Brandschutz funktioniert im Ernstfall nur, wenn nicht nur technische Einrichtungen vorhanden sind, sondern auch Menschen wissen, was zu tun ist und wer welche Aufgabe übernimmt.
Dabei werden zwei Funktionen häufig miteinander vermischt:
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer übernehmen dabei unterschiedliche Aufgaben im betrieblichen Brandschutz. Brandschutzhelfer werden insbesondere für den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und Entstehungsbränden ausgebildet. Evakuierungshelfer unterstützen dagegen die sichere und geordnete Räumung eines Gebäudes.
Je nach Größe und Struktur eines Unternehmens können beide Aufgaben von denselben Personen wahrgenommen oder bewusst getrennt organisiert werden.
01 – Zuerst muss der Arbeitgeber die Organisation festlegen
Bevor Beschäftigte geschult werden, muss geklärt werden, wie der Brand- und Evakuierungsfall im konkreten Unternehmen organisiert werden soll.
Dabei spielen unter anderem die Zahl der Beschäftigten, Größe und Aufteilung des Gebäudes, Stockwerke, Fluchtwege, vorhandene Feuerlöscheinrichtungen, besondere Brandgefährdungen und die Anwesenheit von Personen mit eingeschränkter Mobilität eine Rolle.
Auf dieser Grundlage werden geeignete Beschäftigte ausgewählt, benannt und für ihre Aufgaben qualifiziert.
In größeren Unternehmen empfiehlt sich eine eindeutige Zuordnung, beispielsweise nach Gebäuden, Stockwerken oder Betriebsbereichen. Damit ist im Alarmfall nicht nur bekannt, wer Helfer ist, sondern auch, für welchen Bereich die betreffende Person zuständig ist.
02 – Was ist die Aufgabe eines Brandschutzhelfers?
Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die insbesondere für die Bekämpfung von Entstehungsbränden ausgebildet werden.
Dazu müssen sie die im Unternehmen vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen kennen und praktisch mit ihnen umgehen können. Sie müssen beispielsweise wissen, wo sich Feuerlöscher befinden, welcher Feuerlöscher für welche Brandart geeignet ist und wie ein Löschgerät richtig eingesetzt wird.
Zur Ausbildung eines Brandschutzhelfers gehört deshalb nicht nur theoretisches Wissen. Der praktische Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen muss geübt werden.
Dabei gilt immer: Ein Löschversuch darf nur erfolgen, solange dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Menschenrettung und das sichere Verlassen des Gefahrenbereichs haben Vorrang.
03 – Was ist die Aufgabe eines Evakuierungshelfers?
Bei einer Evakuierung steht eine andere Aufgabe im Vordergrund.
Jetzt geht es nicht primär um das Löschen eines Brandes, sondern darum, Menschen möglichst schnell und sicher aus dem gefährdeten Bereich zu führen.
Evakuierungshelfer können beispielsweise dafür zuständig sein,
- Beschäftigte zum unverzüglichen Verlassen des Arbeitsplatzes aufzufordern,
- Personen in Richtung der vorgesehenen Fluchtwege und Notausgänge zu lenken,
- darauf zu achten, dass niemand unnötig zurückbleibt,
- Beschäftigte zur vorgesehenen Sammelstelle zu führen,
- Personen mit Unterstützungsbedarf zu helfen und
- besondere Beobachtungen an die verantwortliche Stelle weiterzugeben.
Dabei darf sich auch ein Evakuierungshelfer nicht selbst gefährden. Seine Aufgabe besteht nicht darin, einen bereits gefährlichen Bereich erneut zu betreten und nach Personen zu suchen.
04 – Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer: Wo liegt der Unterschied?
Die beiden Funktionen lassen sich einfach unterscheiden:
Der Brandschutzhelfer hat seinen besonderen Schwerpunkt beim Entstehungsbrand und beim Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Der Evakuierungshelfer hat seinen Schwerpunkt bei den Menschen und der geordneten Räumung.
