Gefährdungsbeurteilungen – welche gibt es?

Bild beschreibt die Arbeitsschritte der Gefährdungsbeurteilung, von Ermittlung, Analyse, Massnahmenfestlegung, Umsetzung und Wirkungskontrolle.

Arbeitsschutz beginnt mit der Frage: Welche Gefährdungen bestehen für die Beschäftigten – und was muss getan werden, damit sie sicher und gesund arbeiten können? Genau diese Fragen beantwortet die Gefährdungsbeurteilung.

Sie bildet die Grundlage für einen systematischen Arbeitsschutz. Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Formulare auszufüllen. Entscheidend ist, die tatsächlichen Arbeitsbedingungen zu betrachten, Gefährdungen zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und deren Wirksamkeit zu überprüfen.

01 Welche Gefährdungsbeurteilungen braucht ein Unternehmen?

Es gibt nicht „die eine“ Gefährdungsbeurteilung, die für jedes Unternehmen identisch aussieht. Umfang und Inhalt ergeben sich aus den Arbeitsstätten, Tätigkeiten, Arbeitsmitteln und den tatsächlich vorhandenen Gefährdungen.

Bestimmte Themen betreffen sehr viele Unternehmen. Andere werden erst relevant, wenn entsprechende Tätigkeiten oder Gefährdungen vorhanden sind.

Deshalb ist es sinnvoll, zwischen grundlegenden betrieblichen Themen und zusätzlichen tätigkeits- oder gefährdungsbezogenen Beurteilungen zu unterscheiden.

02 Welche grundlegenden Themen sollten Unternehmen betrachten?

Je nach betrieblicher Situation können insbesondere folgende Themen zur grundlegenden Betrachtung gehören:

Welche Themen tatsächlich erforderlich sind und wie detailliert sie betrachtet werden müssen, hängt vom jeweiligen Unternehmen und seinen Arbeitsbedingungen ab.

Entscheidend ist nicht die Anzahl der Dokumente, sondern ob die tatsächlich vorhandenen Gefährdungen vollständig und nachvollziehbar beurteilt werden.

03 Welche zusätzlichen Gefährdungsbeurteilungen können erforderlich sein?

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Hautschutz und hautbelastende Tätigkeiten
  • Gefahrstoffe und Gefahrstoffverzeichnis
  • körperliche Belastungen (Heben, Tragen und Transportieren)
  • Montagearbeiten und Arbeiten auf Baustellen
  • Arbeiten mit Absturzgefährdung
  • Gastronomie und Hotellerie
  • Lager, Versand und innerbetrieblicher Verkehr
  • Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
  • Werkstätten und Labore
  • Maschinen und technische Arbeitsmittel
  • prüfpflichtige Anlagen und Arbeitsmittel
  • elektrische Gefährdungen
  • Tätigkeiten im Bau- und Ausbaugewerbe
  • Veranstaltungen und Events
  • Tätigkeiten mit besonderen Gefahrstoffen
  • Arbeitnehmerüberlassung und Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

Gefährdungsbeurteilungen strukturiert und praxisnah erstellen.

Sie möchten bestehende Gefährdungsbeurteilungen überprüfen oder benötigen Unterstützung bei der systematischen Erstellung?