Gefährdungsbeurteilung für Büroarbeit, Maschinenarbeitsplätze und Gastronomie

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln und beurteilen und daraus die erforderlichen Schutzmaßnahmen ableiten.

Welche Gefährdungsbeurteilungen erforderlich sind, hängt von den Tätigkeiten, Arbeitsplätzen und tatsächlichen Arbeitsbedingungen im Unternehmen ab. Deshalb benötigt ein Büro andere Schwerpunkte als eine Produktionshalle oder ein gastronomischer Betrieb.

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick: Welche Gefährdungsbeurteilungen sind erforderlich? Wie werden Gefährdungen ermittelt? Wann sollten Beschäftigte einbezogen werden – und wie werden aus den Ergebnissen wirksame Maßnahmen?

01 – Welche Gefährdungsbeurteilungen braucht mein Unternehmen?

Nicht jedes Unternehmen benötigt dieselben Gefährdungsbeurteilungen. Einige Themen gehören praktisch zur Grundausstattung des betrieblichen Arbeitsschutzes, weitere ergeben sich aus den Tätigkeiten, Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und besonderen Arbeitsbedingungen im Unternehmen.

Entscheidend ist deshalb nicht eine möglichst lange Liste von Gefährdungsbeurteilungen, sondern die Frage: Welche Gefährdungen können bei den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten auftreten?

Einen Überblick über grundlegende und zusätzlich betriebsspezifisch erforderliche Gefährdungsbeurteilungen finden Sie hier:

02 – Wie werden Gefährdungen ermittelt?

Gefährdungen lassen sich nicht immer mit derselben Methode ermitteln. Je nach Thema und Arbeitsbedingungen können eine strukturierte Prüfung, die Befragung von Beschäftigten, eine Besichtigung, ein Gespräch oder eine Messung die geeignete Methode sein.

Für viele Themen nutze ich einen CHECK gemeinsam mit einer geeigneten betrieblichen Ansprechperson. Eine UMFRAGE ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Erfahrungen und Wahrnehmungen der betroffenen Beschäftigten selbst als Erkenntnisquelle benötigt werden.

03 – Wann sollten Beschäftigte einbezogen werden?

Nicht jede Gefährdung lässt sich allein durch eine Besichtigung, Messung oder strukturierte Prüfung ausreichend ermitteln. Bei manchen Themen sind die Erfahrungen und Wahrnehmungen der Beschäftigten selbst eine wichtige Erkenntnisquelle.

Das gilt insbesondere dann, wenn Arbeitsbedingungen individuell erlebt werden oder Unterschiede im tatsächlichen Arbeitsablauf von außen nur schwer erkennbar sind – beispielsweise bei psychischen Belastungen, Arbeitsorganisation, Bildschirm- und Büroarbeit, Homeoffice oder Software-Ergonomie.

Die Einbeziehung kann je nach Fragestellung durch eine UMFRAGE, Gespräche oder einen moderierten Workshop erfolgen.

04 – Von der Ermittlung zur Gefährdungsbeurteilung

Das Formular ist ein Ermittlungsinstrument – nicht die Gefährdungsbeurteilung.

Ein CHECK, eine UMFRAGE, eine Besichtigung oder eine Messung liefert zunächst Informationen über mögliche Gefährdungen. Diese Ergebnisse müssen anschließend konkretisiert und bewertet werden. Daraus werden geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet, Verantwortlichkeiten und Termine festgelegt und die Maßnahmen umgesetzt.

Abschließend ist zu prüfen, ob die Maßnahmen tatsächlich die gewünschte Wirkung erreicht haben.

Ermitteln → konkretisieren → bewerten → Maßnahmen festlegen → Verantwortlichkeit und Termin bestimmen → umsetzen → Wirksamkeit kontrollieren

Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein Dokument, das einmal erstellt und anschließend abgelegt wird. Sie muss zu den tatsächlichen Arbeitsbedingungen passen und überprüft bzw. aktualisiert werden, wenn sich Arbeitsplätze, Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe oder Tätigkeiten wesentlich verändern oder neue Erkenntnisse über Gefährdungen vorliegen.

Auch Unfälle, Beinaheunfälle oder andere besondere Ereignisse können Anlass sein, die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen.

05 – Wann braucht es einen Workshop?

Nicht jede Gefährdungsbeurteilung benötigt einen Workshop. Er wird insbesondere dann sinnvoll, wenn eine festgestellte Auffälligkeit nicht allein anhand von Daten, einer Besichtigung oder einer fachlichen Bewertung erklärt werden kann und das Erfahrungswissen der Beschäftigten benötigt wird.

Im Workshop werden Auffälligkeiten konkretisiert, mögliche Ursachen gemeinsam untersucht und geeignete Lösungen entwickelt. Aus allgemeinen Ergebnissen entstehen so konkrete Problemstellungen und schließlich umsetzbare Maßnahmen.

Besonders geeignet ist diese Methode beispielsweise bei psychischen Belastungen, Arbeitsorganisation, Zusammenarbeit, Bildschirm- und Büroarbeit oder anderen komplexen Arbeitsabläufen.

06 – Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Psychische Belastungen gehören zu den Gefährdungen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden müssen. Dabei geht es nicht um die Beurteilung einzelner Beschäftigter, sondern um die Gestaltung der Arbeitsbedingungen – beispielsweise Arbeitsintensität, Arbeitsorganisation, Handlungsspielräume, soziale Beziehungen oder Arbeitsumgebung.

Gerade hier sind die Erfahrungen der Beschäftigten eine wichtige Erkenntnisquelle. Mit CARRARA werden diese zunächst anonym erhoben, strukturiert ausgewertet und anschließend im Workshop gemeinsam konkretisiert. Daraus entstehen Maßnahmen mit Verantwortlichkeiten und Terminen sowie eine anschließende Wirksamkeitskontrolle.