In kleineren Unternehmen kann es sinnvoll sein, beide Aufgaben miteinander zu verbinden. Ein ausgebildeter Brandschutzhelfer kann also zusätzlich Aufgaben bei der Evakuierung übernehmen.
In größeren oder komplexeren Unternehmen kann dagegen eine getrennte Organisation sinnvoll sein. Dann gibt es beispielsweise Brandschutzhelfer für die Brandbekämpfung und zusätzlich Evakuierungshelfer für einzelne Stockwerke oder Betriebsbereiche.
Entscheidend ist nicht die Bezeichnung auf einer Liste, sondern dass Aufgaben, Zuständigkeiten und Abläufe vorher eindeutig festgelegt wurden.
05 – Jeder Helfer muss seinen Bereich kennen
Gerade bei mehreren Stockwerken oder großen Betriebsflächen sollte die Organisation räumlich aufgebaut werden.
Ein Evakuierungshelfer kann beispielsweise für das zweite Obergeschoss zuständig sein. Er kennt dort die Arbeitsbereiche, Fluchtwege, Notausgänge und Besonderheiten.
Im Alarmfall fordert er die anwesenden Personen zum Verlassen des Bereichs auf und unterstützt die Räumung in Richtung des vorgesehenen Fluchtweges.
Dabei sollte auch ein häufig unterschätzter Punkt Bestandteil der Unterweisung sein: Im Brandfall dürfen nicht durch unüberlegte Handlungen zusätzliche Gefahren geschaffen werden. Beispielsweise können offenstehende Türen oder Fenster die Brand- und Rauchausbreitung beeinflussen. Helfer müssen deshalb die für das jeweilige Gebäude festgelegten Abläufe kennen und Beschäftigte entsprechend anweisen.
06 – Menschen mit eingeschränkter Mobilität brauchen eine geplante Lösung
Besondere Aufmerksamkeit benötigen Personen, die ein Gebäude im Alarmfall möglicherweise nicht selbstständig oder nicht ausreichend schnell verlassen können.
Das betrifft nicht ausschließlich dauerhaft mobilitätseingeschränkte Beschäftigte. Auch vorübergehende Einschränkungen – beispielsweise nach einer Verletzung – können relevant sein.
Bei Gebäuden mit mehreren Stockwerken muss deshalb bereits vorher geklärt werden, wie diese Personen sicher evakuiert werden können. Je nach Gebäude können dafür beispielsweise Evakuierungsstühle oder andere geeignete Evakuierungshilfsmittel vorgesehen werden.
Das bloße Vorhandensein eines solchen Hilfsmittels reicht jedoch nicht aus. Die dafür vorgesehenen Helfer müssen wissen, wo sich das Hilfsmittel befindet und wie es sicher eingesetzt wird.
Eine Evakuierung von Menschen mit Unterstützungsbedarf darf nicht erst im Alarmfall improvisiert werden.
07 – Alarmierung muss praktisch bekannt sein
Ein Brandschutz- oder Evakuierungshelfer muss wissen, wie in seinem Unternehmen Alarm ausgelöst wird, wie der Alarm wahrgenommen wird und welche Aufgaben anschließend für seinen Bereich gelten.
Diese Kenntnisse gehören zur betrieblichen Einweisung. Eine externe Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Grundlagen, ersetzt aber nicht die Einweisung in die konkreten Verhältnisse des eigenen Betriebes.
Wie wird ein Alarm ausgelöst?
Die Alarmierung hängt von der Gebäudetechnik und der betrieblichen Organisation ab.
Sie kann beispielsweise über Sirenen, akustische Signalgeber, Lautsprecher- oder Sprachalarmanlagen sowie Handfeuermelder oder – in kleineren und übersichtlichen Betrieben – durch Zuruf erfolgen.
Brandschutz- und Evakuierungshelfer müssen die konkrete Alarmierung ihres Betriebes kennen und wissen, welche Aufgaben anschließend für ihren Bereich gelten.
Weitere Informationen:
08 – An der Sammelstelle endet die Organisation noch nicht
Die Sammelstelle ist nicht lediglich der Ort, an dem sich Beschäftigte nach einer Räumung treffen.
