Brandschutzunterweisung für Beschäftigte – richtiges Verhalten im Brand- und Evakuierungsfall

Brandschutzunterweisung für Beschäftigte zum richtigen Verhalten im Brand- und Evakuierungsfall

Ein Brand oder eine notwendige Evakuierung gehört zu den Situationen, in denen Beschäftigte nicht erst überlegen dürfen, was jetzt zu tun ist. Die wichtigsten Abläufe müssen vorher bekannt sein.

Deshalb gehört das Verhalten im Brand- und Evakuierungsfall zur betrieblichen Unterweisung. Beschäftigte müssen wissen, wie sie einen Brand melden, wie sie alarmiert werden, welche Fluchtwege sie benutzen, wo sich die Sammelstelle befindet und welchen Anweisungen sie im Ernstfall folgen müssen.

Dabei geht es nicht darum, aus allen Beschäftigten Brandschutzexperten zu machen. Ziel ist vielmehr ein einfaches, eingeübtes und sicheres Verhalten, das auch unter Stress funktioniert.

01 – Was muss ich bereits vor einem Brand wissen?

Gute Brandschutzunterweisung beginnt nicht erst mit dem Alarm. Jeder Beschäftigte sollte die wichtigsten Einrichtungen und Abläufe seines Arbeitsbereiches kennen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Wie erkenne ich einen Brandalarm?
  • Wie kann ich selbst einen Brand melden oder Alarm auslösen?
  • Wo verlaufen meine Flucht- und Rettungswege?
  • Welche Notausgänge kann ich benutzen?
  • Wo befinden sich Feuerlöscher und andere Feuerlöscheinrichtungen?
  • Wo befindet sich die Sammelstelle?
  • Wer sind die betrieblichen Brandschutz- oder Evakuierungshelfer?

Diese Informationen müssen zum konkreten Arbeitsplatz und Gebäude passen. Eine allgemeine Brandschutzunterweisung ersetzt deshalb nicht die Einweisung in die tatsächlichen betrieblichen Verhältnisse.

02 – Ich entdecke einen Brand: Was tue ich zuerst?

Wer einen Brand oder eine deutliche Rauchentwicklung entdeckt, muss schnell handeln. Dabei gilt grundsätzlich:

Menschen warnen – Alarm auslösen – sich selbst und andere in Sicherheit bringen.

Wie die Alarmierung erfolgt, hängt von der Gebäudetechnik und der betrieblichen Organisation ab.

Beschäftigte müssen deshalb bereits vor dem Ernstfall wissen, wie in ihrem Betrieb alarmiert wird und wie sie selbst einen Alarm auslösen können.

Ein Löschversuch kommt nur infrage, wenn es sich noch um einen Entstehungsbrand handelt, ein geeignetes Löschmittel vorhanden ist und keine Eigengefährdung besteht.

Wie wird ein Alarm ausgelöst?

Wie Beschäftigte vor einem Brand oder einer anderen Gefahr gewarnt werden, hängt von der Gebäudetechnik und der betrieblichen Organisation ab. In größeren oder entsprechend ausgestatteten Gebäuden erfolgt die Alarmierung häufig technisch, beispielsweise über Sirenen, akustische Signalgeber oder Lautsprecher- und Sprachalarmanlagen. Auch Handfeuermelder können zur Auslösung eines Alarms vorhanden sein.

In kleineren und übersichtlichen Betrieben kann die Warnung der Beschäftigten auch durch Zuruf erfolgen. Entscheidend ist, dass alle gefährdeten Personen schnell und eindeutig erreicht werden können. Welche Form der Alarmierung erforderlich ist, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen. 

Wer eine Gefahr feststellt, muss wissen, wie der betriebliche Alarm ausgelöst wird. Bestehen Zweifel an einer Beobachtung und lässt die Situation dies ohne Verzögerung zu, kann eine kurze Rückversicherung bei einer zweiten Person sinnvoll sein. Bei einer erkennbaren akuten Gefahr darf dadurch jedoch keine notwendige Alarmierung verzögert werden.

Wird Alarm ausgelöst, gilt für die Beschäftigten die festgelegte betriebliche Reaktion. Ein Alarm wird nicht ignoriert, weil möglicherweise ein Fehlalarm vorliegen könnte. Die Beschäftigten verlassen entsprechend der Unterweisung den gefährdeten Bereich beziehungsweise das Gebäude und begeben sich zur Sammelstelle.

