Die Gefährdungsbeurteilung Bildschirmarbeit gehört heute für viele Unternehmen zum betrieblichen Arbeitsschutz. Bildschirmarbeit findet dabei längst nicht mehr nur am klassischen Büroarbeitsplatz statt.
Beschäftigte arbeiten am Bildschirm im Unternehmen, im Homeoffice und mobil an wechselnden Arbeitsorten. Auch in Produktion, Logistik und anderen Arbeitsbereichen werden zunehmend Displays und digitale Bedienoberflächen eingesetzt.
Für die Gefährdungsbeurteilung bedeutet das: Entscheidend ist nicht allein der Arbeitsort, sondern wie, wie lange und unter welchen Bedingungen mit Bildschirmgeräten gearbeitet wird.
In diesem Beitrag
01 – Bildschirmarbeit findet heute überall statt
Der klassische Büroarbeitsplatz mit Schreibtisch, Bürostuhl, Bildschirm, Tastatur und Maus ist nur noch eine Form der Bildschirmarbeit. Viele Beschäftigte wechseln heute regelmäßig zwischen Büro und Homeoffice oder arbeiten unterwegs mit Notebook und Tablet.
Gleichzeitig haben Bildschirme längst andere Arbeitsbereiche erobert. Maschinen und Anlagen werden über Displays bedient, Beschäftigte in Lager und Logistik arbeiten mit mobilen Datengeräten und in Fahrzeugen, an Kassen oder technischen Arbeitsplätzen gehören digitale Anzeigen und Bedienoberflächen zum Arbeitsalltag.
Für die Gefährdungsbeurteilung reicht es deshalb nicht aus, lediglich zu fragen: „Ist ein Büroarbeitsplatz vorhanden?“
Zu betrachten ist vielmehr die tatsächliche Bildschirmtätigkeit. Dabei spielen unter anderem die Dauer und Häufigkeit der Nutzung, die Größe und Anordnung des Bildschirms, Körperhaltung und Ergonomie, Beleuchtung und Blendung, Raumklima, Lärm und Störungen sowie Arbeitsorganisation und eingesetzte Software eine Rolle.
Die Gefährdungsbeurteilung folgt damit der Tätigkeit – und nicht allein dem Ort, an dem gearbeitet wird.
02 – Bildschirmarbeit im Büro
Der Büroarbeitsplatz bietet in der Regel die besten Voraussetzungen, Arbeitsbedingungen dauerhaft ergonomisch und sicher zu gestalten. Arbeitsplatz, Arbeitsmittel und räumliche Bedingungen können vom Arbeitgeber geplant, eingerichtet und bei Bedarf angepasst werden.
Bei der Gefährdungsbeurteilung sind deshalb nicht nur Bildschirm, Tastatur, Maus, Arbeitstisch und Bürostuhl zu betrachten. Ebenso wichtig sind Bewegungsflächen, Beleuchtung und Blendung, Raumtemperatur und Raumklima, Lärm und akustische Störungen sowie die Organisation der Arbeit.
Auch die eingesetzte Software gehört zur Arbeitsumgebung. Unübersichtliche Bedienoberflächen, unnötig komplizierte Arbeitsschritte oder häufige Systemunterbrechungen können die Arbeit erschweren und zusätzliche Belastungen verursachen.
Die Ermittlung kann zunächst strukturiert mit einem CHECK erfolgen. Dabei werden die tatsächlichen Bedingungen des Arbeitsplatzes gemeinsam mit einer geeigneten betrieblichen Ansprechperson betrachtet.
Nicht alles lässt sich jedoch allein durch Besichtigung oder technische Kriterien beurteilen. Ob Beschäftigte beispielsweise häufig geblendet werden, sich durch Gespräche und Telefonate gestört fühlen oder Probleme mit der eingesetzten Software haben, wissen zunächst vor allem die Betroffenen selbst. Hier kann eine UMFRAGE wichtige zusätzliche Erkenntnisse liefern.
Werden dabei Auffälligkeiten festgestellt, werden diese anschließend am konkreten Arbeitsplatz überprüft und bewertet. Erst daraus werden erforderliche Maßnahmen abgeleitet.
CHECK und UMFRAGE liefern die Informationen – die Gefährdungsbeurteilung entsteht durch deren Bewertung und die Festlegung geeigneter Maßnahmen.
03 – Bildschirmarbeit im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten
Viele Beschäftigte wechseln heute selbstverständlich zwischen Büro, Homeoffice und mobilem Arbeiten. Für die Gefährdungsbeurteilung endet die Betrachtung deshalb nicht an der Bürotür.
Im Homeoffice steht meist ein regelmäßig genutzter Arbeitsplatz zur Verfügung. Trotzdem entsprechen die Bedingungen nicht automatisch denen eines gut eingerichteten Büroarbeitsplatzes. Ein zu kleiner Bildschirm, ein ungeeigneter Tisch oder Stuhl, ungünstige Beleuchtung, Blendung oder fehlende Möglichkeiten zum Wechsel der Arbeitshaltung können zu Belastungen führen.
