzen. Jetzt versteht der Leser nämlich endlich, warum diese besondere Brille überhaupt benötigt werden kann.

05 – Wer macht was? Die Verantwortungskette

Sechs Schritte: Von der Bildschirmarbeit zur geeigneten Sehhilfe

1 – Gefährdungen bei der Bildschirmarbeit ermitteln
Der Arbeitgeber beurteilt die Bildschirmarbeit. CHECK oder UMFRAGE können dabei Hinweise auf Sehbeschwerden oder eine ungeeignete Sehhilfe liefern.

2 – Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten
Der Arbeitgeber bietet die arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge für Bildschirmtätigkeiten an und organisiert den Zugang zur Vorsorge.

3 – Vorsorge beim Betriebsarzt wahrnehmen
Der Betriebsarzt berät die Beschäftigten und bietet eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens an.

4 – Bedarf einer speziellen Sehhilfe feststellen
Es wird geklärt, ob die normale Sehhilfe für die konkreten Sehentfernungen ausreicht oder eine spezielle Sehhilfe für die Bildschirmarbeit erforderlich ist.

5 – Bildschirmbrille organisieren
Ist eine spezielle Sehhilfe erforderlich, organisiert der Arbeitgeber die Versorgung. Die Bildschirmbrille wird individuell an Arbeitsplatz und Sehentfernungen angepasst.

6 – Kosten übernehmen und Umsetzung dokumentieren
Der Arbeitgeber stellt die erforderliche spezielle Sehhilfe zur Verfügung, übernimmt die notwendigen Kosten und dokumentiert die betriebliche Umsetzung.

Sechs Schritte von der Gefährdungsbeurteilung Bildschirmarbeit über die Angebotsvorsorge bis zur Bildschirmbrille

Die Bildschirmbrille ist nicht der Ausgangspunkt. Sie kann das Ergebnis einer Verantwortungskette sein, die mit der Gefährdungsbeurteilung der Bildschirmarbeit beginnt.

06 – Was muss der Arbeitgeber praktisch organisieren?

Wird im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge festgestellt, dass eine spezielle Sehhilfe für die Bildschirmarbeit erforderlich ist, liegt die weitere Organisation beim Arbeitgeber.

Dazu gehört insbesondere, ein praktikables Verfahren für die Versorgung festzulegen. Der Arbeitgeber kann beispielsweise mit einem örtlichen Optiker oder einer Optikerkette zusammenarbeiten und vereinbaren, welche Leistungen übernommen und wie diese abgerechnet werden.

Die Bildschirmbrille muss für die tatsächlichen Sehentfernungen am Arbeitsplatz geeignet sein. Entscheidend sind insbesondere der Abstand zum Bildschirm sowie weitere regelmäßig benötigte Sehbereiche, beispielsweise für Unterlagen, Tastatur oder andere Arbeitsmittel.

Der Arbeitgeber trägt die erforderlichen Kosten der speziellen Sehhilfe. Betriebliche Vereinbarungen mit Optikern oder Kostenrahmen können die Abwicklung vereinfachen, dürfen aber die erforderliche Versorgung nicht unangemessen einschränken.

Auch die Organisation sollte nachvollziehbar sein: Wer erhält die Bescheinigung? Wer stellt die Kostenübernahme aus? Wo wird die Brille angepasst? Wie erfolgt die Abrechnung?

So wird aus dem Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorge eine konkret umgesetzte Arbeitsschutzmaßnahme.

Wesentliche Eckpunkte der Bildschirmbrille:

1 Auswahl des „Mehrstärken“-Glases, oft Businessbrille genannt (keine Einstärkengläser, keine Gleitsichtgläser, keine Bifokalgläser!).

2 Preis pro Brille inklusive einer Fassung aus der Nulltarif-Kollektion mit Business-Kunststoffgläsern mit einem Brechungsindex von n=1,6, mit Superentspiegelung, Hartschutzschicht und Pflegeleichtschicht beträgt knapp 150,00 € brutto = 125,00€ netto (vorausgesetzt wird ein Rahmenvertrag des Arbeitgebers mit dem Anbieter).

Das Bild zeigt ein Mehrstärkenglas für Bildschirmbrillen mit Beschreibung des Sehfeldes, welches bei 40 cm beginnt (Lesen von Büchern) über 70-80 cm (empfohlener Abstand zum Bildschirm) bis zu einer mittleren Entfernung bis zum Kalender an der Wand oder bis zur Eingangstüre.

Sie haben eine Frage zum Arbeitsschutz?