Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen mit CARRARA
CARRARA – von der Befragung zur wirksamen Maßnahme
CARRARA ist ein vollständiges Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – von der anonymen Mitarbeiterbefragung über die strukturierte Auswertung bis zum moderierten Workshop und zur Wirksamkeitskontrolle.
Die Befragung basiert auf einem praxiserprobten Instrument der BGW. Die Befragungsergebnisse allein bilden jedoch noch keine fertige Gefährdungsbeurteilung. CARRARA bereitet die anonymisierten Antworten strukturiert auf, macht Auffälligkeiten sichtbar und bezieht Freitextangaben systematisch ein.
So werden aus Antworten Erkenntnisse – und aus Erkenntnissen konkrete betriebliche Veränderungen.
Ein vollständiger Weg zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Arbeitgeber sind verpflichtet, psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. § 5 Arbeitsschutzgesetz nennt psychische Belastungen bei der Arbeit ausdrücklich als möglichen Gefährdungsfaktor.
CARRARA bietet dafür ein praxiserprobtes, durchgängiges Verfahren: von der anonymen Ermittlung der Belastungen über deren strukturierte Auswertung und fachliche Bewertung bis zur Entwicklung und Umsetzung konkreter Maßnahmen und der anschließenden Wirksamkeitskontrolle.
Als Grundlage der Befragung nutzt CARRARA das Screening-Verfahren der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Die BGW-Handlungshilfe
„Psychische Gesundheit im Fokus – BGW-Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung“
orientiert sich an den Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie und betrachtet sechs zentrale Gestaltungsbereiche: Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, soziale Beziehungen, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung.
Damit erhält der Arbeitgeber keinen isolierten Fragebogen, sondern einen klar strukturierten Weg von der Ermittlung bis zur nachweisbaren betrieblichen Verbesserung.
CHECK oder UMFRAGE? Nicht jede Gefährdung wird mit derselben Methode ermittelt. Wann eine strukturierte Ermittlung mit einer betrieblichen Ansprechperson ausreicht und wann die Beschäftigten selbst befragt werden sollten, erläutern wir im Beitrag „CHECK oder UMFRAGE? Zwei Methoden zur Ermittlung von Gefährdungen“ →
01 ERHEBEN
Beschäftigte anonym befragen
02 AUSWERTEN
Aus Daten werden Erkenntnisse
03 VERÄNDERN
Aus Erkenntnissen werden Maßnahmen
Praxiserprobtes Befragungsinstrument
Ergebnisse systematisch aufbereiten
Im Workshop konkrete Veränderungen entwickeln
01 – Erheben
Die Beschäftigten liefern die entscheidenden Informationen.
Die Gefährdungsbeurteilung beginnt mit einer anonymen Mitarbeiterbefragung. CARRARA nutzt dafür ein praxiserprobtes Befragungsinstrument der BGW, mit dem relevante Merkmale der Arbeitsbedingungen systematisch erfasst werden.
Die Beschäftigten beurteilen ihre tatsächliche Arbeitssituation und können über Freitextfelder zusätzliche Hinweise geben.
Das Ergebnis ist eine strukturierte und anonyme Datengrundlage aus der betrieblichen Praxis.
02 – Auswerten
Aus Antworten werden Erkenntnisse.
Eine Befragung liefert zunächst eine Vielzahl einzelner Antworten – aber noch keine fertige Gefährdungsbeurteilung.
CARRARA bereitet die anonymisierten Befragungsdaten systematisch auf. Antwortverteilungen werden ausgewertet, auffällige Themen sichtbar gemacht und Freitextangaben strukturiert einbezogen.
So entsteht aus den Befragungsdaten eine verständliche Arbeitsgrundlage für die fachliche Bewertung und die gemeinsame Bearbeitung im Workshop.
03 – Verändern
Aus Erkenntnissen werden konkrete betriebliche Veränderungen.
Auffällige Befragungsergebnisse zeigen zunächst, wo Handlungsbedarf bestehen könnte. Für wirksame Maßnahmen muss aber geklärt werden, was genau das Problem ist und wodurch es entsteht.