Hier sollte möglichst zuverlässig festgestellt werden können, ob Personen vermisst werden oder sich möglicherweise noch im Gebäude befinden.
Gerade bei größeren Unternehmen empfiehlt sich deshalb eine klare Struktur. Helfer einzelner Bereiche können ihre Informationen an eine koordinierende Person weitergeben.
Diese Person kann damit einen Überblick über die Räumung erhalten.
Für Beschäftigte gilt zugleich: Wer die Sammelstelle erreicht hat, sollte diese nicht eigenmächtig wieder verlassen oder in das Gebäude zurückkehren, solange keine entsprechende Freigabe erfolgt ist.
09 – Die Feuerwehr braucht eine verlässliche Ansprechperson
Wenn die Feuerwehr eintrifft, muss sie sich innerhalb kürzester Zeit ein Bild von der Situation machen.
Bei größeren Betrieben sollte deshalb organisatorisch festgelegt werden, wer die Einsatzkräfte empfängt und ihnen die vorhandenen Informationen übergibt.
Dazu können insbesondere gehören:
Wo wurde der Brand oder Alarm festgestellt? Welcher Gebäudebereich ist betroffen? Gibt es besondere Gefahren? Wurde das Gebäude geräumt? Werden Personen vermisst oder könnten sich noch Menschen im Gebäude befinden?
Die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt anschließend bei der Feuerwehr.
Damit schließt sich die betriebliche Kette:
Alarmieren → Menschen warnen → räumen und unterstützen → Sammelstelle aufsuchen → Anwesenheit beziehungsweise vermisste Personen klären → Informationen an die Feuerwehr übergeben.
10 – Helfer müssen nicht nur ausgebildet, sondern betrieblich eingewiesen werden
Ein Zertifikat allein macht noch keine funktionierende Brandschutzorganisation.
Nach der Ausbildung müssen die Helfer mit den konkreten Verhältnissen ihres Unternehmens vertraut gemacht werden. Diese betriebliche Einweisung sollte mindestens die Alarmierung, vorhandene Feuerlöscheinrichtungen, Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Sammelstellen sowie besondere betriebliche Gefahren umfassen.
Bei Evakuierungshelfern kommen die festgelegten Räumungsaufgaben und gegebenenfalls der Umgang mit Evakuierungshilfsmitteln hinzu.
Ändern sich Räume, Fluchtwege, Arbeitsbereiche oder die betriebliche Organisation, muss auch die Einweisung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
11 – Eine Helferliste schafft Klarheit
Insbesondere in größeren Unternehmen ist für Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer eine aktuelle Übersicht sinnvoll. Sie kann beispielsweise dokumentieren:
Name – Funktion – Gebäudebereich/Stockwerk – Erreichbarkeit/Vertretung – Brandschutzhelfer – Evakuierungshelfer – Ausbildung – betriebliche Einweisung – letzte Aktualisierung.
Dabei muss die Organisation auch praktisch funktionieren. Urlaub, Krankheit, Schichtbetrieb, Außendienst und Homeoffice können dazu führen, dass nominell genügend Helfer vorhanden sind, tatsächlich aber niemand für einen bestimmten Bereich verfügbar ist.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur:
„Wie viele Brandschutzhelfer haben wir?“
Sondern:
„Sind im Betrieb tatsächlich ausreichend geeignete und eingewiesene Helfer verfügbar, wenn wir sie brauchen?“
Brandschutzhelfer allein reichen nicht aus
Neben den Beschäftigten mit besonderen Aufgaben müssen auch alle übrigen Beschäftigten wissen, wie sie sich bei einem Brand oder einer Evakuierung verhalten müssen.
Dazu gehören insbesondere Alarmierung, Verhalten im Brandfall, Fluchtwege, Notausgänge und Sammelstellen.
→ Brandschutzunterweisung für Beschäftigte – richtiges Verhalten im Brand- und Evakuierungsfall
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