Lieber einen begründeten Alarm auslösen, der sich später als Fehlalarm herausstellt, als eine tatsächliche Gefahr nicht oder zu spät melden.

Ein ausgelöster Alarm ist für Beschäftigte keine Einladung zur eigenen Gefahrenbewertung. Er ist die Aufforderung, nach dem festgelegten Alarm- und Evakuierungsverfahren zu handeln.

03 – Was mache ich, wenn der Alarm ausgelöst wird?

Wird ein Brand- oder Evakuierungsalarm ausgelöst, muss die Arbeit grundsätzlich unverzüglich unterbrochen werden.

Persönliche Gegenstände, Jacken, Taschen oder Arbeitsunterlagen sind nicht wichtiger als das sichere Verlassen des Gebäudes. Beschäftigte sollen deshalb nicht erst ihre Sachen zusammensuchen oder Tätigkeiten zu Ende führen.

Maschinen oder Arbeitsmittel werden nur dann abgeschaltet oder gesichert, wenn dies betrieblich vorgesehen, unmittelbar möglich und ohne Verzögerung oder Eigengefährdung durchführbar ist.

Anschließend wird der vorgesehene Fluchtweg benutzt.

Nicht erst fertig arbeiten. Nicht erst persönliche Sachen holen. Nicht abwarten, ob der Alarm vielleicht wieder aufhört.

04 – Welchen Fluchtweg muss ich benutzen?

Grundsätzlich ist der gekennzeichnete Fluchtweg zu benutzen, über den ein sicherer Bereich oder Ausgang erreicht werden kann.

Beschäftigte sollten deshalb nicht erst im Alarmfall anfangen, nach grünen Rettungszeichen zu suchen. Fluchtwege und Notausgänge müssen bereits aus der Unterweisung und dem Arbeitsalltag bekannt sein.

Ist der übliche Fluchtweg durch Feuer oder Rauch nicht sicher benutzbar, darf er nicht erzwungen werden. Dann muss – soweit vorhanden und sicher erreichbar – ein alternativer Fluchtweg benutzt werden.

Flucht- und Rettungswege dürfen nicht verstellt oder eingeengt werden. Auch deshalb gehört ihre regelmäßige Kontrolle zum betrieblichen Arbeitsschutz.

05 – Was gilt bei Rauch?

Bei Bränden ist nicht nur das Feuer gefährlich. Brandrauch kann bereits nach kurzer Zeit lebensgefährlich werden und die Orientierung erheblich erschweren.

Ein verrauchter Bereich sollte deshalb nicht betreten werden.

Ebenso darf niemand durch dichten Rauch laufen, nur weil sich dahinter vermeintlich der bekannte Ausgang befindet.

Türen können die Ausbreitung von Feuer und Rauch begrenzen. Türen auf Fluchtwegen werden deshalb nach dem Passieren nicht unnötig offen gehalten; vorhandene Brand- und Rauchschutztüren dürfen insbesondere nicht mit Gegenständen dauerhaft offengehalten werden.

Entscheidend bleibt: Nicht zurück in einen gefährdeten oder verrauchten Bereich gehen.

06 – Warum darf ich den Aufzug nicht benutzen?

Im Brandfall sind grundsätzlich die vorgesehenen Treppen und Fluchtwege zu benutzen.

Normale Personenaufzüge können bei einem Brand ausfallen, in einem gefährdeten Geschoss halten oder durch Rauch beeinträchtigt werden. Deshalb dürfen sie im Brandfall nicht als Fluchtweg benutzt werden.

Eine Ausnahme bilden nur speziell dafür vorgesehene und entsprechend organisierte Einrichtungen, beispielsweise bestimmte Evakuierungsaufzüge. Ob solche Einrichtungen vorhanden sind und wer sie benutzen darf, muss betrieblich eindeutig geregelt sein.

Für die normale Unterweisung gilt deshalb als klare Botschaft:

Im Brandfall keinen normalen Aufzug benutzen.

07 – Was mache ich, wenn jemand Unterstützung benötigt?

Nicht jeder Mensch kann ein Gebäude gleich schnell oder ohne Hilfe verlassen. Beschäftigte mit eingeschränkter Mobilität, vorübergehend verletzte Personen oder Besucher können Unterstützung benötigen.

Wie diese Unterstützung erfolgt, muss vorher betrieblich organisiert werden.

Beschäftigte sollten deshalb nicht eigenmächtig gefährliche Rettungsaktionen beginnen. Sind Evakuierungshelfer, besondere Verfahren oder Evakuierungshilfsmittel vorgesehen, sind deren Anweisungen und die festgelegten Abläufe zu beachten.

