Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen und Themen im Überblick

Übersicht zur Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz mit sieben Themenfeldern von Arbeitsplatz und Maschinen bis Ergonomie und Arbeitsorganisation

Gefährdungsbeurteilung ist kein einzelnes Formular und keine feststehende Liste von Prüfungen.

Welche Gefährdungen beurteilt werden müssen, hängt von der tatsächlichen Arbeit im Unternehmen ab: von Tätigkeiten, Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation.

Die Bandbreite ist entsprechend groß. Sie reicht beispielsweise von mechanischen und elektrischen Gefährdungen über Gefahrstoffe, Brandgefahren, Lärm und körperliche Belastungen bis zu Bildschirmarbeit und psychomentalen Belastungen. Hinzu kommen besondere Tätigkeiten, Arbeitsplätze und betriebliche Situationen.

Dieser Beitrag gibt einen systematischen Überblick über die zentralen Themenfelder der Gefährdungsbeurteilung. Er soll dabei helfen zu erkennen, welche Gefährdungen und Belastungen für das eigene Unternehmen relevant sind und wo eine genauere Beurteilung erforderlich ist.

Nicht eine vorgegebene Liste bestimmt die Gefährdungsbeurteilung – die tatsächliche Arbeit bestimmt, welche Gefährdungen betrachtet werden müssen.

01 – Von der Tätigkeit zu den relevanten Themenfeldern

Am Anfang steht nicht das Formular, sondern die tatsächliche Arbeit. Für die Gefährdungsbeurteilung wird betrachtet, welche Tätigkeiten ausgeführt werden, wo gearbeitet wird, welche Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe eingesetzt werden und unter welchen Bedingungen die Arbeit stattfindet.

Daraus ergeben sich die relevanten Themenfelder und die konkret zu betrachtenden Gefährdungen und Belastungen. Ein Büroarbeitsplatz erfordert andere Schwerpunkte als eine Werkstatt, eine Produktionsanlage oder eine Gastronomieküche.

Auch innerhalb eines Unternehmens können deshalb für verschiedene Tätigkeiten und Arbeitsbereiche unterschiedliche Beurteilungen erforderlich sein.

Die folgenden sieben Themenfelder dienen als Orientierungsstruktur. Sie helfen dabei, Gefährdungen systematisch zu erfassen, ohne daraus einen starren Katalog einzelner Gefährdungsbeurteilungen zu machen.

Die Tätigkeit bestimmt die Gefährdungen – und die Gefährdungen bestimmen, was beurteilt werden muss.

02 – Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung

Wo gearbeitet wird, beeinflusst unmittelbar die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Deshalb gehören die Gestaltung des Arbeitsplatzes und die Bedingungen der Arbeitsumgebung zu den grundlegenden Themen jeder Gefährdungsbeurteilung.

Zu betrachten sind beispielsweise Arbeits- und Bewegungsflächen, Verkehrs- und Fluchtwege, Fußböden, Türen und Tore sowie Absturz- und Stolperstellen. Hinzu kommen die Bedingungen der Arbeitsumgebung wie Beleuchtung, Blendung, Lärm, Raumtemperatur, Luftqualität und Raumklima.

Welche dieser Themen relevant sind, hängt vom jeweiligen Arbeitsplatz ab. In einem Büro stehen beispielsweise Beleuchtung, Blendung, Lärm und Raumklima im Vordergrund. In einer Werkstatt oder Produktion können dagegen Verkehrswege, Bodenbeschaffenheit, Absturzgefahren oder die räumliche Trennung von Mensch und Maschine entscheidend sein.

Auch Veränderungen müssen berücksichtigt werden. Neue Räume, eine veränderte Möblierung, zusätzliche Arbeitsplätze oder geänderte Arbeitsabläufe können neue Gefährdungen entstehen lassen, obwohl die ausgeübte Tätigkeit selbst unverändert geblieben ist.

Nicht nur die Tätigkeit, sondern auch der Ort und die Umgebung, in der gearbeitet wird, bestimmen die Gefährdungen.

