Brandschutz im Unternehmen – von der Planung bis zur Umsetzung

Brandschutz im Unternehmen mit Fluchtwegplanung, Feuerlöscheinrichtungen und betrieblicher Umsetzung

01 – Brandschutz beginnt mit der betrieblichen Situation

Ein Unternehmen richtet neue Räume ein, verändert die Nutzung einer Halle oder übernimmt einen bestehenden Standort. Häufig gibt es zwar Grundrisse oder ältere Planunterlagen – aber noch keine klare betriebliche Festlegung von Fluchtwegen, Notausgängen, Feuerlöscheinrichtungen, Erste-Hilfe-Einrichtungen oder Sammelstellen.

Bevor Schilder bestellt, Feuerlöscher montiert oder Beschäftigte unterwiesen werden, muss deshalb zunächst geklärt werden: Wie werden die Räume tatsächlich genutzt und welche Brandschutzmaßnahmen sind erforderlich?

Dabei werden vorhandene Unterlagen einbezogen. Liegen ein Brandschutzkonzept, ein Brandschutznachweis oder behördliche Vorgaben vor, bilden diese selbstverständlich eine wesentliche Grundlage.

02 – Vorhandene Pläne als Arbeitsgrundlage nutzen

Oft beginnt die praktische Arbeit mit einem vorhandenen Architektur- oder Bestandsplan. Gemeinsam mit dem Unternehmen wird geprüft, ob dieser Plan die tatsächliche Situation noch richtig abbildet.

Dabei werden beispielsweise Raumnutzung, Türen und Durchgänge, Verkehrswege, Fluchtmöglichkeiten und angrenzende Betriebsbereiche betrachtet.

Bestandsplan einer Betriebshalle mit eingezeichneten Fluchtwegen, Notausgängen und Brandschutzeinrichtungen
Ein vorhandener Bestandsplan wird zur Arbeitsgrundlage: Fluchtwege, Notausgänge und erforderliche Einrichtungen werden zunächst planerisch festgelegt.

03 – Vor Ort prüfen und Maßnahmen festlegen

Der Plan allein genügt nicht. Die vorgesehenen Wege und Einrichtungen müssen mit der tatsächlichen Situation im Betrieb abgeglichen werden.

Bei einer Begehung wird beispielsweise geprüft:

Wo können Fluchtwege verlaufen? Welche Türen eignen sich als Notausgänge? Wo werden Feuerlöscher sinnvoll angeordnet? Wo müssen Sicherheitskennzeichnungen angebracht werden? Wo befinden sich Erste-Hilfe-Einrichtungen? Und wo kann eine Sammelstelle eingerichtet werden?

So entsteht aus dem vorhandenen Gebäudeplan ein betrieblicher Übersichts- und Maßnahmenplan.

04 – Aus der Planung wird sichtbarer Brandschutz

Sind Fluchtwege, Notausgänge und erforderliche Brandschutzeinrichtungen festgelegt, können die Ergebnisse in die betriebliche Umsetzung überführt werden. Dazu gehören die Kennzeichnung vor Ort, die Ausstattung mit den erforderlichen Einrichtungen und – soweit erforderlich – die Erstellung bzw. Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen.

Aus dem zunächst bearbeiteten Bestandsplan entsteht damit eine verbindliche und für die Beschäftigten verständliche Orientierung im Betrieb.

Betrieblicher Übersichtsplan als Grundlage für die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans

05 – Organisatorischer Brandschutz macht die Technik wirksam

Technische und bauliche Maßnahmen allein reichen nicht aus. Die Beschäftigten müssen wissen, wie sie sich im Brand- und Notfall verhalten.

Dazu gehören insbesondere Unterweisung, Alarmierung, Verhalten im Brandfall, Kenntnis der Fluchtwege und Sammelstellen sowie die Organisation der Brandschutzhelfer und – soweit betrieblich erforderlich – der Evakuierungshelfer.

Weiterführende Beiträge:

→ Brandschutzunterweisung für Beschäftigte – richtiges Verhalten im Brand- und Evakuierungsfall

06 – Brandschutz ist kein einmaliges Projekt

Ändern sich Räume, Nutzungen, Arbeitsabläufe oder die Zahl der Beschäftigten, müssen auch die festgelegten Brandschutzmaßnahmen überprüft werden. Gleiches gilt nach Begehungen, Übungen oder festgestellten Mängeln.

So bleibt der Brandschutz nicht bei einem Plan an der Wand stehen, sondern wird Teil der laufenden Organisation des Arbeitsschutzes.

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