Beim mobilen Arbeiten wechseln dagegen häufig Arbeitsort und Arbeitsbedingungen. Gearbeitet wird beispielsweise mit Notebook oder Tablet beim Kunden, im Hotel oder unterwegs. Der Arbeitgeber kann diese Umgebung nur begrenzt gestalten. Umso wichtiger ist es, geeignete Arbeitsmittel bereitzustellen und Beschäftigte darüber zu informieren, wie sie ihre Arbeit auch unter wechselnden Bedingungen möglichst sicher und ergonomisch organisieren.
Die Ermittlung der Arbeitsbedingungen kann auch hier mit CHECK und UMFRAGE erfolgen. Während mit einem CHECK beispielsweise Ausstattung, Arbeitsmittel und organisatorische Rahmenbedingungen erfasst werden, können Beschäftigte über eine UMFRAGE ihre tatsächlichen Erfahrungen mit Homeoffice und mobilem Arbeiten einbringen.
Dabei geht es nicht nur um Ergonomie. Auch Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Arbeitsunterbrechungen, Kommunikation, Zusammenarbeit und die Trennung von Arbeit und Erholung können für die Gefährdungsbeurteilung relevant sein.
Werden Auffälligkeiten festgestellt, müssen sie konkretisiert und bewertet werden. Nicht jede private Wohnung muss deshalb besichtigt werden. Häufig lassen sich Arbeitsbedingungen zunächst anhand strukturierter Angaben, Fotos, Gespräche oder einer gemeinsamen Betrachtung des Arbeitsplatzes beurteilen.
Auch außerhalb des Betriebs bleibt Bildschirmarbeit Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung. Entscheidend sind die tatsächlichen Arbeitsbedingungen.
04 – Bildschirmarbeit gibt es nicht nur am Schreibtisch
Bildschirme und Displays sind heute Bestandteil vieler Arbeitsmittel. Maschinen und Produktionsanlagen werden über Bedienbildschirme gesteuert, in Lager und Logistik kommen mobile Datengeräte zum Einsatz, Fahrzeuge verfügen über digitale Anzeigen und in zahlreichen Arbeitsbereichen werden Tablets, Handscanner oder andere Geräte mit Displays verwendet.
Nicht jede kurze Betrachtung einer Anzeige ist deshalb bereits mit einer klassischen Bildschirmtätigkeit im Büro vergleichbar. Für die Gefährdungsbeurteilung muss vielmehr betrachtet werden, welche Bedeutung das Display für die Tätigkeit hat, wie häufig und wie lange es genutzt wird und unter welchen Bedingungen die Nutzung erfolgt.
Dabei können andere Belastungen entstehen als am Büroarbeitsplatz. Kleine Displays, ungünstige Blickwinkel, Spiegelungen, wechselnde Lichtverhältnisse, schlecht erkennbare Informationen oder eine Bedienung in ungünstiger Körperhaltung können die Arbeit erschweren. Hinzu kommen beispielsweise Zeitdruck oder die gleichzeitige Aufmerksamkeit für Maschine, Fahrzeug, Arbeitsprozess und Display.
Auch die Gestaltung der Benutzeroberfläche spielt eine Rolle. Informationen müssen erkennbar und verständlich dargestellt werden und die Bedienung muss zur jeweiligen Arbeitsaufgabe passen.
Deshalb sollte bei der Gefährdungsbeurteilung nicht ausschließlich nach einem „Bildschirmarbeitsplatz“ gesucht werden. Entscheidend ist zunächst die praktische Frage:
Wo arbeiten Beschäftigte regelmäßig mit Bildschirmen oder Displays – und welche Belastungen können dabei tatsächlich entstehen?
Aus Sicht der Arbeitsmedizin
Bildschirmarbeit ist auch für die arbeitsmedizinische Vorsorge von Bedeutung. Dabei ist nicht allein entscheidend, wo sich ein Bildschirm befindet, sondern wie die Beschäftigten tatsächlich damit arbeiten.
Deshalb sollten auch Bildschirm- und Displaytätigkeiten außerhalb klassischer Büroarbeitsplätze betrachtet werden. Art, Umfang und Dauer der Nutzung sowie die konkreten Seh- und Arbeitsbedingungen liefern die Grundlage dafür, zu prüfen, ob für die Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich beziehungsweise anzubieten ist.
Die Gefährdungsbeurteilung schafft damit die Verbindung zwischen der betrieblichen Bildschirmtätigkeit und der arbeitsmedizinischen Beurteilung. Erkenntnisse aus beiden Bereichen können wiederum dazu führen, Arbeitsmittel, Arbeitsplatzgestaltung oder Arbeitsorganisation anzupassen.
