Arbeitsschutz in Software- und IT-Unternehmen – Gefährdungen, Arbeitgeberpflichten und Schutzmaßnahmen

Bildschirmen in einem modernen IT-Unternehmen mit Projektbesprechung im Hintergrund

Softwareentwicklung und IT-Dienstleistungen sind geprägt durch intensive Bildschirmarbeit, komplexe Projekte, enge Abstimmungen und häufig wechselnde Arbeitsorte. Beschäftigte arbeiten im Unternehmen, im Homeoffice, mobil oder direkt beim Kunden. Internationale Projektteams, Terminvorgaben und kurzfristige technische Anforderungen können die Arbeitsorganisation zusätzlich erschweren.

Arbeitsschutz in Software- und IT-Unternehmen bedeutet deshalb mehr als die ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Entscheidend sind auch gesundheitsgerechte Projektabläufe, verlässliche Arbeitszeiten, funktionierende Kommunikation und die systematische Berücksichtigung psychomentaler Belastungen.

01 | Arbeitgeberpflichten

Auch Software- und IT-Unternehmen müssen die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten bei der Arbeit gewährleisten. Die gesetzlichen Anforderungen gelten unabhängig davon, ob die Tätigkeit im eigenen Büro, im Homeoffice, mobil oder beim Kunden ausgeübt wird.

Zu den wesentlichen Arbeitgeberpflichten gehören:

  • Gefährdungsbeurteilungen: Tätigkeiten, Arbeitsorte und Arbeitsbedingungen systematisch beurteilen. Neben Bildschirmarbeit sind insbesondere Projektorganisation, Arbeitszeit, psychische Belastungen im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes sowie berufliche Mobilität zu berücksichtigen.

  • Ergonomische Arbeitsgestaltung: Geeignete Bildschirmarbeitsplätze und Arbeitsmittel bereitstellen sowie die besonderen Bedingungen bei Desksharing, Homeoffice und mobiler Arbeit berücksichtigen.

  • Arbeitszeit und Erholung: Arbeitszeiten erfassen und die Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten sicherstellen. Dies gilt auch bei Projektspitzen und internationalen Abstimmungen.

  • Unterweisungen: Beschäftigte über die relevanten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen informieren, auch bei wechselnden Arbeitsorten und Tätigkeiten.

  • Zusammenarbeit mit Kundenunternehmen: Bei Einsätzen an fremden Standorten erforderliche Informationen und Schutzmaßnahmen mit dem Kunden abstimmen.

  • Arbeitsschutzorganisation und Vorsorge: Verantwortlichkeiten festlegen, sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung organisieren und erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglichen.

  • Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle: Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Termine nachvollziehbar festhalten und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen überprüfen.

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz entfällt nicht dadurch, dass Beschäftigte selbstständig arbeiten, projektbezogen eingesetzt werden oder sich außerhalb des eigenen Unternehmens aufhalten.

02 | Welche besonderen Gefährdungen bestehen in Software- und IT-Unternehmen?

Die Gefährdungen ergeben sich häufig aus dem Zusammenwirken von Bildschirmarbeit, organisatorischen Anforderungen und wechselnden Arbeitsbedingungen. Besonders relevant sind:

  • Intensive Bildschirmarbeit und Ergonomie: Lange Konzentrationsphasen, ungünstige Körperhaltung, Bewegungsmangel und unzureichend angepasste Arbeitsmittel können Beschwerden und Ermüdung begünstigen.

  • Homeoffice und mobiles Arbeiten: Unterschiedliche Arbeitsplatzbedingungen, provisorische Bildschirmarbeitsplätze, fehlende Ausstattung und die Vermischung von Arbeit und Privatleben können zusätzliche Belastungen verursachen.

  • Desksharing und wechselnde Arbeitsplätze: Häufiger Arbeitsplatzwechsel, unzureichende Einstellmöglichkeiten, fehlende Rückzugsmöglichkeiten und organisatorischer Aufwand können konzentriertes Arbeiten erschweren.

  • Projektorganisation und Termindruck: Enge Deadlines, kurzfristige Änderungen, parallele Projekte, unklare Prioritäten und hohe Kundenerwartungen können psychomentale Fehlbeanspruchungen begünstigen.

  • Arbeitszeit und Erreichbarkeit: Überstunden, kurzfristige Störungseinsätze, internationale Videokonferenzen, Rufbereitschaft und Arbeit außerhalb regulärer Zeiten können Erholung und gesetzliche Ruhezeiten beeinträchtigen.

  • Kommunikation und Zusammenarbeit: Räumlich verteilte Teams, arbeitsteilige Entwicklung, zahlreiche digitale Kommunikationskanäle und unklare Verantwortlichkeiten können Informationsverluste, Missverständnisse und häufige Unterbrechungen verursachen.

  • Tätigkeiten beim Kunden: Fremde Arbeitsumgebungen, wechselnde Ansprechpartner, unterschiedliche Sicherheitsregeln und die Einbindung in fremde Projektorganisationen erfordern besondere Abstimmung.

  • Dienstreisen und Auslandseinsätze: Reisebelastungen, lange Anfahrten, Zeitverschiebungen und ungewohnte Arbeitsbedingungen können die körperliche und psychomentale Beanspruchung erhöhen.

Welche Gefährdungen tatsächlich bestehen, muss anhand der jeweiligen Tätigkeiten, Arbeitsformen und betrieblichen Projektorganisation ermittelt und beurteilt werden.

