Arbeitsschutz funktioniert nur, wenn Beschäftigte wissen, welche Gefährdungen bei ihrer Arbeit bestehen und wie sie sich richtig verhalten müssen. Deshalb gehört die Unterweisung der Beschäftigten zu den grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers.
Eine gute Unterweisung ist mehr als das Verteilen von Informationen oder das Unterschreiben eines Formulars. Sie muss sich auf den tatsächlichen Arbeitsplatz und die konkreten Tätigkeiten beziehen und verständlich vermitteln, wie Beschäftigte sicher und gesund arbeiten können.
In diesem Beitrag
01 Was ist eine Unterweisung im Arbeitsschutz?
Bei einer Unterweisung informiert der Arbeitgeber seine Beschäftigten über die Gefährdungen, die mit ihrer Tätigkeit verbunden sind, und über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Grundlage dafür ist die Gefährdungsbeurteilung. Was dort als Gefährdung erkannt und als Schutzmaßnahme festgelegt wurde, muss den betroffenen Beschäftigten verständlich vermittelt werden.
Eine Unterweisung sollte deshalb immer einen konkreten Bezug zur Tätigkeit haben. Allgemeine Sicherheitshinweise allein reichen nicht aus, wenn am Arbeitsplatz besondere Gefährdungen bestehen.
02 Wann müssen Beschäftigte unterwiesen werden?
Eine Unterweisung muss insbesondere erfolgen:
- vor Aufnahme einer Tätigkeit, also beispielsweise bei neu eingestellten Beschäftigten,
- bei Veränderungen des Aufgabenbereichs,
- bei Einführung neuer Arbeitsmittel, Maschinen oder Technologien,
- wenn sich Arbeitsabläufe oder Gefährdungen verändern,
- nach besonderen Ereignissen oder Unfällen, wenn daraus zusätzlicher Unterweisungsbedarf entsteht,
- sowie regelmäßig wiederkehrend, um Kenntnisse aufzufrischen und sicherheitsgerechtes Verhalten zu festigen.
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz muss die Unterweisung erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. Für bestimmte Bereiche konkretisieren weitere Vorschriften die Wiederholungsfristen. In vielen Fällen ist eine mindestens jährliche Unterweisung vorgeschrieben.
03 Wer ist für die Unterweisung verantwortlich?
Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber.
Er kann die Durchführung geeigneten und fachkundigen Personen übertragen. Führungskräfte übernehmen deshalb in der betrieblichen Praxis häufig Unterweisungsaufgaben für ihre Beschäftigten.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann den Arbeitgeber und die Führungskräfte bei der Vorbereitung, fachlichen Gestaltung und Organisation der Unterweisungen unterstützen.
Wichtig ist die Unterscheidung: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt. Die Verantwortung des Arbeitgebers für die Organisation des Arbeitsschutzes wird dadurch nicht aufgehoben.
04 Welche Themen gehören in eine Arbeitsschutz-Unterweisung?
Die Inhalte ergeben sich aus dem jeweiligen Unternehmen, den Tätigkeiten und insbesondere aus der Gefährdungsbeurteilung.
Typische Themen sind beispielsweise:
Allgemeiner Arbeitsschutz
Verhalten im Betrieb, Meldewege, Zuständigkeiten und grundlegende Sicherheitsregeln.
Brandschutz und Verhalten im Notfall
Flucht- und Rettungswege, Alarmierung, Sammelstellen sowie Verhalten bei Brand oder anderen Notfällen.
Arbeitsmittel und Maschinen
Sichere Benutzung, Schutzeinrichtungen, zulässige Arbeitsweisen und Verhalten bei Störungen.
Persönliche Schutzausrüstung
Wann und wie Schutzhelm, Schutzbrille, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe oder andere persönliche Schutzausrüstung verwendet werden müssen.
Gefahrstoffe
Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Hygiene und Verhalten bei unbeabsichtigtem Kontakt oder Freisetzung.
Ergonomie und Bildschirmarbeit
Gestaltung des Arbeitsplatzes und gesundheitsgerechtes Arbeiten – auch im Homeoffice.