03 – Arbeitsmittel, Maschinen und technische Gefährdungen

Arbeitsmittel reichen vom einfachen Handwerkzeug über Leitern und elektrische Geräte bis zu komplexen Maschinen und Anlagen. Entscheidend ist, dass sie für die vorgesehene Tätigkeit geeignet sind, sicher verwendet werden können und während ihrer gesamten Nutzung in einem sicheren Zustand bleiben.

Gefährdungen können beispielsweise durch bewegte Maschinenteile, Quetsch- und Scherstellen, scharfe Kanten, wegfliegende Teile, elektrische Energie oder heiße Oberflächen entstehen. Auch ungeeignete, beschädigte oder falsch verwendete Arbeitsmittel können Beschäftigte gefährden.

Zur Gefährdungsbeurteilung gehört deshalb nicht nur das Arbeitsmittel selbst. Zu betrachten sind auch Aufstellung, Arbeitsumgebung und vorgesehene Verwendung sowie Tätigkeiten wie Einrichten, Reinigen, Warten, Instandhalten und Störungsbeseitigung. Gerade außerhalb des normalen Betriebs können besondere Gefährdungen entstehen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Frage, ob und in welchen Abständen Arbeitsmittel geprüft werden müssen. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den jeweils geltenden Anforderungen. Bei prüfpflichtigen Anlagen können darüber hinaus besondere gesetzliche Vorgaben gelten.

Nicht nur die Maschine muss sicher sein – auch Aufstellung, Verwendung, Instandhaltung und Prüfung gehören zur Gefährdungsbeurteilung.

04 – Arbeitsstoffe und biologische Gefährdungen

Auch Stoffe und Materialien, die bei der Arbeit verwendet werden oder entstehen, können Beschäftigte gefährden. Dabei geht es nicht nur um offensichtlich gefährliche Chemikalien. Auch Stäube, Dämpfe, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Öle, Kühlschmierstoffe oder andere Arbeitsstoffe können je nach Verwendung und Exposition relevant sein.

Bei Gefahrstoffen ist zu betrachten, welche Stoffe vorhanden sind, welche gefährlichen Eigenschaften sie besitzen und auf welchem Weg Beschäftigte ihnen ausgesetzt sein können – beispielsweise durch Einatmen, Hautkontakt oder Verschlucken. Daraus werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen abgeleitet.

Biologische Gefährdungen können durch Bakterien, Viren, Pilze oder andere biologische Arbeitsstoffe entstehen. Sie spielen nicht nur im Gesundheitswesen oder Labor eine Rolle, sondern beispielsweise auch bei Reinigungsarbeiten, Abfall, Lebensmitteln, Abwasser oder Tätigkeiten mit möglichem Kontakt zu Körperflüssigkeiten.

Zur Beurteilung gehören deshalb auch Arbeitsverfahren, Expositionsdauer, Hygiene, Lagerung und Entsorgung sowie die vorhandenen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen.

Entscheidend ist nicht nur, welcher Stoff vorhanden ist – sondern ob, wie und in welchem Umfang Beschäftigte ihm ausgesetzt sein können.

05 – Brand, Explosion und besondere physikalische Einwirkungen

Brand- und Explosionsgefahren können überall dort entstehen, wo brennbare Stoffe, Zündquellen oder explosionsfähige Gemische vorhanden sind. Zu betrachten sind deshalb beispielsweise Brandlasten, elektrische Geräte und Anlagen, offene Flammen und heiße Oberflächen sowie brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Stäube.

Die Gefährdungsbeurteilung endet dabei nicht bei der Vermeidung eines Brandes. Zu berücksichtigen ist auch, wie Beschäftigte und andere anwesende Personen im Gefahrenfall gewarnt und sicher aus dem Gebäude gebracht werden können. Dazu gehören insbesondere Flucht- und Rettungswege, Alarmierung, Feuerlöscheinrichtungen und die betriebliche Organisation der Evakuierung.