Die Evakuierung von Menschen mit Unterstützungsbedarf darf nicht erst im Alarmfall improvisiert werden.

08 – Welche Rolle haben Brandschutz- und Evakuierungshelfer?

Brandschutz- und Evakuierungshelfer können im Ernstfall besondere Aufgaben übernehmen.

Brandschutzhelfer sind insbesondere für den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und die Bekämpfung von Entstehungsbränden qualifiziert. Evakuierungshelfer unterstützen die geordnete Räumung und können Beschäftigte beispielsweise zu Fluchtwegen und Ausgängen weisen.

Für die übrigen Beschäftigten ist vor allem wichtig:

Anweisungen der betrieblich dafür vorgesehenen Personen beachten und die Räumung nicht unnötig verzögern.

09 – Warum muss ich zur Sammelstelle gehen?

Nach dem Verlassen des Gebäudes führt der Weg zur festgelegten Sammelstelle.

Sie ist nicht nur ein Treffpunkt. Dort können Informationen darüber zusammengeführt werden, ob Beschäftigte oder andere Personen möglicherweise noch vermisst werden.

Wer nach der Evakuierung einfach nach Hause, zum Auto oder in ein nahe gelegenes Café geht, kann deshalb ein erhebliches Problem verursachen: Andere müssen möglicherweise davon ausgehen, dass sich diese Person noch im Gebäude befindet.

Deshalb gilt:

Gebäude verlassen → Sammelstelle aufsuchen → dort bleiben → weitere Anweisungen abwarten.

10 – Darf ich noch einmal zurück ins Gebäude?

Nein – nicht eigenmächtig.

Auch wenn persönliche Gegenstände zurückgeblieben sind oder ein Kollege vermisst wird, darf ein bereits geräumtes Gebäude nicht ohne entsprechende Freigabe wieder betreten werden.

Informationen über möglicherweise vermisste Personen müssen an die zuständigen betrieblichen Verantwortlichen beziehungsweise an die Einsatzkräfte weitergegeben werden.

Die Suche und Rettung in einem gefährdeten Gebäude ist Aufgabe der dafür ausgebildeten Einsatzkräfte.

Erst wenn das Gebäude von der zuständigen Stelle wieder freigegeben wurde, dürfen Beschäftigte zurückkehren.

11 – Eine Unterweisung muss zum eigenen Betrieb passen

Eine gute Brandschutzunterweisung besteht nicht nur aus allgemeinen Regeln oder einem Video.

Beschäftigte müssen die konkrete Situation ihres Betriebes kennen: Alarmierung, Fluchtwege, Notausgänge, Sammelstelle, besondere Gefahren und gegebenenfalls die zuständigen Brandschutz- und Evakuierungshelfer.

Ändern sich Räume, Fluchtwege, Arbeitsverfahren oder die betriebliche Brandschutzorganisation, müssen diese Veränderungen auch in der Unterweisung berücksichtigt werden.

Besonders wirksam wird die Unterweisung, wenn Beschäftigte die entscheidenden Punkte nicht nur hören, sondern vor Ort sehen: Wo ist mein nächster Notausgang? Wo führt der alternative Fluchtweg entlang? Wo ist die Sammelstelle? Wie hört sich unser Alarm an?

12 – Im Ernstfall muss aus Wissen richtiges Handeln werden

Brandschutzunterweisung soll vor allem eines erreichen: Beschäftigte sollen im Ernstfall nicht lange überlegen müssen.

Die wesentliche Handlungskette lässt sich deshalb auf wenige Schritte reduzieren:

Brand erkennen oder Alarm wahrnehmen → warnen und alarmieren → Tätigkeit unterbrechen → sicheren Fluchtweg benutzen → Anweisungen beachten → Sammelstelle aufsuchen → nicht zurückkehren → Freigabe abwarten.

Je einfacher diese Abläufe vermittelt und regelmäßig aufgefrischt werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen auch unter Stress richtig handeln.


Alle Beschäftigten müssen handeln – Helfer übernehmen zusätzliche Aufgaben

Brandschutzunterweisung richtet sich an alle Beschäftigten. Darüber hinaus benötigen einzelne Beschäftigte eine besondere Qualifikation und betriebliche Einweisung, wenn sie Aufgaben als Brandschutz- oder Evakuierungshelfer übernehmen.

→ Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer im Unternehmen – Aufgaben und Organisation

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