Zwei besondere Schwerpunkte: Projektorganisation und Softwareergonomie

Arbeitszeit und Projektorganisation: In Software- und IT-Unternehmen entstehen besondere Belastungen häufig durch das Zusammenwirken von engen Projektterminen, parallelen Aufgaben, internationalen Abstimmungen und kurzfristigen Kundenanforderungen. Dabei müssen Arbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten auch im Homeoffice, bei mobiler Arbeit und bei Kundeneinsätzen berücksichtigt werden. Eine gesundheitsgerechte Projektorganisation erfordert realistische Zeit- und Personalressourcen, klare Prioritäten sowie verbindliche Regeln zur Erreichbarkeit. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bieten hierzu vertiefende Informationen zur Arbeitszeitgestaltung und zu psychischen Belastungen.

Softwareergonomie: Nicht nur der Bildschirmarbeitsplatz, sondern auch die verwendete Software beeinflusst die Arbeitsbedingungen. Unübersichtliche Benutzeroberflächen, häufige Systemwechsel, störende Benachrichtigungen und umständliche Arbeitsabläufe können die Konzentration beeinträchtigen und zusätzliche psychomentale Belastungen verursachen. Dies betrifft insbesondere Entwicklungsumgebungen, Projektmanagementsysteme und digitale Kommunikationswerkzeuge. Die DGUV Information 215-450 „Softwareergonomie“ beschreibt grundlegende Anforderungen an eine gebrauchstaugliche und ergonomische Softwaregestaltung. Diese Anforderungen sind sowohl bei der Auswahl betrieblicher Software als auch bei ihrer Entwicklung von Bedeutung.

Vertiefende Informationen zur ergonomischen Gestaltung digitaler Arbeitsmittel, zu typischen Belastungen und geeigneten Schutzmaßnahmen finden Sie in unserem Fachbeitrag Software-Ergonomie – Anforderungen an Software am Bildschirmarbeitsplatz.

03 | HILLEBRAND-CHECK: Arbeitsschutz in Software- und IT-Unternehmen

Acht Fragen für die betriebliche Selbstprüfung:

Hinweis: Jede Frage, die nicht eindeutig mit Ja beantwortet werden kann, liefert einen Anlass zur weiteren Prüfung. Dieser Kurzcheck ersetzt keine betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Die angekreuzten Antworten werden nicht gespeichert oder übertragen.

04 | Welche Vorschriften und Regeln gelten für Software- und IT-Unternehmen?

Für Software- und IT-Unternehmen sind insbesondere folgende Regelwerke relevant:

Bei Tätigkeiten an Kundenstandorten sind außerdem die dortigen betrieblichen Sicherheitsanforderungen und die erforderliche Zusammenarbeit der beteiligten Arbeitgeber zu berücksichtigen. Bei Auslandseinsätzen können zusätzliche nationale Anforderungen gelten.

05 | Wo finden Arbeitgeber weiterführende Fachinformationen?

Die grundlegenden Anforderungen und Methoden werden in unseren Fachbeiträgen ausführlicher erläutert:

Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz: Gefährdungen systematisch ermitteln, bewerten und geeignete Maßnahmen festlegen.

Unterweisungen im Arbeitsschutz: Beschäftigte tätigkeitsbezogen informieren und die Durchführung nachvollziehbar dokumentieren.

Arbeitsschutz organisieren und steuern: Verantwortlichkeiten festlegen, Betreuung organisieren und die Umsetzung von Maßnahmen überwachen.

Dokumentation im Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilungen, Protokolle und Nachweise strukturiert führen.

Ergänzend sind für Software- und IT-Unternehmen insbesondere die Fachthemen Bildschirmarbeit, Softwareergonomie, Homeoffice und mobiles Arbeiten sowie psychomentale Belastungen relevant.

06 | Wie unterstützt Arbeitssicherheit Hillebrand Software- und IT-Unternehmen?

Arbeitssicherheit Hillebrand unterstützt Softwareentwickler und IT-Dienstleister bei der systematischen Organisation und praktischen Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Gefährdungsbeurteilungen: Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen bei Bildschirmarbeit, Homeoffice, mobilem Arbeiten, Desksharing, Kundeneinsätzen und psychomentalen Belastungen.

  • Arbeitsplatzgestaltung: Beratung zur Ergonomie von Bildschirmarbeitsplätzen, zur Softwareergonomie und zu geeigneten Arbeitsbedingungen bei wechselnden Arbeitsorten.

  • Projektorganisation und Arbeitszeit: Arbeitsschutzfachliche Beratung zu Termindruck, Arbeitsbelastung, Erreichbarkeit, Arbeitszeitgestaltung und Zusammenarbeit in verteilten Teams.

  • Unterweisungen: Erstellung praxisbezogener Unterweisungsunterlagen und Unterstützung bei der Unterweisung der Beschäftigten.

  • Arbeitsschutzorganisation: Beratung zu Verantwortlichkeiten, arbeitsmedizinischer Vorsorge, Dokumentation, Zusammenarbeit mit Kundenunternehmen und Wirksamkeitskontrolle.

  • Sicherheitstechnische Betreuung: Laufende Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Unterstützung bei einzelnen Projekten.

Unser Ansatz: Wirksamer Arbeitsschutz muss sich an den tatsächlichen Arbeitsprozessen orientieren. Gerade in Software- und IT-Unternehmen kommt es darauf an, die Anforderungen der Projektarbeit, die Eigenverantwortung der Beschäftigten und eine gesundheitsgerechte Arbeitsorganisation miteinander zu verbinden.

Sie entwickeln Software oder erbringen IT-Dienstleistungen? Wir unterstützen Sie dabei, den betrieblichen Arbeitsschutz praxisnah, wirtschaftlich und nachvollziehbar umzusetzen.