Aus der Beurteilung können weitere organisatorische Maßnahmen entstehen: Beschäftigte müssen zum Verhalten im Brand- und Evakuierungsfall unterwiesen werden; je nach betrieblicher Situation sind Brandschutzhelfer sowie Personen mit besonderen Aufgaben bei Räumung und Evakuierung vorzusehen. Besondere Aufmerksamkeit benötigen Menschen, die ein Gebäude nicht ohne Unterstützung verlassen können. Hier können individuelle Evakuierungskonzepte und geeignete Hilfsmittel wie Evakuierungsstühle erforderlich sein.

Zu diesem Themenfeld gehören außerdem besondere physikalische Einwirkungen wie beispielsweise Laser- und andere optische Strahlung, elektromagnetische Felder, Hitze, Kälte oder Druck. Ob und wie sie beurteilt werden müssen, hängt wiederum von den tatsächlich vorhandenen Arbeitsbedingungen ab.

Auch Lärm gehört zu den physikalischen Einwirkungen. Dabei geht es nicht nur um hohe Schallpegel in Produktion und Werkstatt. Auch Lärmbelastungen und Störungen im Büro können Konzentration, Kommunikation und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und müssen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

Gefährdungsbeurteilung bedeutet auch, den Notfall mitzudenken: Gefahren vermeiden – und vorbereitet sein, wenn trotzdem etwas passiert.

06 – Körperliche und ergonomische Belastungen

Körperliche Belastungen entstehen nicht nur bei schwerer körperlicher Arbeit. Auch Heben und Tragen, Ziehen und Schieben, ungünstige Körperhaltungen, repetitive Bewegungen oder lang andauerndes Sitzen und Stehen können den Körper beanspruchen.

Entscheidend sind dabei Art, Dauer und Häufigkeit der Belastung sowie die individuellen Arbeitsbedingungen. Arbeitsplätze und Arbeitsmittel sollten deshalb so gestaltet sein, dass ungünstige Belastungen möglichst vermieden und Haltungswechsel und Bewegung unterstützt werden.

Zur ergonomischen Gestaltung gehören auch Bildschirmarbeitsplätze. Bürostuhl, Schreibtisch, Bildschirm, Tastatur und Maus müssen auf den Menschen und seine Tätigkeit abgestimmt sein. Hinzu kommen Sehbedingungen und ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen.

Ergonomie betrifft jedoch nicht nur das Büro. Auch in Produktion, Lager, Werkstatt, Küche oder anderen Arbeitsbereichen können Arbeitshöhen, Greifräume, Kraftaufwand und Bewegungsabläufe entscheidend für die Belastung sein.

Ergonomie bedeutet, die Arbeit an den Menschen anzupassen – und nicht den Menschen an die Arbeit.

07 – Arbeitsorganisation und psychomentale Belastungen

Wie Arbeit organisiert ist, beeinflusst Sicherheit, Gesundheit und Leistungsfähigkeit ebenso wie Arbeitsplatz und Arbeitsmittel. Arbeitsmenge, Zeitdruck, Arbeitszeit, Unterbrechungen, Informationsflut, unklare Zuständigkeiten oder schlecht abgestimmte Arbeitsabläufe können zu Belastungen führen.

Zu betrachten sind außerdem Handlungsspielräume, Kommunikation und Zusammenarbeit, Führungsverhalten sowie soziale Beziehungen bei der Arbeit. Auch häufige Veränderungen, mangelnde Planbarkeit oder Konflikte zwischen unterschiedlichen Anforderungen können eine Rolle spielen.

Psychomentale Belastungen lassen sich häufig nicht allein durch eine Besichtigung des Arbeitsplatzes erkennen. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Erfahrungen und Wahrnehmungen der Beschäftigten systematisch einzubeziehen – beispielsweise durch eine anonyme UMFRAGE, Gespräche oder Workshops.

Entscheidend ist anschließend, aus erkannten Auffälligkeiten konkrete betriebliche Ursachen und veränderbare Arbeitsbedingungen herauszuarbeiten. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist nicht die Beurteilung einzelner Menschen, sondern die gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeit.

Nicht der Mensch wird beurteilt – sondern die Bedingungen, unter denen er arbeitet.

