Drehscheibe Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz mit sechs Schritten

Gefährdungsbeurteilung bedeutet mehr als das Ausfüllen eines Formulars. Welche Gefährdungen und Belastungen betrachtet werden müssen, hängt von den tatsächlichen Tätigkeiten, Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln und Arbeitsbedingungen im Unternehmen ab.

Diese Drehscheibe führt von der Frage, welche Gefährdungsbeurteilungen erforderlich sind, über die geeignete Ermittlungsmethode bis zur Bewertung, Maßnahmenfestlegung und Wirksamkeitskontrolle.

01 – WAS BRAUCHT MEIN UNTERNEHMEN?

Welche Gefährdungsbeurteilungen sind für mein Unternehmen erforderlich?

Nicht jedes Unternehmen braucht dieselben Gefährdungsbeurteilungen. Entscheidend sind Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe und besondere Arbeitsbedingungen.

→ Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz

02 – WIE GEHE ICH VOR?

Gefährdungsbeurteilungen systematisch durchführen

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten werden festgelegt, Gefährdungen ermittelt und bewertet, Schutzmaßnahmen bestimmt, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit kontrolliert.

→ Gefährdungsbeurteilung systematisch durchführen – Ablauf und Arbeitsschritte

Für die Ermittlung stehen je nach Fragestellung unterschiedliche Methoden zur Verfügung. CHECK nutzt strukturiert betriebliches Wissen; UMFRAGE bezieht die Erfahrungen und Wahrnehmungen der Beschäftigten ein.

→ CHECK oder UMFRAGE? – Gefährdungen richtig ermitteln

03 – WELCHE THEMEN?

Gefährdungsbeurteilungen nach Gefährdungen und Arbeitsbedingungen

Gefährdungen können sehr unterschiedliche Ursachen haben: zum Beispiel Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Lärm, elektrische Gefährdungen, Brand- und Explosionsgefahren, körperliche Belastungen oder Arbeitsorganisation.

Welche Themen tatsächlich beurteilt werden müssen, ergibt sich aus der betrieblichen Situation. Deshalb gibt es keine für jedes Unternehmen identische Liste von Gefährdungsbeurteilungen.

→ Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen und Themen im Überblick

04 – WO UND WOBEI?

Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten, Arbeitsplätze und besondere Situationen

Eine Gefährdungsbeurteilung bezieht sich nicht automatisch auf das gesamte Unternehmen. Entscheidend ist, wo und unter welchen Bedingungen gearbeitet wird und welche Tätigkeiten ausgeführt werden.

Deshalb können für Büroarbeitsplätze, Homeoffice und mobiles Arbeiten, Maschinenarbeit, Außendienst oder besondere Tätigkeiten unterschiedliche Gefährdungsbeurteilungen oder Vertiefungen erforderlich sein.

Gleiche Tätigkeit bedeutet nicht automatisch gleiche Arbeitsbedingungen.

05 – VERTIEFEN

Ausgewählte Gefährdungsbeurteilungen im Detail

Einzelne Gefährdungen und Arbeitssituationen erfordern eine genauere Betrachtung. Dafür stehen vertiefende Fachbeiträge und konkrete Ermittlungsinstrumente zur Verfügung.

→ Gefährdungsbeurteilung Bildschirmarbeit – Büro, Homeoffice und mobiles Arbeiten

→ CARRARA – von der Befragung zur wirksamen Maßnahme

06 – UND DANN?

Von der Gefährdungsbeurteilung zur wirksamen Maßnahme

Die Gefährdungsbeurteilung endet nicht mit der Ermittlung und Bewertung. Maßnahmen müssen festgelegt, Verantwortlichkeiten und Termine bestimmt, umgesetzt und anschließend auf ihre Wirksamkeit kontrolliert werden.

→ Gefährdungsbeurteilung systematisch durchführen – Ablauf und Arbeitsschritte

Sie möchten klären, welche Gefährdungsbeurteilungen Ihr Unternehmen benötigt?

Ich unterstütze Sie bei der strukturierten Ermittlung, Bewertung und praktischen Umsetzung.