Deshalb werden die relevanten Themen im moderierten CARRARA-Workshop gemeinsam priorisiert und konkretisiert. Anschließend werden geeignete Lösungen entwickelt, verbindliche Maßnahmen mit Verantwortlichen und Terminen festgelegt und später auf ihre Wirksamkeit überprüft.
Damit führt CARRARA die Gefährdungsbeurteilung von der Erhebung bis zur überprüfbaren betrieblichen Veränderung.
Im Workshop werden aus Erkenntnissen konkrete Maßnahmen
Die aufbereiteten Befragungsergebnisse werden gemeinsam bearbeitet – von der Priorisierung der relevanten Belastungen bis zum verbindlichen Aktionsplan.
01 PRÄSENTIEREN
Aufbereitete Ergebnisse und Freitexte vorstellen
02 PRIORISIEREN
Relevante Belastungen priorisieren
03 KONKRETISIEREN
Probleme präzise beschreiben
04 LÖSUNGEN ENTWICKELN
Geeignete Lösungen gemeinsam erarbeiten
05 AKTIONSPLAN
Maßnahmen, Verantwortliche und Termine festlegen
01 – Präsentieren
Die aufbereiteten Ergebnisse bilden den Ausgangspunkt des Workshops.
Zu Beginn werden die Ergebnisse der Befragung und die strukturierten Freitextangaben vorgestellt. Auffällige Themen und erkennbare Belastungsschwerpunkte werden für die gemeinsame Bearbeitung sichtbar gemacht.
Damit erhalten alle Beteiligten eine gemeinsame Grundlage für die anschließende Priorisierung.
02 – Priorisieren
Die relevanten Belastungen werden gemeinsam priorisiert.
Die auffälligen Ergebnisse und Hinweise aus der Befragung werden gemeinsam betrachtet und nach ihrer Bedeutung priorisiert. So entsteht eine Hit-Liste der Themen, die vorrangig bearbeitet werden sollen.
03 – Konkretisieren
Aus einem Hinweis wird ein genau beschriebenes Problem.
Ein priorisiertes Thema ist zunächst nur ein Hinweis. Im Workshop wird deshalb gemeinsam geklärt, was genau das Problem ist, wann und wodurch es entsteht und wen es betrifft. Erst eine präzise Problemformulierung schafft die Grundlage für geeignete Lösungen.
04 – Lösungen entwickeln
Für konkret beschriebene Probleme werden konkrete Lösungen gesucht.
Zu den präzise beschriebenen Problemen werden im Workshop gemeinsam geeignete Lösungsideen entwickelt. Die Beteiligten bringen ihre Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag ein und sammeln praktikable Vorschläge, die die festgestellten Belastungen wirksam reduzieren können.
05 – Aktionsplan
Aus Lösungsideen werden verbindliche Maßnahmen.
Die ausgewählten Lösungen werden in einen Aktionsplan überführt. Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Termine werden verbindlich festgelegt.
So werden aus den gemeinsam entwickelten Lösungen verbindliche betriebliche Maßnahmen.
06 WIRKSAMKEIT KONTROLLIEREN
Und danach? Prüfen, ob die Maßnahmen wirken.
Die Gefährdungsbeurteilung endet nicht mit dem Aktionsplan. Nach der Umsetzung wird geprüft, ob die vereinbarten Maßnahmen die festgestellten Belastungen tatsächlich reduziert haben.
Je nach Thema erfolgt die Wirksamkeitskontrolle durch Rückmeldung der Beschäftigten, im Gespräch oder Workshop – oder durch eine erneute Befragung.
So wird aus der Befragung ein vollständiger und überprüfbarer betrieblicher Verbesserungsprozess.
Gefährdungsbeurteilung Psyche als Projekt umsetzen?
Ich unterstütze Sie bei Befragung, Auswertung und moderiertem Workshop – bis zu konkreten Maßnahmen und deren Wirksamkeitskontrolle.