08 – Besondere Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Personengruppen

Nicht alle Beschäftigten arbeiten unter denselben Bedingungen. Besondere Tätigkeiten, wechselnde Arbeitsorte oder persönliche Voraussetzungen können deshalb zusätzliche oder andere Gefährdungen mit sich bringen, die in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden müssen.

Dazu gehören beispielsweise Homeoffice und mobiles Arbeiten, Außendienst, Alleinarbeit, wechselnde Einsatzorte oder Tätigkeiten gemeinsam mit Fremdfirmen. Auch Arbeiten außerhalb der üblichen Betriebszeiten oder Tätigkeiten an Arbeitsplätzen, die nur gelegentlich genutzt werden, können eine besondere Betrachtung erfordern.

Zusätzliche Anforderungen können sich außerdem für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen ergeben. Dazu zählen beispielsweise Jugendliche sowie schwangere oder stillende Beschäftigte. Auch Beschäftigte mit Behinderungen oder individuellen besonderen Anforderungen können bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Notfallorganisation besondere Maßnahmen benötigen.

Entscheidend ist dabei wiederum die konkrete Situation: Besonderheiten werden nicht pauschal unterstellt, sondern dort berücksichtigt, wo sie für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit tatsächlich relevant sind.

Gleiche Arbeit bedeutet nicht immer gleiche Bedingungen – die Gefährdungsbeurteilung muss auch besondere Situationen und Schutzbedürfnisse berücksichtigen.

09 – Wie wird aus den Themenfeldern die konkrete Gefährdungsbeurteilung?

Die vorherigen Themenfelder sind keine Liste von Formularen, die ein Unternehmen nacheinander abarbeiten muss. Sie helfen dabei zu erkennen, welche Gefährdungen und Belastungen aufgrund der tatsächlichen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen relevant sein können.

Im nächsten Schritt wird entschieden, wie diese Gefährdungen am besten ermittelt werden können. Dafür gibt es nicht die eine richtige Methode. Je nach Fragestellung können CHECK, UMFRAGE, eine fach- oder branchenspezifische Arbeitshilfe, Besichtigung, Gespräch, Messung oder Workshop das geeignete Instrument sein. Bei komplexen Fragestellungen können auch mehrere Methoden miteinander kombiniert werden.

Das Ermittlungsinstrument ist nicht die Gefährdungsbeurteilung

Ein ausgefüllter CHECK, eine UMFRAGE oder eine Excel-Arbeitshilfe liefern zunächst Informationen und Hinweise. Auffälligkeiten müssen bei Bedarf konkretisiert und fachlich bewertet werden. Aus einer gemeldeten Blendung am Bildschirmarbeitsplatz folgt beispielsweise zunächst die Frage, wo und unter welchen Bedingungen die Blendung tatsächlich auftritt. Erst die weitere Prüfung ermöglicht eine sachgerechte Bewertung und die Festlegung geeigneter Maßnahmen.

Aus der Ermittlung entsteht deshalb Schritt für Schritt die eigentliche Gefährdungsbeurteilung:

Ermitteln → bei Bedarf konkretisieren und vertiefen → bewerten → Maßnahmen festlegen → Verantwortlichkeit und Termin bestimmen → Maßnahmen umsetzen → Wirksamkeit kontrollieren.

Die Gefährdungsbeurteilung bleibt dabei ein fortlaufender Prozess. Veränderungen von Tätigkeiten, Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, Räumen oder Arbeitsorganisation können eine Überprüfung und Fortschreibung erforderlich machen.

Das Formular ist ein Ermittlungsinstrument – nicht die Gefährdungsbeurteilung selbst. Entscheidend ist, was aus den Ergebnissen gemacht wird.

Gefährdungsbeurteilung systematisch umsetzen

Arbeitssicherheit Hillebrand unterstützt Unternehmen dabei, relevante Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Je nach Thema und betrieblicher Situation kommen dabei CHECK, UMFRAGE, branchenspezifische Arbeitshilfen, Besichtigungen, Gespräche oder Workshops zum Einsatz.

Sie möchten klären, welche Gefährdungsbeurteilungen Ihr Unternehmen benötigt oder wie Sie bei der Umsetzung vorgehen?