Aus Sicht der Ergonomie
Bei Bildschirmarbeit betrifft Ergonomie nicht nur Tisch, Stuhl, Bildschirm oder Beleuchtung. Auch die eingesetzte Software und die Gestaltung der Benutzeroberfläche beeinflussen die Arbeitsbedingungen. Informationen müssen gut erkennbar und verständlich dargestellt werden, Bedienabläufe sollten nachvollziehbar sein und die Software muss zur jeweiligen Arbeitsaufgabe passen.
Unübersichtliche Bildschirmmasken, schlecht erkennbare Informationen, unnötig komplizierte Bedienfolgen oder häufige Unterbrechungen können die Arbeit erschweren und zusätzliche Belastungen verursachen. Deshalb sollte bei der Gefährdungsbeurteilung auch betrachtet werden, ob die eingesetzte Software ergonomisch gestaltet ist und die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit unterstützt.
Ob eine Software die Beschäftigten bei ihrer Arbeit tatsächlich unterstützt, lässt sich nicht allein anhand technischer Eigenschaften beurteilen. Entscheidend ist auch die Erfahrung der Menschen, die täglich damit arbeiten. Verständlichkeit, Arbeitsfluss, Dialogführung, Anpassbarkeit und Fehlerbehandlung können deshalb gezielt mit einer Mitarbeiterbefragung zur Software-Ergonomie ermittelt werden.
05 – Was muss bei Bildschirmarbeit beurteilt werden?
Für die Ermittlung der Arbeitsbedingungen gibt es unterschiedliche Wege. Sie kann beispielsweise gemeinsam mit einer geeigneten betrieblichen Ansprechperson anhand eines strukturierten CHECKS erfolgen. Alternativ oder ergänzend können die betroffenen Beschäftigten mit einer UMFRAGE unmittelbar einbezogen werden.
Welche Methode geeignet ist, hängt von den betrieblichen Bedingungen und der jeweiligen Fragestellung ab.
Entscheidend ist nicht das Verfahren selbst, sondern dass die für die Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Informationen zuverlässig ermittelt werden.
Zwei Wege zur Ermittlung: CHECK mit betrieblicher Ansprechperson oder UMFRAGE unter Einbeziehung der Beschäftigten.
Bei Bildschirmarbeit sind insbesondere folgende Bereiche zu betrachten:
- Bildschirm und Sehen: Größe und Anordnung des Bildschirms, Zeichendarstellung, Spiegelungen, Sehentfernung und individuelle Sehbedingungen.
- Ergonomie und Körperhaltung: Arbeitstisch, Bürostuhl, Eingabemittel, Bewegungsraum sowie Möglichkeiten zum Haltungswechsel.
- Beleuchtung und Blendung: Tageslicht, künstliche Beleuchtung, Reflexionen und störende Helligkeitsunterschiede.
- Raumklima: Raumtemperatur, Luftqualität und gegebenenfalls störende Zugluft.
- Lärm und Störungen: Gespräche, Telefonate, technische Geräusche sowie Konzentrationsstörungen und Arbeitsunterbrechungen.
- Software und Arbeitsmittel: Verständlichkeit, Bedienbarkeit und Eignung der eingesetzten Hard- und Software für die Arbeitsaufgabe.
- Arbeitsorganisation: Arbeitsabläufe, Arbeitsintensität, Unterbrechungen, Erreichbarkeit und Möglichkeiten zum Tätigkeitswechsel.
- Psychomentale Belastungen: Anforderungen, Zeitdruck, Informationsmenge, Zusammenarbeit und weitere Bedingungen, die sich aus der Organisation der Bildschirmarbeit ergeben.
Werden dabei Auffälligkeiten erkannt, müssen diese konkretisiert und bewertet werden. Je nach Fragestellung kann dafür eine Arbeitsplatzbesichtigung, ein Gespräch, eine Messung oder eine andere vertiefende Untersuchung erforderlich sein.
CHECK oder UMFRAGE sind Ermittlungsinstrumente. Erst die Bewertung der Ergebnisse und die Festlegung erforderlicher Maßnahmen machen daraus eine Gefährdungsbeurteilung.
Gefährdungsbeurteilung Bildschirmarbeit gemeinsam umsetzen
Arbeitssicherheit Hillebrand verfügt über strukturierte Ermittlungsinstrumente und langjährige praktische Erfahrung, um die Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeit gemeinsam mit Ihrem Unternehmen durchzuführen.
Von der Ermittlung mit CHECK oder UMFRAGE über die Bewertung festgestellter Auffälligkeiten bis zur Festlegung geeigneter Maßnahmen begleite ich Sie durch die erforderlichen Prozessschritte.
Sie möchten die Bildschirmarbeit in Ihrem Unternehmen systematisch beurteilen?