Unfall- und Gesundheitsgefahren
Tätigkeitsspezifische Gefährdungen sowie die Maßnahmen, mit denen Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen vermieden werden sollen.
Welche Themen tatsächlich erforderlich sind, entscheidet also nicht eine allgemeine Standardliste, sondern die konkrete Gefährdungssituation im Unternehmen.
05 Wie muss eine Unterweisung durchgeführt werden?
Eine Unterweisung muss verständlich und auf die Beschäftigten zugeschnitten sein.
Entscheidend ist nicht, möglichst viele Vorschriften vorzulesen. Die Beschäftigten müssen verstehen, welche Gefährdung besteht, welche Schutzmaßnahme vorgesehen ist und welches Verhalten von ihnen erwartet wird.
Je nach Thema kann es deshalb sinnvoll sein, praktische Beispiele, Bilder, Arbeitsmittel oder konkrete Situationen am Arbeitsplatz einzubeziehen.
Bei Beschäftigten mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen muss außerdem sichergestellt werden, dass die Inhalte tatsächlich verstanden werden.
06 Muss eine Unterweisung dokumentiert werden?
Eine nachvollziehbare Dokumentation ist ein wesentlicher Bestandteil einer guten Arbeitsschutzorganisation.
Festgehalten werden sollten insbesondere:
Thema und Inhalt der Unterweisung, Datum, unterwiesene Beschäftigte und die Person, die die Unterweisung durchgeführt hat.
Je nach Rechtsgrundlage können besondere Dokumentationsanforderungen bestehen.
Eine saubere Dokumentation hilft dem Unternehmen nicht nur beim organisatorischen Überblick. Sie ermöglicht auch den Nachweis, wann welche Beschäftigten zu welchen Themen unterwiesen wurden.
07 Persönlich oder digital – wie sollte unterwiesen werden?
Digitale Unterweisungen können insbesondere bei wiederkehrenden Standardthemen sinnvoll sein. Sie erleichtern Organisation, Terminierung und Dokumentation – vor allem bei größeren oder räumlich verteilten Unternehmen.
Sie ersetzen jedoch nicht automatisch jede persönliche Unterweisung.
Wenn praktische Abläufe erklärt, konkrete Gefährdungen am Arbeitsplatz gezeigt oder Rückfragen unmittelbar geklärt werden müssen, kann eine persönliche Unterweisung erforderlich oder zumindest wesentlich geeigneter sein.
Entscheidend ist deshalb nicht die Frage „digital oder persönlich?“, sondern:
Mit welcher Form erreichen wir, dass die Beschäftigten die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen tatsächlich verstehen?
08 Welche Rolle übernimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber dabei, aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung eine sinnvolle Unterweisungsstruktur zu entwickeln.
Dazu kann beispielsweise gehören:
- relevante Unterweisungsthemen zu ermitteln,
- Unterlagen und Präsentationen vorzubereiten,
- Führungskräfte fachlich zu unterstützen,
- Unterweisungen praxisnah zu gestalten,
- Dokumentationsstrukturen aufzubauen und
- bei Bedarf Unterweisungen persönlich durchzuführen.
Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist eine klare Struktur hilfreich: Wer muss wann zu welchem Thema unterwiesen werden – und wo ist das dokumentiert?
Unterweisungen mit Arbeitssicherheit Hillebrand
Arbeitssicherheit Hillebrand unterstützt Unternehmen bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Unterweisungen im Arbeitsschutz.
Dabei geht es nicht um möglichst umfangreiche Schulungsunterlagen, sondern um verständliche Informationen, die zur tatsächlichen Arbeitssituation der Beschäftigten passen.
Unterweisungen können bei Bedarf persönlich im Unternehmen sowie in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt werden.
Bestehende Gefährdungsbeurteilungen und betriebliche Gegebenheiten werden dabei einbezogen, damit aus allgemeinen Arbeitsschutzanforderungen konkrete und verständliche Handlungsanweisungen für die Beschäftigten werden.
Unterweisungen rechtssicher und praxisnah organisieren.
Sie möchten Ihre Unterweisungen strukturiert vorbereiten oder benötigen Unterstützung bei der Durchführung?